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SCHUFA-Score rechtswidrig – Millionen Verbraucher könnten Anspruch auf Entschädigung haben

SCHUFA-Score rechtswidrig – Millionen Verbraucher könnten Anspruch auf Entschädigung haben

April 25, 2025
Monika Schmidt
Gericht erklärt den SCHUFA-Score für rechtswidrig. Millionen Deutsche können jetzt Schadensersatz fordern.

Der sogenannte SCHUFA-Score steht seit Jahren in der Kritik – nun hat ein deutsches Gericht ein deutliches Signal gesetzt: Die automatisierte Bonitätsbewertung der SCHUFA Holding AG verstößt gegen geltendes Datenschutzrecht. Für Millionen Verbraucher in Deutschland könnte das Urteil weitreichende Folgen haben.

Wie Rеnewz.de mit Bezug auf anwalt.de meldet, hat das Landgericht Bamberg in einem Urteil vom 26. März 2025 entschieden, dass die bisherige Praxis der SCHUFA, den sogenannten Score vollautomatisch zu berechnen und als Grundlage für wirtschaftlich relevante Entscheidungen zu verwenden, gegen Artikel 22 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt. Erstmals sprach ein deutsches Gericht einem Betroffenen 1.000 Euro Schadensersatz zu – weil der Betroffene durch einen nicht nachvollziehbaren, maschinell erzeugten Score benachteiligt wurde.

Was ist der SCHUFA-Score – und warum ist er problematisch

Die SCHUFA ist eine privatwirtschaftliche Auskunftei mit Sitz in Wiesbaden. Sie sammelt Daten über das Zahlungsverhalten von rund 68 Millionen Bundesbürgern. Auf Basis dieser Daten erstellt die SCHUFA einen sogenannten Bonitätsscore, der Kreditinstitute, Vermietern, Mobilfunkanbietern und anderen Unternehmen Hinweise auf die Zahlungsfähigkeit eines Kunden geben soll.

Das Problem: Dieser Score wird vollständig automatisiert berechnet – ohne dass ein Mensch den Einzelfall prüft. Ein Algorithmus entscheidet über die Bonität – und damit womöglich über die finanzielle Zukunft eines Verbrauchers. Genau diese Praxis ist laut Gericht nicht mit dem Grundrecht auf Datenschutz vereinbar.

Was genau hat das Gericht entschieden

Nach Auffassung des Landgerichts Bamberg handelt es sich bei der Score-Berechnung der SCHUFA um eine automatisierte Entscheidung mit erheblichen Auswirkungen, die nur dann zulässig ist, wenn der Verbraucher ausdrücklich eingewilligt hat oder wenn eine klare gesetzliche Grundlage besteht.

Beides war im entschiedenen Fall nicht gegeben. Der Kläger konnte nicht nachvollziehen, wie sein Score zustande kam – und musste infolgedessen wirtschaftliche Nachteile hinnehmen. Die Richter urteilten: Die Praxis ist rechtswidrig, ein Schadensersatz ist gerechtfertigt.

Rechtsanwalt Dr. Florian Gaibler von der Kanzlei Wawra & Gaibler spricht von einem „Meilenstein für den Datenschutz in Deutschland“. Seine Kanzlei vertritt nach eigenen Angaben bereits mehrere Hundert Betroffene.

Welche Folgen hat das für Verbraucher

Das Urteil hat Signalwirkung: Denn fast jeder volljährige Deutsche hat einen SCHUFA-Eintrag – oft, ohne es zu wissen. Und in vielen Fällen wird der Score ohne transparente Erklärung verwendet, um über Kredite, Leasingverträge, Mieten oder Mobilfunkabschlüsse zu entscheiden. Verbraucherschützer fordern seit Jahren mehr Kontrolle über die Macht der Auskunfteien. Das aktuelle Urteil könnte jetzt ein Wendepunkt sein.

Was können Verbraucher tun

– SCHUFA-Daten prüfen: Jeder Bürger hat Anspruch auf eine kostenlose Selbstauskunft pro Jahr (unter meineschufa.de).
– Score dokumentieren: Bei Unregelmäßigkeiten sofort speichern und Screenshots machen.
– Vertragsablehnungen prüfen: Wurde ein Vertrag abgelehnt? Kann der Score die Ursache gewesen sein?
– Juristische Prüfung einholen: Bei Zweifel Rechtsberatung in Anspruch nehmen – insbesondere bei fehlender Einwilligung zur automatisierten Verarbeitung.
– Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen: Besonders in Fällen mit nachweislichem Nachteil.

Reaktion der SCHUFA

Die SCHUFA hat sich bislang nicht öffentlich im Detail zu dem Urteil geäußert, jedoch bereits in der Vergangenheit angekündigt, ihr Scoring-Modell transparenter gestalten zu wollen. Ab Herbst 2025 soll ein digitaler Zugang für Verbraucher geschaffen werden, um Score-Änderungen besser nachvollziehen zu können. Doch ohne gesetzliche Legitimation oder ausdrückliche Einwilligung dürfte ein vollautomatisches Scoring künftig kaum haltbar sein.

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Bild von renewz.de

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