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Friedrich Merz scheitert im ersten Wahlgang zur Kanzlerwahl im Bundestag – CDU ohne Mehrheit

Friedrich Merz scheitert im ersten Wahlgang zur Kanzlerwahl im Bundestag – CDU ohne Mehrheit

Mai 6, 2025
Monika Schmidt
Friedrich Merz, CDU-Chef, verfehlt im ersten Wahlgang zum Bundeskanzler die erforderliche Mehrheit. Der Bundestag steht vor politischen Verhandlungen und möglichen Neuwahlen.

Friedrich Merz, Vorsitzender der CDU, ist im ersten Wahlgang zur Wahl des Bundeskanzlers in Deutschland gescheitert. Ihm wurde dieses Amt zuvor prognostiziert. Darüber berichtet Renewz.de unter Berufung auf Tagesschau.

Merz konnte im ersten Wahlgang keine Mehrheit erzielen. Für ihn stimmten 310 Abgeordnete, 307 votierten dagegen. Er hätte mindestens 316 Stimmen benötigt.

Spiegel beschreibt, wie wenige Minuten vor der Verkündung der Ergebnisse Bundestagspräsidentin Julia Klöckner gemeinsam mit der Parteiführung an ihrem Platz stand.

„Ernste Gesichter, ernste Gespräche. Es wirkte, als sei etwas Unerwartetes passiert. Dann die Verkündung. Merz versucht zu lächeln, doch man sieht ihm an, dass er weiß, dass er verloren hat. Er steht auf und verlässt den Saal mit seinem Gefolge“, schreibt der Spiegel-Korrespondent.

Noch nie zuvor sei ein Kanzlerkandidat im Bundestag nach einer erfolgreichen Bundestagswahl und abgeschlossenen Koalitionsverhandlungen durchgefallen, berichtet die Welt. Alle bisherigen Bundeskanzler wurden im ersten Wahlgang gewählt. Nun diskutieren die Fraktionen, wie es weitergeht.

Wie wird in Deutschland ein Kanzler gewählt

Laut Artikel 63 des Grundgesetzes schlägt der Bundespräsident dem Bundestag einen Kandidaten oder eine Kandidatin für das Amt des Bundeskanzlers vor. Im ersten Wahlgang ist die absolute Mehrheit der Stimmen aller Bundestagsabgeordneten notwendig – aktuell 316 von 630.

Wird diese Mehrheit nicht erreicht, beginnt eine Frist von 14 Tagen, in der der Bundestag eigenständig – ohne neuen Vorschlag des Bundespräsidenten – beliebig viele Wahlgänge mit verschiedenen Kandidaten durchführen kann. Auch dabei ist die absolute Mehrheit erforderlich.

Kommt auch dann kein Ergebnis zustande, findet ein dritter Wahlgang statt. In diesem reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Wird der Kanzlerkandidat mit einfacher Mehrheit gewählt, entscheidet der Bundespräsident:

  • Entweder er ernennt die Person zum Kanzler,
  • oder er löst den Bundestag auf, was zu Neuwahlen führt.

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Bild von Friedrich Merz / X

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