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Wie schützt der Berliner Senat Kleingärten – oder ebnet er den Weg für ihre Bebauung

Wie schützt der Berliner Senat Kleingärten – oder ebnet er den Weg für ihre Bebauung

März 18, 2025
Monika Schmidt
Senat Berlin plant Schutz für Kleingärten, aber mit Ausnahmen: „Öffentliches Interesse“ könnte zur Umwidmung führen. Grüne und SPD fordern klare Definitionen.

Der Berliner Senat plant ein neues Gesetz zum Schutz landeseigener Kleingartenanlagen, um langfristig ihre Nutzung für Freizeitgärtner zu sichern. Rund 75 % der Berliner Kleingartenflächen befinden sich im Besitz des Landes Berlin. Diese sollen laut dem Gesetzentwurf künftig nicht mehr verkauft werden dürfen, um ihre ökologische und soziale Funktion als grüne Rückzugsorte für die Stadtbevölkerung zu bewahren. Dennoch sorgt der Gesetzesentwurf für Diskussionen, da er zahlreiche Ausnahmen vorsieht, die unter bestimmten Bedingungen eine Bebauung oder Umwidmung der Flächen weiterhin ermöglichen. Kritiker befürchten, dass dies den eigentlichen Schutzzweck des Gesetzes untergräbt. Darüber berichtet RENEWZ unter Berufung auf rbb24.

Kernpunkte des Gesetzesentwurfs

  1. Schutz landeseigener Kleingärten
    • Kleingartenanlagen auf öffentlichem Grund dürfen nicht mehr verkauft werden.
    • Die Nutzung bleibt auf nicht-gewerbliche Gartenbewirtschaftung und Erholung beschränkt.
  2. Ausnahmen ermöglichen weiterhin Bebauung
    • Eine Umwidmung ist möglich, wenn „übergeordnete öffentliche Interessen“ dies erfordern.
    • Dazu zählen insbesondere Wohnungsbau, soziale Infrastruktur (Schulen, Kitas) und Verkehrseinrichtungen (Bushaltestellen, Straßen).
    • Wenn eine Kleingartenanlage verlegt werden kann, ist keine Zustimmung des Abgeordnetenhauses erforderlich.
  3. Privatgrundstücke nicht betroffen
    • Kleingartenanlagen auf privatem Grund bleiben von der Regelung unberührt.
    • Eigentümer können weiterhin über die Nutzung ihrer Flächen frei entscheiden.

Kritik aus Koalition und Opposition

  • Grüne: Naturschutzpolitiker Turgut Altug kritisiert, dass das Gesetz keine echte Sicherheit für Kleingärtner bietet, da der Begriff „öffentliches Interesse“ zu vage formuliert sei.
  • SPD: Umweltpolitikerin Linda Vierecke fordert eine klarere Definition, was genau unter „Wohn- und Mobilitätsbedürfnissen“ zu verstehen ist.
  • Interne Koalitionskritik: Auch innerhalb der schwarz-roten Regierungskoalition gibt es Vorbehalte. Die SPD erwartet weitere Anpassungen, um eine tatsächliche Absicherung der Kleingärten zu gewährleisten.

Strengere Kontrollen für Kleingärtner

Neben dem Flächenschutz plant der Senat eine stärkere Überwachung der tatsächlichen Nutzung der Parzellen. Nach dem Bundes-Kleingartengesetz müssen Kleingärten primär der „nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung und Eigenversorgung“ dienen. Werden diese Regeln nicht eingehalten, drohen Pächtern Verwarnungen oder sogar Kündigungen.

Mögliche rechtliche Hürden

  • Die Berliner Grünen fordern eine juristische Prüfung des Gesetzes, um festzustellen, ob es neben dem bestehenden Bundes-Kleingartengesetz überhaupt Bestand haben kann.
  • Falls sich herausstellt, dass eine landesrechtliche Regelung nicht möglich ist, könnte dies zu rechtlichen Konflikten führen.
  • Eine mögliche Lösung wäre die Änderung des Flächennutzungsplans durch das Land Berlin, um Kleingartenflächen langfristig zu sichern.

Fakten zur aktuellen Lage

📌 In Berlin gibt es etwa 71.000 Kleingartenparzellen auf 2.900 Hektar.
📌 Über 850 Kleingartenanlagen verteilen sich über das Stadtgebiet.
📌 Drei Viertel dieser Flächen gehören dem Land Berlin und stehen damit im Fokus der Gesetzesänderung.

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