So verändert sich die Sitzvergabe im Bundestag: Wahlrechtsreform 2025
Die Wahlrechtsreform 2025 bringt weitreichende Änderungen für die kommende Bundestagswahl am 23. Februar 2025. Mit der Begrenzung auf 630 Sitze und dem Wegfall von Überhang- sowie Ausgleichsmandaten wird das Parlament neu organisiert. Gleichzeitig treten neue politische Kräfte wie das Bündnis Sarah Wagenknecht in den Fokus. Wie RENEWZ unter Berufung auf NDR berichtet, bringt die Reform umfassende Änderungen mit sich, die das politische System Deutschlands nachhaltig prägen werden.
Was bleibt gleich? Wählerinnen und Wähler haben weiterhin zwei Stimmen
Am Wahltag, dem 23. Februar 2025, bleibt für die Wählerinnen und Wähler alles beim Alten: Sie haben weiterhin zwei Stimmen. Die Erststimme wird für Direktkandidatinnen und -kandidaten im jeweiligen Wahlkreis abgegeben, während die Zweitstimme die Sitzverteilung der Parteien im Bundestag bestimmt.
Ein Beispiel: Erhält die CDU/CSU in den Umfragen etwa 31 Prozent der Zweitstimmen, stehen ihr auch 31 Prozent der Sitze im Bundestag zu. Dieses Prinzip bleibt unverändert.
Schluss mit dem XXL-Bundestag: Überhang- und Ausgleichsmandate fallen weg
Mit der Reform wird die Zahl der Bundestagsmandate auf 630 Sitze begrenzt. Die bisherige Regelung, die Überhangmandate und darauf folgende Ausgleichsmandate vorsah, wird abgeschafft. Kritiker bemängelten bislang, dass der Bundestag durch diese Mechanismen immer größer und unübersichtlicher wurde. So wuchs die Zahl der Abgeordneten in den letzten zwanzig Jahren von 603 auf 736 Mandate an.
Laut aktuellen Regelungen wurden im letzten Bundestag 138 Abgeordnete durch Ausgleichsmandate in das Parlament gewählt. Diese zusätzliche Aufblähung wird nun unterbunden.
Auswirkungen auf Direktmandate
Früher führte jedes gewonnene Direktmandat automatisch zu einem Sitz im Bundestag, unabhängig davon, wie viele Sitze einer Partei gemäß Zweitstimmenanteil zustanden. Ein Beispiel: Bei der Bundestagswahl 2021 gewann die SPD in Mecklenburg-Vorpommern alle sechs Wahlkreise direkt, obwohl ihr nach Zweitstimmenanteil nur vier Sitze zugestanden hätten.
Mit der Reform wird sich das ändern. Direktmandate werden künftig nur noch vergeben, wenn sie in den Rahmen der durch die Zweitstimmenverteilung bestimmten Sitzzahl einer Partei passen.
Grundmandatsklausel bleibt erhalten
Die sogenannte Grundmandatsklausel, die es Parteien ermöglicht, auch bei weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen in den Bundestag einzuziehen, bleibt bestehen. Voraussetzung dafür ist, dass die Partei mindestens drei Direktmandate gewinnt.
2021 profitierte davon die Linke: Mit 4,9 Prozent wäre sie knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Dank drei Direktmandaten, darunter Gregor Gysi, zog sie dennoch in den Bundestag ein. Diese Regel wird 2025 weiterhin gültig sein.
Weniger Abgeordnete aus Mecklenburg-Vorpommern?
Nach dem neuen Wahlrecht könnte Mecklenburg-Vorpommern weniger Abgeordnete nach Berlin entsenden. Laut Berechnungen von election.de vom 3. Januar 2025 könnte die AfD bei der kommenden Wahl bis zu sechs Direktmandate in Mecklenburg-Vorpommern gewinnen. Allerdings stünden ihr nach Zweitstimmenanteil nur vier Sitze zu, sodass zwei Direktmandate nicht besetzt würden.
Ein anderes Szenario zeichnete das Umfrage-Institut Insa am 16. Dezember 2024: Danach würde die AfD nur vier Wahlkreise gewinnen, die CDU hingegen zwei. In diesem Fall würden alle gewählten Direktkandidaten in den Bundestag einziehen.
Neue politische Kräfte: Bündnis Sarah Wagenknecht tritt erstmals an
Ein weiterer wichtiger Faktor der Bundestagswahl 2025 ist das neue Bündnis Sarah Wagenknecht (BSW). Dieses tritt erstmals an und hat laut Prognosen gute Chancen, insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich zu sein.
Die Linke hingegen könnte Schwierigkeiten haben, erneut in den Bundestag einzuziehen. Mit wie vielen Abgeordneten der Nordosten in Berlin vertreten sein wird, entscheidet sich letztlich am 23. Februar 2025.
Eine Wahl mit neuen Spielregeln
Die Bundestagswahl 2025 wird durch die Wahlrechtsreform grundlegend verändert. Die Begrenzung der Sitze auf 630, der Wegfall von Überhang- und Ausgleichsmandaten sowie das erstmalige Antreten des Bündnisses Sarah Wagenknecht prägen die politischen Rahmenbedingungen. Besonders in Mecklenburg-Vorpommern wird die Sitzvergabe zu einer Herausforderung, da weniger Abgeordnete direkt nach Berlin entsandt werden könnten, als es bei der Wahl 2021 der Fall war.Lesen Sie auch auf RENEWZ: Die Bundestagswahl 2025: Vier Kandidaten und Deutschlands Zukunft nach dem Koalitionsbruch. Erfahren Sie, wie das Ende der Ampelregierung Ihre Finanzen beeinflussen könnte: Drei wichtige Tipps für Ihre finanzielle Zukunft!Finden Sie stets praktische, aktuelle und interessante Informationen auf RENEWZ.de – Ihr Portal für Nachrichten, Trends und nützliche Tipps!
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