Kindergeld 2027: Wie hoch ist das Kindergeld pro Kind, wann sind die Auszahlungstermine und was ändert sich bei Antrag und Anspruch

Kindergeld 2027 soll von derzeit 259 Euro auf 267 Euro pro Kind und Monat steigen. Gleichzeitig steht Familien in Deutschland eine wichtige Änderung bei der Antragstellung bevor: Ab Frühjahr 2027 soll Kindergeld schrittweise ohne gesonderten Antrag ausgezahlt werden. Der Bundesrat stimmte der Einführung des antragslosen Verfahrens am 25. September 2026 zu; die Erhöhung des Kindergeldes ist Teil der von der Bundesregierung am 2. September 2026 beschlossenen Einkommensteuerreform. Für Eltern geht es damit um drei konkrete Fragen: Wie viel Geld kommt künftig auf das Konto, an welchem Tag erfolgt die Überweisung und müssen Familien selbst aktiv werden? RENEWZ.de erklärt die geplanten Beträge, die offiziellen Auszahlungstermine, die Anspruchsvoraussetzungen und die Folgen für Familien mit minderjährigen und volljährigen Kindern.
Die vorgesehene Erhöhung beträgt acht Euro je Kind und Monat. Bei zwei Kindern wären das 16 Euro zusätzlich im Monat, bei drei Kindern 24 Euro. Zugleich soll das neue Verfahren die Bürokratie nach einer Geburt reduzieren: Zunächst sind Familien vorgesehen, die bereits Kindergeld für ein älteres Kind beziehen. Gegen Ende 2027 soll die antragslose Auszahlung unter bestimmten Voraussetzungen auch für erste Kinder möglich werden. Dabei müssen zwei unterschiedliche Sachverhalte auseinandergehalten werden: Die Reform zur automatischen Antragstellung wurde parlamentarisch beschlossen, während die Erhöhung auf 267 Euro Bestandteil einer Einkommensteuerreform ist, deren weitere gesetzliche Umsetzung gesondert zu betrachten ist.
Wie hoch ist das Kindergeld 2027 pro Kind?
Die Bundesregierung plant, das Kindergeld zum 1. Januar 2027 von 259 Euro auf 267 Euro monatlich anzuheben. Der bisherige Betrag gilt seit Januar 2026. Die Erhöhung ist in der am 2. September 2026 vorgestellten Einkommensteuerreform vorgesehen, die neben Familien auch Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen steuerlich entlasten soll.
Nach den Angaben der Bundesregierung soll das Kindergeld 2028 erneut steigen, und zwar auf 272 Euro pro Kind und Monat. Diese Beträge sind als Bestandteil der Reformplanung zu verstehen. Für eine redaktionell präzise Berichterstattung ist es wichtig, angekündigte Maßnahmen nicht ohne Prüfung ihres Gesetzgebungsstands als bereits endgültig geltendes Recht darzustellen.
Die offizielle Übersicht findet sich in den Informationen der Bundesregierung zur Einkommensteuerreform 2027. Dort werden die vorgesehenen Beträge für 2027 und 2028 sowie weitere steuerliche Änderungen aufgeführt.
Kindergeld-Tabelle 2027 für Familien mit einem bis fünf Kindern
Bei der Berechnung des Familienbudgets ist entscheidend, dass der reguläre monatliche Betrag für jedes anspruchsberechtigte Kind gleich hoch ist. Die Zahl der Kinder bestimmt deshalb die Gesamtsumme, die monatlich ausgezahlt wird.
| Anzahl der Kinder | Kindergeld 2026 monatlich | Geplant für 2027 monatlich | Mehrbetrag pro Monat | Mehrbetrag pro Jahr |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 259 Euro | 267 Euro | 8 Euro | 96 Euro |
| 2 | 518 Euro | 534 Euro | 16 Euro | 192 Euro |
| 3 | 777 Euro | 801 Euro | 24 Euro | 288 Euro |
| 4 | 1.036 Euro | 1.068 Euro | 32 Euro | 384 Euro |
| 5 | 1.295 Euro | 1.335 Euro | 40 Euro | 480 Euro |
Die Beträge für 2027 sind auf Grundlage der angekündigten Erhöhung berechnet. Die Jahressummen setzen zwölf volle Anspruchsmonate voraus.
Für eine Familie mit einem Kind bedeutet die vorgesehene Änderung 96 Euro mehr im Jahr. Bei zwei Kindern steigt der rechnerische Jahresbetrag um 192 Euro, bei drei Kindern um 288 Euro. Die zusätzlichen Mittel können in die laufenden Ausgaben für Lebensmittel, Kleidung, Schulmaterial, Betreuung oder Mobilität einfließen.
Die Erhöhung ist unabhängig vom Einkommen der Eltern vorgesehen. Anders als beim Kinderzuschlag wird das reguläre Kindergeld nicht nach einer Einkommensstaffel berechnet. Ob eine Familie zusätzlich weitere Leistungen erhalten kann, muss jedoch gesondert geprüft werden.
Wann wird das Kindergeld 2027 überwiesen?
Die Familienkasse zahlt Kindergeld nicht für alle Haushalte am selben Tag aus. Ausschlaggebend ist die letzte Ziffer der Kindergeldnummer, die sogenannte Endziffer. Zahlungen für die Endziffer 0 erfolgen üblicherweise zu Monatsbeginn, während die Überweisungen für die Endziffern 8 und 9 gegen Ende des Monats stattfinden.
Die Bundesagentur für Arbeit hat die Auszahlungstermine für 2027 veröffentlicht. Die vollständigen Daten für alle zwölf Monate und sämtliche Endziffern stehen im offiziellen Kindergeld-Auszahlungskalender der Bundesagentur für Arbeit.
Die Auszahlungstermine für Januar bis Dezember 2027
Die Termine unterscheiden sich je nach Endziffer. Für die Planung des Haushaltsbudgets sollten Eltern deshalb die Zeile ihrer eigenen Kindergeldnummer verwenden und nicht den Termin einer anderen Familie übernehmen.
| Monat | Endziffer 0 | Endziffer 1 | Endziffer 2 | Endziffer 3 | Endziffer 4 |
|---|---|---|---|---|---|
| Januar | 8. Januar | 11. Januar | 12. Januar | 14. Januar | 15. Januar |
| Februar | 3. Februar | 5. Februar | 9. Februar | 11. Februar | 12. Februar |
| März | 3. März | 4. März | 5. März | 8. März | 9. März |
| April | 5. April | 8. April | 12. April | 13. April | 14. April |
| Mai | 5. Mai | 10. Mai | 11. Mai | 12. Mai | 13. Mai |
| Juni | 3. Juni | 8. Juni | 9. Juni | 10. Juni | 14. Juni |
| Juli | 5. Juli | 6. Juli | 7. Juli | 9. Juli | 12. Juli |
| August | 4. August | 6. August | 9. August | 10. August | 12. August |
| September | 3. September | 7. September | 8. September | 10. September | 13. September |
| Oktober | 5. Oktober | 6. Oktober | 8. Oktober | 11. Oktober | 12. Oktober |
| November | 4. November | 5. November | 8. November | 10. November | 11. November |
| Dezember | 3. Dezember | 6. Dezember | 7. Dezember | 8. Dezember | 9. Dezember |
| Monat | Endziffer 5 | Endziffer 6 | Endziffer 7 | Endziffer 8 | Endziffer 9 |
|---|---|---|---|---|---|
| Januar | 18. Januar | 19. Januar | 22. Januar | 25. Januar | 26. Januar |
| Februar | 15. Februar | 16. Februar | 17. Februar | 18. Februar | 19. Februar |
| März | 10. März | 11. März | 15. März | 16. März | 19. März |
| April | 15. April | 16. April | 20. April | 21. April | 22. April |
| Mai | 14. Mai | 19. Mai | 24. Mai | 25. Mai | 26. Mai |
| Juni | 15. Juni | 16. Juni | 17. Juni | 18. Juni | 22. Juni |
| Juli | 13. Juli | 15. Juli | 16. Juli | 19. Juli | 20. Juli |
| August | 16. August | 17. August | 18. August | 19. August | 20. August |
| September | 15. September | 16. September | 17. September | 20. September | 21. September |
| Oktober | 13. Oktober | 15. Oktober | 18. Oktober | 19. Oktober | 20. Oktober |
| November | 12. November | 15. November | 16. November | 19. November | 22. November |
| Dezember | 10. Dezember | 13. Dezember | 14. Dezember | 15. Dezember | 16. Dezember |
Die Termine entsprechen der veröffentlichten Übersicht der Bundesagentur für Arbeit. Die tatsächliche Kontogutschrift kann durch Wochenenden, Feiertage und die Verarbeitung bei Banken beeinflusst werden. Ein bestimmter Kalendertag ist kein allgemeiner Rechtsanspruch auf den Eingang des Geldes.
Wie finden Eltern ihren persönlichen Auszahlungstermin?
Die Kindergeldnummer steht in den Schreiben der Familienkasse. Für den Auszahlungstermin ist die letzte Ziffer dieser Nummer entscheidend, nicht die Steueridentifikationsnummer des Kindes.
- Kindergeldnummer im Bescheid oder in der Korrespondenz mit der Familienkasse suchen.
- Die letzte Ziffer feststellen.
- Im offiziellen Kalender die passende Endziffer auswählen.
- Den Termin für den jeweiligen Monat ablesen.
Bei Fragen zur Auszahlung nennt die Bundesagentur für Arbeit die gebührenfreie Telefonnummer 0800 4 555533. Für allgemeine Fragen zum Kindergeld ist die Telefonnummer 0800 4 555530 vorgesehen.
Kindergeld ohne Antrag 2027 – was Eltern wissen müssen
Die zweite große Änderung betrifft das Verfahren. Kindergeld soll ab 2027 schrittweise ohne gesonderten Antrag ausgezahlt werden. Der Bundestag beschloss die Einführung am 9. Juli 2026, der Bundesrat stimmte am 25. September 2026 zu. Die Bundesregierung will damit die bürokratischen Anforderungen für Eltern nach einer Geburt reduzieren.
Das Verfahren soll in zwei Stufen eingeführt werden. Ab Frühjahr 2027 ist zunächst die Gruppe der Familien vorgesehen, die bereits Kindergeld für ein älteres Kind erhält. Ende 2027 soll die antragslose Auszahlung unter bestimmten Voraussetzungen auch für erste Kinder möglich werden.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil begründete das Vorhaben mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand für Familien zu reduzieren. Die Bundesregierung erklärte am 25. September 2026, Eltern sollten nach der Geburt weniger Zeit für Formalitäten aufwenden müssen. Die offizielle Darstellung findet sich in der Mitteilung Kindergeld künftig ohne Antrag.
Wie funktioniert die automatische Auszahlung?
Die Reform setzt darauf, dass Behörden bereits vorhandene Informationen nutzen und nicht bei jedem Vorgang dieselben Angaben erneut von Eltern verlangen. Dazu gehört das sogenannte Once-Only-Prinzip: Daten sollen gegenüber der Verwaltung grundsätzlich nur einmal angegeben werden müssen, sofern ihre rechtmäßige Weiterverwendung möglich ist.
Bei einer Geburt werden bestimmte Informationen über Standesämter und Meldebehörden an die zuständigen Stellen weitergegeben. Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt die Steueridentifikationsnummer des Kindes. Diese Daten können dazu beitragen, dass die Familienkasse einen Anspruch in den vorgesehenen Fällen ohne den bisherigen vollständigen Antrag bearbeiten kann.
Das neue Verfahren bedeutet allerdings nicht, dass jede Familie automatisch Geld erhält. Die gesetzlichen Voraussetzungen müssen weiterhin erfüllt sein. Wenn notwendige Informationen fehlen oder die persönliche Situation nicht eindeutig ist, können Rückfragen und Nachweise erforderlich werden.
Wer kann Kindergeld ohne Antrag erhalten?
Für die erste Stufe sind Familien vorgesehen, die bereits Kindergeld für ein älteres Kind beziehen. Die relevanten Daten liegen in diesen Fällen bereits bei der Familienkasse vor. Das soll den Einstieg in das vereinfachte Verfahren erleichtern.
Für die zweite Stufe, die gegen Ende 2027 vorgesehen ist, nennt die Bundesregierung Voraussetzungen für erste Kinder:
- Mindestens ein Elternteil wohnt gemeinsam mit dem Kind in Deutschland.
- Der Familienkasse ist eine IBAN dieses Elternteils bekannt.
- Mindestens ein Elternteil arbeitet in Deutschland.
Diese Bedingungen beziehen sich auf das geplante vereinfachte Verfahren für erste Kinder. Sie sind nicht mit sämtlichen Anspruchsvoraussetzungen des Kindergeldes gleichzusetzen. Für grenzüberschreitende Fälle, besondere Aufenthaltskonstellationen und andere Ausnahmesituationen können zusätzliche Regeln gelten.
Müssen bestehende Empfänger einen neuen Antrag stellen?
Wer bereits Kindergeld erhält und weiterhin anspruchsberechtigt ist, muss wegen einer allgemeinen Erhöhung grundsätzlich keinen neuen Antrag einreichen. Die Anpassung eines laufenden Anspruchs ist von der erstmaligen Beantragung zu unterscheiden.
Das neue Verfahren soll vor allem die erstmalige Antragstellung vereinfachen. Es hebt nicht die Pflicht auf, relevante Änderungen mitzuteilen. Auch nach der Einführung können Bescheinigungen oder zusätzliche Informationen erforderlich sein, wenn sich beispielsweise die Ausbildung eines volljährigen Kindes, der Wohnort oder die familiäre Situation ändert.
Wer hat 2027 Anspruch auf Kindergeld?
Kindergeld wird grundsätzlich für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Unter bestimmten Bedingungen kann die Leistung bis zum 25. Geburtstag oder in besonderen Fällen auch darüber hinaus weiterlaufen. Entscheidend sind Alter, Lebenssituation und gegebenenfalls Ausbildung oder Behinderung des Kindes.
Die Bundesagentur für Arbeit erläutert Anspruch, Höhe und Dauer des Kindergeldes. Grundsätzlich wird das Kindergeld für ein Kind nur an eine berechtigte Person ausgezahlt, in der Regel an einen Elternteil.
Kindergeld für volljährige Kinder
Auch nach dem 18. Geburtstag kann ein Anspruch bestehen. Das betrifft insbesondere Kinder, die eine Schule besuchen, eine Berufsausbildung absolvieren oder studieren. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann Kindergeld außerdem während einer Übergangszeit oder bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz gezahlt werden.
| Situation | Anspruch möglich? | Worauf kommt es an? |
|---|---|---|
| Schulbesuch | Ja | Voraussetzungen für volljährige Kinder |
| Berufsausbildung | Ja | Berücksichtigungsfähige Ausbildung |
| Studium | Ja | Nachweis des Studiums und weitere Voraussetzungen |
| Übergangszeit zwischen Ausbildungsabschnitten | Ja | Einhaltung der gesetzlichen zeitlichen Grenzen |
| Ausbildungsplatzsuche | Unter bestimmten Bedingungen | Nachweise und gesetzliche Voraussetzungen |
| Arbeitsuche im Alter von 18 bis unter 21 Jahren | Unter bestimmten Bedingungen | Unter anderem Status und Erwerbstätigkeit |
| Behinderung | In besonderen Fällen auch nach dem 25. Geburtstag | Eintritt der Behinderung und fehlende Fähigkeit, den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten |
Die Tabelle gibt eine allgemeine Orientierung. Bei volljährigen Kindern kann die Familienkasse aktuelle Bescheinigungen über Ausbildung, Studium oder Arbeitssuche verlangen. Wenn Nachweise fehlen, kann sich die Bearbeitung verzögern oder die Auszahlung unterbrochen werden.
Für Kinder mit Behinderung gelten besondere Regelungen. Ein Anspruch über das 25. Lebensjahr hinaus kann bestehen, wenn die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist und das Kind deshalb nicht in der Lage ist, seinen notwendigen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, hängt vom Einzelfall ab.
Kindergeld und Kinderfreibetrag 2027 – was ändert sich steuerlich?
Kindergeld und Kinderfreibetrag sind zwei unterschiedliche Formen der steuerlichen Familienförderung. Kindergeld wird monatlich ausgezahlt. Der Kinderfreibetrag wirkt sich dagegen im Rahmen der Einkommensteuer aus. Welche Variante steuerlich günstiger ist, hängt unter anderem vom zu versteuernden Einkommen und den individuellen Umständen ab.
Die Bundesregierung plant, die Freibeträge für Kinder 2027 auf insgesamt 10.056 Euro anzuheben. Für 2028 ist eine weitere Erhöhung auf 10.236 Euro vorgesehen. Diese Werte gehören zur angekündigten Einkommensteuerreform und dürfen nicht mit dem monatlichen Kindergeldbetrag verwechselt werden.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag – was ist der Unterschied?
Eltern müssen normalerweise nicht selbst im Voraus zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag wählen. Das Finanzamt prüft bei der Einkommensteuerveranlagung, welche steuerliche Behandlung günstiger ist. Dabei wird das bereits gezahlte Kindergeld berücksichtigt.
| Merkmal | Kindergeld | Kinderfreibetrag |
|---|---|---|
| Form | Monatliche Geldleistung | Steuerlicher Freibetrag |
| Auszahlung | Durch die Familienkasse | Keine separate monatliche Auszahlung |
| Abhängigkeit vom Einkommen | Grundsätzlich einkommensunabhängig | Steuerliche Wirkung hängt vom Einkommen ab |
| Prüfung | Anspruch durch die Familienkasse | Günstigerprüfung durch das Finanzamt |
| Wirkung | Laufende Unterstützung des Familienbudgets | Mögliche zusätzliche steuerliche Entlastung |
Die geplante Erhöhung auf 267 Euro bedeutet daher nicht, dass jede Familie in gleicher Höhe zusätzlich steuerlich entlastet wird. Die Wirkung des Kinderfreibetrags richtet sich nach der Einkommensteuerberechnung.
Neben dem Kindergeld sieht die Reform weitere Änderungen vor. Dazu gehören ein höherer Grundfreibetrag und Anpassungen am Einkommensteuertarif. Diese Maßnahmen haben unterschiedliche Auswirkungen auf die Haushalte und sollten nicht zu einer pauschalen Gesamtentlastung für jede Familie addiert werden.
Kinderzuschlag 2027 – wer kann zusätzlich Geld erhalten?
Der Kinderzuschlag ist eine eigenständige Leistung für Familien mit geringem Einkommen. Er richtet sich an Eltern, deren Einkommen grundsätzlich für den eigenen Lebensunterhalt ausreicht, aber nicht für den gesamten Bedarf der Familie. Der Bezug von Kindergeld allein begründet keinen automatischen Anspruch auf Kinderzuschlag.
Bei der Prüfung berücksichtigt die Familienkasse unter anderem das Einkommen der Eltern, mögliche Einkünfte des Kindes, Wohnkosten und weitere gesetzlich relevante Faktoren. Deshalb lässt sich der individuelle Anspruch nicht allein anhand des Bruttogehalts bestimmen.
Werden Kindergeld und Kinderzuschlag gemeinsam ausgezahlt?
Ja. Kindergeld und Kinderzuschlag werden grundsätzlich zeitgleich überwiesen. Der Auszahlungstag richtet sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer. Beide Leistungen bleiben jedoch rechtlich voneinander getrennt und haben unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen.
Die geplante Erhöhung des Kindergeldes auf 267 Euro führt nicht automatisch dazu, dass auch der Kinderzuschlag um acht Euro steigt. Für Familien, die beide Leistungen beziehen, ist es deshalb sinnvoll, die jeweiligen Bescheide und Berechnungsgrundlagen getrennt zu betrachten.
Was Familien vor Januar 2027 erledigen sollten
Die geplante Erhöhung und das antragslose Verfahren bedeuten nicht, dass sämtliche Familien neue Anträge stellen müssen. Trotzdem kann eine Überprüfung der eigenen Unterlagen vor dem Jahreswechsel sinnvoll sein, insbesondere bei volljährigen Kindern, einem Wohnortwechsel oder einer veränderten Familiensituation.
Folgende Punkte sind für die Vorbereitung besonders relevant:
- Die Kindergeldnummer bereithalten, um den persönlichen Auszahlungstermin zu ermitteln.
- Prüfen, ob die hinterlegte Bankverbindung aktuell ist.
- Ausbildungs- und Studiennachweise für volljährige Kinder bei Bedarf aktualisieren.
- Schreiben der Familienkasse fristgerecht beantworten.
- Relevante Änderungen bei Wohnort, Haushaltszugehörigkeit oder Ausbildung mitteilen.
- Die offiziellen Informationen zum Start des antragslosen Verfahrens beachten.
Wer bereits Kindergeld erhält, muss allein wegen der vorgesehenen Erhöhung grundsätzlich keinen neuen Antrag stellen. Bei einem neuen Anspruch sollte bis zur tatsächlichen Einführung des vereinfachten Verfahrens weiterhin der reguläre Antragsweg genutzt werden, sofern die Familienkasse keine andere Vorgehensweise mitteilt.
Kindergeld 2027 – die wichtigsten Fragen

Wie viel Kindergeld gibt es 2027?
Die Bundesregierung plant eine Erhöhung von 259 Euro auf 267 Euro pro Kind und Monat. Das entspricht acht Euro mehr monatlich oder 96 Euro bei zwölf vollen Anspruchsmonaten.
Wann wird Kindergeld im Januar 2027 ausgezahlt?
Die Auszahlungstermine hängen von der letzten Ziffer der Kindergeldnummer ab. Für die Endziffer 0 ist der 8. Januar vorgesehen, für die Endziffer 9 der 26. Januar 2027. Die übrigen Termine stehen im offiziellen Kalender der Bundesagentur für Arbeit.
Ab wann gibt es Kindergeld ohne Antrag?
Das antragslose Verfahren soll ab Frühjahr 2027 schrittweise eingeführt werden. Zunächst sind Familien vorgesehen, die bereits Kindergeld für ein älteres Kind beziehen. Gegen Ende 2027 soll das Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen auch für erste Kinder möglich werden.
Muss für die Erhöhung ein neuer Antrag gestellt werden?
Nein. Bei einem bestehenden Anspruch ist wegen einer allgemeinen Erhöhung grundsätzlich kein neuer Antrag erforderlich. Die erstmalige Beantragung ist davon zu unterscheiden.
Gibt es Kindergeld für Kinder über 18 Jahre?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Das betrifft beispielsweise Kinder in Schule, Berufsausbildung oder Studium. In besonderen Fällen, etwa bei einer Behinderung, kann der Anspruch über das 25. Lebensjahr hinaus bestehen.
Wird auch der Kinderzuschlag 2027 erhöht?
Die vorgesehene Erhöhung auf 267 Euro betrifft das Kindergeld. Der Kinderzuschlag ist eine separate Leistung mit eigenen Berechnungsregeln. Eine automatische Erhöhung um denselben Betrag ist damit nicht verbunden.
Was sollten Eltern tun, wenn die Zahlung verspätet eingeht?
Zunächst sollte die Endziffer der Kindergeldnummer mit dem offiziellen Auszahlungskalender abgeglichen werden. Bei anhaltenden Verzögerungen kann die Familienkasse Auskunft geben. Dafür sollte die Kindergeldnummer bereitliegen.
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