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Wie kann man Briefwahl beantragen Berlin 2026 und welche Fristen gelten für Antrag und Rücksendung?

Wie kann man Briefwahl beantragen Berlin 2026 und welche Fristen gelten für Antrag und Rücksendung?

August 20, 2026
Monika Schmidt
Briefwahl beantragen Berlin 2026: Die Wahl findet am 20. September statt. So funktionieren Online-Antrag, Briefwahlstellen, Fristen bis 15. und 18. September sowie die Rückgabe bis 18 Uhr in Berlin.

Berlin wählt am 20. September 2026 das 20. Abgeordnetenhaus und die zwölf Bezirksverordnetenversammlungen, und wer Briefwahl beantragen Berlin 2026 möchte, kann dies seit dem 10. August online, schriftlich oder direkt in einer Briefwahlstelle des eigenen Bezirks erledigen. Der elektronische Wahlscheinantrag bleibt bis zum 15. September verfügbar, Anträge per E-Mail oder Post müssen grundsätzlich spätestens am Freitag, 18. September, um 15:00 Uhr beim zuständigen Bezirkswahlamt eingehen. Gleichzeitig läuft bereits der Versand der Wahlunterlagen, während die Wahlbenachrichtigungen bis spätestens 30. August zugestellt werden sollen. Entscheidend ist anschließend nicht das Datum auf dem Poststempel, sondern der tatsächliche Eingang: Der rote Wahlbrief muss am 20. September spätestens um 18:00 Uhr beim zuständigen Bezirkswahlamt angekommen sein. renewz.de berichtet, welche Regeln für die Berliner Briefwahl 2026 gelten, wie der Online-Antrag funktioniert und welche Termine Wahlberechtigte jetzt kennen müssen.

Die Wahl 2026 bringt außerdem zwei Änderungen im Berliner Landeswahlrecht. Bei der Abgeordnetenhauswahl dürfen erstmals deutsche Staatsangehörige bereits ab 16 Jahren abstimmen, sofern sie die weiteren Voraussetzungen erfüllen. Erst- und Zweitstimme stehen zudem nicht mehr auf zwei getrennten Stimmzetteln, sondern gemeinsam auf einem Stimmzettel. Für die Bezirksverordnetenversammlungen können unter den entsprechenden Voraussetzungen auch Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten wählen.

Für die praktische Briefwahl sind vor allem der 15., 18. und 20. September 2026 entscheidend.

Wie funktioniert Briefwahl beantragen Online 2026 in Berlin

Der Briefwahl beantragen Online 2026-Antrag für die Berliner Wahlen ist seit dem 10. August freigeschaltet. Wahlberechtigte können über den offiziellen Berliner Online-Dienst einen Wahlschein samt Briefwahlunterlagen anfordern. Die elektronische Antragstellung endet am 15. September 2026; die aktuelle Berliner Dienstleistungsseite nennt dafür den Zeitraum vom 10. August bis einschließlich 15. September. Wer seine Stimme stattdessen direkt in einer Briefwahlstelle abgeben will, soll nach den Hinweisen der Verwaltung keinen zusätzlichen Online-Antrag auf Versand der Unterlagen absenden.

Für den Antrag benötigt das Bezirkswahlamt die Angaben, mit denen die wahlberechtigte Person eindeutig im Wahlverzeichnis gefunden werden kann. Dazu gehören Name und Vorname, Geburtsdatum sowie Straße, Hausnummer und Postleitzahl der Berliner Wohnanschrift. Falls die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden sollen, etwa an einen Urlaubsort oder eine Anschrift außerhalb Deutschlands, muss auch diese Versandadresse angegeben werden. Die Berliner Verwaltung weist bei Adressen außerhalb Berlins ausdrücklich darauf hin, dass längere Postlaufzeiten berücksichtigt werden müssen.

Wer nach Briefwahl beantragen online Berlin sucht, sollte deshalb direkt den offiziellen Service des Landes Berlin oder das dort verlinkte Wahlscheinverfahren verwenden. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig. Für schriftliche Anträge stehen dagegen Post, Fax und E-Mail zur Verfügung, sofern die notwendigen Angaben vollständig übermittelt werden.

Der Ablauf besteht im Kern aus fünf Schritten:

  1. Zuständigen Berliner Bezirk beziehungsweise offiziellen Online-Wahlscheinantrag aufrufen.
  2. Name, Vorname, Geburtsdatum und Berliner Wohnanschrift eintragen.
  3. Bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift für die Wahlunterlagen angeben.
  4. Antrag spätestens bis zum Ende der elektronischen Antragsfrist absenden.
  5. Nach Erhalt der Unterlagen wählen und den roten Wahlbrief so zurückgeben, dass er spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr beim zuständigen Bezirkswahlamt liegt.

„Die Online-Antragstellung ist vom 10.08.2026 bis 15.09.2026 möglich.“
(Service Berlin, Dienstleistung „Briefwahlunterlagen beantragen“)

Die Wahlbenachrichtigung erleichtert den Antrag, ist aber nicht die einzige Grundlage für die Organisation der Briefwahl. Der Versand der rund 2,4 Millionen Berliner Wahlbenachrichtigungen läuft seit Mitte August und soll spätestens am 30. August abgeschlossen sein. Wer bis zum 31. August noch keine Benachrichtigung erhalten hat, soll sich nach Angaben des Landeswahlleiters an das zuständige Bezirkswahlamt wenden. Wahlberechtigte, die sicher im Wahlverzeichnis stehen, können grundsätzlich auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen und müssen sich dann mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen.

Welche Fristen gelten für Briefwahl beantragen 2026

Bei Briefwahl beantragen 2026 müssen drei unterschiedliche Fristen auseinandergehalten werden. Die erste betrifft die elektronische Beantragung, die zweite den schriftlichen Wahlscheinantrag und die dritte den fertigen Wahlbrief. Wer diese Termine vermischt, kann trotz rechtzeitig gestelltem Antrag am Ende zu spät sein.

VorgangTerminMaßgeblicher Zeitpunkt
Beginn des Versands der Briefwahlunterlagen10. August 2026Versand durch die Bezirkswahlämter
Öffnung der Berliner Briefwahlstellen10. August 2026persönliche Briefwahl möglich
Ende des Online-Antrags15. September 2026elektronischer Antrag
Ende des regulären schriftlichen Antrags18. September, 15:00 UhrEingang beim Bezirkswahlamt
Berliner Wahltag20. September 2026Wahl von Abgeordnetenhaus und BVV
Eingang des roten Wahlbriefs20. September, 18:00 UhrEingang beim zuständigen Bezirkswahlamt

Für schriftliche Anträge per E-Mail oder Post nennt die Berliner Verwaltung Freitag, den 18. September 2026, 15:00 Uhr als reguläre Frist. Der elektronische Antrag endet dagegen bereits am 15. September. Diese Differenz ist besonders für Wahlberechtigte relevant, die erst in der letzten Woche vor der Wahl entscheiden, nicht im Wahllokal abzustimmen.

Der fertig ausgefüllte Wahlbrief muss wiederum bis Sonntag, 20. September, um 18:00 Uhr beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein. Service Berlin empfiehlt bei einer nicht persönlichen Rückgabe mindestens drei Werktage für den Postweg einzuplanen. Kurz vor dem Wahltermin kann der rote Umschlag auch beim darauf angegebenen Bezirkswahlamt beziehungsweise in dessen Briefkasten abgegeben werden.

Ein rechtzeitig abgesendeter Wahlbrief reicht nicht aus, wenn er erst nach 18:00 Uhr am Wahlsonntag beim Wahlamt eintrifft.

Die Berliner Verwaltung weist zusätzlich darauf hin, dass eine rechtzeitige Zustellung noch bei Einwurf in einen Briefkasten der Deutschen Post am Samstag vor der Wahl möglich sein kann, wenn dort eine Samstagsleerung vorgesehen ist und die letzte Leerung noch nicht stattgefunden hat. Für die Rechtsfolge zählt trotzdem nur der tatsächliche Eingang beim Wahlamt. Die persönliche Abgabe vermeidet dieses Zustellrisiko.

„Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis zum Tag der Wahl, Sonntag, 20.09.2026, 18:00 Uhr, beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein.“
(Service Berlin)

Kann man Briefwahl per E-Mail beantragen

Wer Briefwahl per email beantragen möchte, kann dies in Berlin grundsätzlich über das zuständige Bezirkswahlamt tun. Die Berliner Dienstleistungsbeschreibung führt E-Mail ausdrücklich als zulässigen schriftlichen Antragsweg auf. Erforderlich sind die persönlichen Daten, die eine eindeutige Zuordnung zum Wahlverzeichnis ermöglichen, darunter Name, Vorname, Berliner Wohnanschrift und Geburtsdatum sowie gegebenenfalls die abweichende Anschrift für den Versand der Unterlagen.

Die E-Mail ist damit nicht mit dem zentralen Online-Antrag gleichzusetzen. Beim Online-Verfahren werden die Angaben über den dafür vorgesehenen digitalen Dienst übermittelt; eine E-Mail geht direkt an das zuständige Bezirkswahlamt. Für den Online-Antrag gilt der 15. September als Ende, während der schriftliche Antrag per E-Mail nach den veröffentlichten Regeln bis zum 18. September um 15:00 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein muss. Telefonisch lässt sich ein Wahlschein dagegen nicht bestellen. Wer für eine andere Person einen Wahlschein beantragen oder Unterlagen abholen möchte, benötigt eine schriftliche Vollmacht. Der Landeswahlleiter stellt zudem klar, dass ein Antrag für eine andere Person nicht online, per E-Mail oder per Fax gestellt werden darf; dafür ist eine schriftliche oder persönliche Beantragung mit Vollmachtsnachweis erforderlich.

Für die eigene Antragstellung sind damit verschiedene Wege vorgesehen:

  • Online über den offiziellen Wahlscheinantrag.
  • Schriftlich per Post.
  • Schriftlich per E-Mail.
  • Per Fax.
  • Persönlich beim zuständigen Bezirkswahlamt beziehungsweise in einer Briefwahlstelle.

Die Wahlbenachrichtigung enthält ebenfalls Informationen zur Beantragung. Wer sie noch nicht erhalten hat, sollte nicht automatisch von einem fehlenden Wahlrecht ausgehen: Der Versand läuft bis zum 30. August. Erst wenn am 31. August noch keine Benachrichtigung vorliegt, empfiehlt der Landeswahlleiter die direkte Kontaktaufnahme mit dem Bezirkswahlamt.

Wie läuft Briefwahl beantragen Berlin Lichtenberg konkret

Für Briefwahl beantragen Berlin Lichtenberg hat das Bezirksamt zwei Briefwahlstellen eingerichtet. Eine befindet sich im Rathaus Lichtenberg in der Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin. Der zweite Standort liegt im Dienstgebäude Egon-Erwin-Kisch-Straße 106, 13059 Berlin. Beide Einrichtungen sind seit dem 10. August geöffnet und bleiben bis zum 18. September für die Briefwahl in Betrieb. Die veröffentlichten Öffnungszeiten sind an beiden Standorten grundsätzlich gleich:

  • Montag von 10:00 bis 18:00 Uhr
  • Dienstag von 10:00 bis 18:00 Uhr
  • Mittwoch von 08:30 bis 15:00 Uhr
  • Donnerstag von 07:30 bis 15:00 Uhr
  • Freitag von 07:30 bis 13:00 Uhr

Am Freitag, 18. September, gilt eine Sonderregel. Ausschließlich die Briefwahlstelle in der Egon-Erwin-Kisch-Straße 106 bleibt an diesem Tag bis 15:00 Uhr geöffnet. Für diesen Standort nennt Service Berlin außerdem die Behördennummer 115 sowie die E-Mail-Adresse [email protected].

Wer persönlich erscheint, kann den Wahlschein vor Ort beantragen und anschließend unmittelbar wählen. Der Stimmzettel wird in einer Wahlkabine ausgefüllt, die Briefwahlunterlagen können danach direkt in die vorgesehene Urne eingeworfen werden. Für die persönliche Briefwahl ist ein Personalausweis oder ein anderer amtlicher Ausweis mit Foto vorgesehen. Das Bezirksamt Lichtenberg hatte bereits Ende Juli darauf hingewiesen, dass Briefwahlunterlagen elektronisch oder schriftlich beantragt werden konnten, der eigentliche Versand aber erst am 10. August begann. Seit diesem Tag stehen auch die beiden Briefwahlstellen zur Verfügung.

„Der Versand der Unterlagen erfolgt aber erst ab Montag, 10. August 2026.“
(Bezirksamt Lichtenberg, Pressemitteilung vom 27. Juli 2026)

Für Lichtenberger Wahlberechtigte entfällt bei einer direkten Stimmabgabe in der Briefwahlstelle die Rücksendung per Post.

Wer darf bei den Berliner Wahlen 2026 abstimmen

Für das Abgeordnetenhaus sind deutsche Staatsangehörige wahlberechtigt, die am 20. September 2026 mindestens 16 Jahre alt sind. Konkret nennt der Landeswahlleiter Personen, die vor dem 21. September 2010 geboren wurden. Zusätzlich müssen sie seit mindestens drei Monaten, also seit dem 20. Juni 2026, ununterbrochen in Berlin eine Wohnung innehaben oder sich sonst überwiegend in Berlin aufhalten. Ein gerichtlicher Ausschluss vom Wahlrecht darf nicht vorliegen.

Bei der Wahl der Bezirksverordnetenversammlungen gelten dieselben Alters- und Aufenthaltsvoraussetzungen. Zusätzlich dürfen Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union abstimmen. Für die Wahl zum Abgeordnetenhaus reicht eine EU-Staatsangehörigkeit ohne deutsche Staatsangehörigkeit dagegen nicht aus. Neu ist die Herabsetzung des Wahlalters für das Abgeordnetenhaus auf 16 Jahre. Bei früheren regulären Abgeordnetenhauswahlen galt dort noch die Grenze von 18 Jahren. Auch die Gestaltung der Stimmzettel ändert sich: Erst- und Zweitstimme für das Abgeordnetenhaus stehen bei der Wahl 2026 gemeinsam auf einem Stimmzettel.

WahlWer darf wählen?Stimmen
Abgeordnetenhaus BerlinDeutsche ab 16 Jahren bei erfüllten WohnsitzvoraussetzungenErst- und Zweitstimme
BezirksverordnetenversammlungDeutsche und EU-Bürger ab 16 Jahren bei erfüllten VoraussetzungenStimme für die BVV
Wahltag20. September 2026Wahllokale von 08:00 bis 18:00 Uhr

Ein ausgestellter Wahlschein hat außerdem Folgen für den Eintrag im Wahlverzeichnis. Hinter dem Namen wird ein Sperrvermerk gesetzt. Danach kann nur noch unter Vorlage des Wahlscheins gewählt werden, entweder per Brief oder in einem Wahllokal innerhalb des eigenen Wahlkreises.

Was gehört zu den Briefwahlunterlagen?

Der Wahlschein allein ist noch nicht die komplette Briefwahl. Mit ihm werden die für die jeweilige Wahl erforderlichen Stimmzettel, Umschläge und Hinweise ausgegeben beziehungsweise verschickt. Beim Ausfüllen müssen die Vorgaben des beigefügten Merkblatts beachtet werden, damit die Stimme ordnungsgemäß in die Auszählung einbezogen werden kann.

Für die Rücksendung ist besonders der rote Wahlbriefumschlag relevant. Er trägt die zuständige Adresse und muss so rechtzeitig zurückgegeben werden, dass der Wahlbrief vor Ende der Wahlzeit am 20. September eingegangen ist. Wer den Postweg nicht mehr sicher kalkulieren kann, kann den Umschlag direkt beim zuständigen Bezirkswahlamt abgeben. Die Briefwahl ist nicht auf Personen beschränkt, die am Wahltag nachweislich verhindert sind. Die Berliner Dienstleistungsseite nennt als Voraussetzung die Wahlberechtigung; ein besonderer Verhinderungsgrund wird für die Beantragung nicht verlangt. In Lichtenberg weist das Bezirkswahlamt ausdrücklich darauf hin, dass im Wahlverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte auch ohne besonderen Grund per Brief wählen können.

Bei Versand an eine Anschrift außerhalb Berlins oder ins Ausland muss zusätzlich die längere Zustellzeit in beide Richtungen berücksichtigt werden. Der Endtermin verschiebt sich dadurch nicht. Auch ein aus dem Ausland versandter Wahlbrief muss am 20. September spätestens um 18:00 Uhr beim Berliner Bezirkswahlamt eingegangen sein.

Was bedeuten die Suchanfragen für Brandenburg und Sachsen-Anhalt

Die Suchbegriffe Briefwahl beantragen online Brandenburg und Briefwahl beantragen Online Sachsen-Anhaltgehören nicht zum Berliner Wahlscheinverfahren. Briefwahl wird jeweils von der für die betreffende Wahl zuständigen Kommune beziehungsweise Wahlbehörde organisiert. Wer in Berlin zur Wahl des Abgeordnetenhauses und der BVV abstimmen will, muss deshalb die Berliner Angebote und das Bezirkswahlamt seines Wohnbezirks nutzen. Für Sachsen-Anhalt existiert ein eigener Online-Dienst zur Beantragung von Briefwahlunterlagen, der den Kommunen des Landes zur Verfügung gestellt wird. Das offizielle Landesangebot beschreibt die Erfassung von Personen-, Adress- und Wahldaten und verweist für die konkrete Beantragung auf die jeweils zuständige Behörde.

Für Berliner Wahlberechtigte hat dieses Verfahren keine Funktion. Dasselbe gilt für kommunale oder landesspezifische Briefwahlangebote in Brandenburg. Die Zuständigkeit folgt der jeweiligen Wahl und dem Eintrag im entsprechenden Wahlverzeichnis.

Diese Abgrenzung ist für Suchanfragen relevant, weil Begriffe wie „Briefwahl online“ bundesweit ähnlich aussehen, hinter ihnen aber keine einheitliche bundesweite Antragsstelle steht. Für die Berliner Wahl am 20. September ist der Landeswahlleiter für Berlin die zentrale Informationsquelle; der eigentliche Wahlschein wird über die Berliner Verwaltung beziehungsweise das zuständige Bezirkswahlamt beantragt.

Was ist zur Briefwahl Berlin 2026 jetzt konkret wichtig

Briefwahl beantragen Berlin 2026: Online-Antrag bis 15. September, schriftlich bis 18. September. Alle Fristen, Unterlagen, Briefwahlstellen und Regeln für den Wahlbrief am 20. September im Überblick

Wann ist die Berliner Wahl 2026?

Die Wahl zum 20. Abgeordnetenhaus von Berlin und die Wahlen zu den zwölf Bezirksverordnetenversammlungen finden am Sonntag, 20. September 2026 statt. Die Wahllokale sind regulär von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Bis wann kann Briefwahl online beantragt werden?

Der Berliner Online-Antrag ist vom 10. August bis zum 15. September 2026 möglich. Wer danach noch einen Wahlschein benötigt, muss einen der weiterhin zulässigen Antragswege nutzen und die dafür geltenden Fristen beachten.

Bis wann kann der Antrag per E-Mail oder Post gestellt werden?

Ein schriftlicher Antrag per E-Mail oder Post muss grundsätzlich bis Freitag, 18. September 2026, 15:00 Uhr beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein. Telefonische Anträge sind nicht zulässig.

Wann muss der rote Wahlbrief spätestens ankommen?

Der Wahlbrief muss am Sonntag, 20. September, spätestens um 18:00 Uhr beim zuständigen Bezirkswahlamt vorliegen. Der Poststempel entscheidet nicht. Service Berlin empfiehlt bei postalischer Rücksendung mindestens drei Werktage einzuplanen.

Kann die Stimme schon jetzt persönlich abgegeben werden?

Ja. Die Berliner Briefwahlstellen sind seit dem 10. August geöffnet. Dort können Wahlberechtigte den Wahlschein erhalten und ihre Stimme unmittelbar vor Ort abgeben. Die konkreten Standorte und Öffnungszeiten hängen vom Bezirk ab.

Was tun, wenn keine Wahlbenachrichtigung angekommen ist?

Die Benachrichtigungen sollen bis zum 30. August zugestellt werden. Wer am 31. August weiterhin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, soll das zuständige Bezirkswahlamt kontaktieren. Wer sicher im Wahlverzeichnis eingetragen ist, kann auch ohne Wahlbenachrichtigung mit einem amtlichen Lichtbildausweis im zuständigen Wahllokal wählen.

Wo gelten Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt getrennt?

Berlin hat für seine Wahlen ein eigenes Wahlscheinverfahren. Brandenburg und Sachsen-Anhalt verwalten Briefwahlanträge über ihre jeweils zuständigen Wahlbehörden und kommunalen Strukturen. Ein Antrag für die Berliner Wahl kann deshalb nicht über ein Portal eines anderen Bundeslandes gestellt werden.

Bleiben Sie informiert – Relevantes. Jeden Tag. Lesen Sie, worum es heute wirklich geht – in Deutschland und der Welt: Wer Gewinnt Die Berlin-Wahl 2026? Umfragen, Kandidaten Und Was Am 20. September Entscheidet

Verwendete Materialien: Der Landeswahlleiter für Berlin – Berliner Wahlen 2026, Service Berlin – Briefwahlunterlagen beantragen, Bezirksamt Lichtenberg – Informationen zur Briefwahl, Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt – Online-Dienst Briefwahl beantragen

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