Neue BVG-Regel ab Mai: Wer Türen blockiert, riskiert Ärger im Nahverkehr

Ab dem 1. Mai 2025 treten bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) neue Bestimmungen in Kraft, die gezielt gegen das mutwillige Blockieren von Fahrzeugtüren gerichtet sind. Fahrgäste, die den Schließvorgang absichtlich behindern – sei es durch eigenes Einsteigen nach dem akustischen Signal oder durch das Offenhalten für andere – müssen künftig mit einer spürbaren Vertragsstrafe rechnen. Darüber berichtet Renewz.de darüber unter Berufung auf bz-berlin.de.
Die Regelverschärfung ist eine Reaktion auf ein alltägliches, jedoch folgenreiches Problem im Berliner Nahverkehr: Immer wieder versuchen Personen, sich in letzter Sekunde in bereits schließende Türen zu drängen oder diese für Nachzügler offen zu halten. Was auf den ersten Blick wie ein Akt der Höflichkeit wirkt, ist aus Sicht der Verkehrsbetriebe ein erhebliches Sicherheits- und Betriebsrisiko. Denn jeder Eingriff in den automatischen Schließmechanismus der Türen kann zu technischen Störungen führen, den Fahrplan aus dem Takt bringen und andere Fahrgäste gefährden.
Laut BVG kommt es im U-Bahn-Bereich allein zu rund 200 Türstörungen pro Monat – ein Großteil davon durch unsachgemäßes Verhalten an den Fahrzeugtüren. Wenn Türen dadurch beschädigt werden, müssen sie aus Sicherheitsgründen oft komplett gesperrt oder sogar in der Werkstatt repariert werden. Das bedeutet: ein Fahrzeug weniger im Umlauf, längere Wartezeiten für alle und zusätzliche Kosten für den Betrieb.
Aus diesem Grund hat die BVG beschlossen, die sogenannte Nutzungsordnung zu ergänzen. Wörtlich heißt es: "Wer Türen mutwillig blockiert und dadurch den Schließprozess sowie die Abfahrt verzögert, dem droht eine Vertragsstrafe."Diese Maßnahme betrifft alle Verkehrsmittel der BVG – U-Bahn, Straßenbahn und Bus – und wird durch das Betriebs- und Sicherheitspersonal kontrolliert. Verstöße sollen direkt dokumentiert und geahndet werden. Die BVG will damit ein deutliches Zeichen setzen und appelliert an die Eigenverantwortung der Berlinerinnen und Berliner.
"Damit der Betrieb reibungslos läuft und alle Fahrgäste sicher an ihr Ziel kommen, ist gegenseitige Rücksichtnahme das A und O", betont die BVG. Denn Zeitverluste durch blockierte Türen summieren sich über den Tag hinweg und wirken sich auf das gesamte Liniennetz aus – inklusive Anschlussverbindungen, Taktgenauigkeit und Zufriedenheit der Nutzer.
Die neuen Regeln zielen darauf ab, das Bewusstsein für das eigene Verhalten im öffentlichen Raum zu schärfen. Wer die Türen blockiert, hält nicht nur andere Menschen auf – er bremst ein ganzes System. Die BVG sieht in der Einführung der Vertragsstrafe daher nicht nur eine Sanktion, sondern auch eine Einladung zur besseren Zusammenarbeit zwischen Betrieb und Fahrgästen.
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