Mietrecht in Deutschland – welche Rechte haben Mieter bei Schimmel

Schimmel gehört 2025 zu den häufigsten Streitpunkten im deutschen Mietrecht. Studien zeigen, dass nahezu jede dritte Auseinandersetzung zwischen Mietern und Vermietern auf Feuchtigkeit und Schimmelbefall zurückzuführen ist. Betroffen sind dabei nicht nur Altbauten, sondern zunehmend auch Neubauten mit fehlerhafter Dämmung oder unzureichender Belüftung. Die Folgen sind gravierend: gesundheitliche Risiken, finanzielle Belastungen und juristische Konflikte. Rechtlich ist die Lage klar – Mieter haben Anspruch auf eine mangelfreie Wohnung, während Vermieter für bauliche Mängel verantwortlich sind. Dennoch ist die Beweislast oft schwer zu handhaben, und Unklarheiten führen regelmäßig zu Prozessen. Darüber berichtet Renewz.
Ursachen und rechtliche Zuständigkeit
Schimmel entsteht in Wohnungen durch eine Kombination von Feuchtigkeit und unzureichender Luftzirkulation. Häufig sind bauliche Mängel wie Wärmebrücken, fehlende Abdichtungen oder schlechte Dämmung die Ursache. In diesen Fällen liegt die Verantwortung klar beim Vermieter. Anders sieht es aus, wenn Mieter falsches Lüftungs- oder Heizverhalten an den Tag legen. Wird beispielsweise dauerhaft nur über gekippte Fenster gelüftet oder die Raumtemperatur zu stark abgesenkt, kann der Mieter selbst für den Schaden haftbar gemacht werden. Entscheidend ist daher immer eine genaue Ursachenanalyse, da die rechtlichen Folgen erheblich variieren können und sowohl finanzielle als auch gesundheitliche Risiken betreffen.
Typische Ursachen im Überblick
- Bauliche Mängel: unzureichende Dämmung, undichte Fenster, Wärmebrücken.
- Falsches Nutzerverhalten: unzureichendes Stoßlüften, dauerhaft gekippte Fenster, zu niedrige Temperaturen.
- Feuchtigkeitseintrag: undichte Dächer, Rohrbrüche, aufsteigende Feuchtigkeit aus dem Keller.
- Möbelaufstellung: Schränke direkt an Außenwänden ohne Abstand verhindern Luftzirkulation.
- Kombinierte Ursachen: bauliche Mängel und falsches Lüften verstärken sich gegenseitig.
Verantwortung nachweisen
Die Beweislast liegt zunächst beim Vermieter. Er muss darlegen, dass das Gebäude keine konstruktiven Mängel aufweist. Gelingt ihm dies, ist der Mieter verpflichtet nachzuweisen, dass er korrekt geheizt und gelüftet hat. Hier können Messgeräte für Luftfeuchtigkeit und Temperatur, ein Lüftungstagebuch oder Sachverständigengutachten entscheidend sein. Diese Beweisführung ist oft ausschlaggebend dafür, ob eine Mietminderung oder gar eine fristlose Kündigung rechtlich durchsetzbar ist.
Mietminderung und Kündigungsrecht
Das deutsche Mietrecht sieht in § 536 BGB vor, dass die Miete gemindert werden kann, wenn ein Mangel die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung einschränkt. Schimmelbefall zählt hier klar dazu. Die Höhe der Mietminderung hängt von der Schwere des Befalls ab. Leichte optische Beeinträchtigungen rechtfertigen Minderungen von 5–7 %, während großflächiger Befall oder gesundheitliche Gefährdungen zu Kürzungen von 20–50 % führen können. In extremen Fällen, wenn die Wohnung faktisch unbewohnbar ist, sind Minderungen bis zu 100 % anerkannt. Wichtig ist, dass die Minderung erst ab dem Zeitpunkt der Mängelanzeige wirksam wird und Mieter die Höhe immer mit bestehenden Gerichtsurteilen vergleichen sollten, um rechtlich abgesichert zu handeln.
Tabelle zur Mietminderung nach Schweregrad
Schimmelbefall | Beispiel | Mietminderung (%) |
---|---|---|
Leicht | kleine Flecken im Bad | 5–7 % |
Mittel | mehrere Wände betroffen | 15–30 % |
Schwer | großflächiger Befall, starker Geruch | 30–50 % |
Extrem | Gesundheitsgefahr, Wohnung unbewohnbar | bis 100 % |
Kündigungsrecht und Schadensersatz
Besteht durch Schimmel eine erhebliche Gesundheitsgefahr, können Mieter fristlos kündigen. Voraussetzung ist jedoch, dass zuvor eine Mängelanzeige mit angemessener Frist zur Beseitigung gestellt wurde. Reagiert der Vermieter nicht, darf der Mieter ausziehen und zusätzlich Schadensersatz verlangen. Dazu gehören unter anderem Umzugskosten oder die Mehrkosten einer teureren Ersatzwohnung. Juristisch abgesichert wird dies durch § 536a BGB, der den Anspruch auf Ersatz von Schäden durch den Mangel regelt.
Handlungstipps für Mieter
Um Rechte effektiv durchzusetzen, ist ein strukturiertes Vorgehen notwendig. Mieter sollten bei Schimmelbefall nicht abwarten, sondern sofort aktiv werden. Frühzeitige Dokumentation, rechtliche Absicherung und ein klarer Kommunikationsweg mit dem Vermieter sind entscheidend. Fehler wie eine bloße mündliche Mitteilung oder eigenmächtige Mietkürzungen ohne Vorbehalt können rechtliche Nachteile verursachen. Ein systematisches Vorgehen schützt Mieter vor späteren Auseinandersetzungen. Zudem erhöht eine konsequente Beweissicherung die Chancen, Ansprüche wie Mietminderung oder Schadensersatz erfolgreich durchzusetzen.
Checkliste für Betroffene
- Dokumentation: Befall mit Fotos und Videos festhalten.
- Schriftliche Anzeige: Vermieter per Einschreiben informieren und Frist setzen.
- Mietzahlung unter Vorbehalt: Weiterzahlen, aber Kürzungsansprüche sichern.
- Gutachten einholen: Sachverständigen beauftragen, um Ursache festzustellen.
- Gesundheitsnachweise sichern: Ärztliche Atteste bei gesundheitlichen Beschwerden.
- Rechtliche Beratung: Frühzeitig anwaltliche Unterstützung suchen.
Häufige Fehler vermeiden
Viele Mieter machen den Fehler, Schimmel nur oberflächlich mit Hausmitteln zu entfernen. Dadurch wird der Befall nicht dauerhaft beseitigt, sondern verschlimmert sich. Auch eigenmächtige Mietminderungen ohne juristische Grundlage führen oft zu Klagen des Vermieters. Ein weiterer Fehler ist die verspätete Anzeige: Wer Schimmel nicht sofort meldet, riskiert Schadensersatzforderungen. Ebenso problematisch ist es, die Ursachen nicht klar zu trennen – Vermieter nutzen dies häufig, um die Verantwortung auf den Mieter zu schieben.

Prävention und praktische Hinweise
Schimmel lässt sich in vielen Fällen durch richtiges Verhalten vermeiden. Regelmäßiges Stoßlüften ist die wichtigste Maßnahme: Fenster vollständig öffnen, mehrere Minuten durchlüften, danach wieder schließen. Dauerhaft gekippte Fenster sind kontraproduktiv, da sie Energie verschwenden und dennoch keine ausreichende Luftzirkulation schaffen. Räume sollten konstant auf mindestens 18 °C beheizt werden, um Kondensation zu verhindern. Möbel sollten mit mindestens 10 cm Abstand zu Außenwänden aufgestellt werden. Ergänzend empfiehlt es sich, die Luftfeuchtigkeit mit einem Hygrometer zu überwachen und Werte zwischen 40 und 60 % einzuhalten, um ein gesundes Wohnklima zu sichern.
Präventionsstrategien im Alltag
- Stoßlüften: 3–4 Mal täglich für 5–10 Minuten.
- Heizen: Temperaturen nicht unter 18 °C sinken lassen.
- Möbel: Abstand zu Wänden einhalten.
- Feuchtigkeit kontrollieren: Luftfeuchtigkeit zwischen 40–60 % halten.
- Frühwarnsystem: Hygrometer nutzen, um kritische Werte sofort zu erkennen.
Typische Wohnsituationen mit Risiko
Besonders gefährdet sind Badezimmer ohne Fenster, Küchen mit hoher Dampfbelastung und Schlafzimmer, in denen nachts viel Feuchtigkeit durch Atemluft entsteht. Auch Neubauten mit dichter Gebäudehülle sind anfällig, wenn nicht ausreichend gelüftet wird. In Altbauten sind dagegen Wärmebrücken an Außenwänden das Hauptproblem. Mieter sollten sich der individuellen Risiken ihrer Wohnung bewusst sein und Präventionsmaßnahmen gezielt anpassen.
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