AfD-Verwandtenaffäre in Sachsen-Anhalt: Reichardt, Siegmund und Vetternwirtschaft vor Wahl 2026

In Sachsen-Anhalt stehen mehrere AfD-Mitglieder wegen möglicher Vetternwirtschaft unter Druck. Nach Recherchen von WDR und NDR sollen auch nahe Verwandte des Landesvorsitzenden Martin Reichardt im Bundestagsbüro eines Parteikollegen beschäftigt gewesen sein. Konkret geht es um zwei Familienangehörige, die 2022 und 2023 vertraglich monatlich 520 Euro bzw. 800 Euro erhielten. Rechtlich ist dies nicht verboten, dennoch sorgt die Praxis für öffentliche Diskussionen. Die AfD-Fraktion verweist auf Datenschutz und Persönlichkeitsrechte. Der Vorfall ereignet sich wenige Monate vor der Landtagswahl im September. Projektierte Konsequenzen betreffen Parteiimage und interne Kontrollen. Dies berichtet die Renewz.de unter Berufung auf zdfheute.
Hintergrund der AfD-Verwandtenaffäre in Sachsen-Anhalt
Die aktuelle Debatte über Vetternwirtschaft in der AfD Sachsen-Anhalt begann mit der Veröffentlichung von Arbeitsverträgen mehrerer Parteimitglieder. Neben Martin Reichardts Angehörigen sind auch Familienmitglieder des Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund betroffen. Demnach war dessen Vater Andreas Siegmund mit einem monatlichen Gehalt von 7.725 Euro im Bundestagsbüro eines Parteikollegen angestellt. Weder Reichardt noch die Siegmunds haben Anfragen zu Vertragsdetails beantwortet. Die AfD-Spitze beruft sich auf rechtliche Zulässigkeit und verweist auf Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte.
Die Angelegenheit wirft Fragen über Transparenz und interne Kontrollen auf. In Sachsen-Anhalt wird am 8. September 2026 ein neuer Landtag gewählt, die AfD liegt in Umfragen derzeit bei knapp 40 Prozent. Die Vorwürfe könnten sowohl das öffentliche Vertrauen als auch interne Parteistrukturen beeinflussen.
Rechtlicher Rahmen und Vergleich zu anderen Bundesländern
Im Bundestag ist die direkte Beschäftigung von Verwandten, Ehepartnern oder Verschwägerten untersagt. Über-Kreuz-Beschäftigungen, bei denen Abgeordnete Verwandte anderer Abgeordneter anstellen, sind hingegen nicht explizit verboten, aber gesellschaftlich umstritten. Bayern verschärfte 2013 seine Regelungen: Seitdem sind Über-Kreuz-Anstellungen im Landtag nicht mehr zulässig. SPD und Grüne hatten in der Vergangenheit ähnliche Fälle, die ebenfalls zu öffentlichen Diskussionen führten. In Sachsen-Anhalt existieren aktuell keine vergleichbaren gesetzlichen Einschränkungen.

| Bundesland | Direkte Verwandten-Anstellung | Über-Kreuz-Anstellung | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Sachsen-Anhalt | Verboten | Erlaubt | Umstritten, keine rechtliche Grundlage |
| Bayern | Verboten | Verboten | Gesetzliche Verschärfung 2013 |
| Bundestag | Verboten | Erlaubt | Gesetzlich zulässig, kontrovers |
| SPD/Grüne | Einzelfälle | Einzelfälle | Öffentlich bekannt, keine Gesetze geändert |
Arbeitsverträge und Vergütungsdetails
Die von WDR und NDR eingesehenen Verträge enthalten konkrete Zahlen:
- Familienangehöriger von Reichardt, Vertrag 2022: 520 Euro monatlich
- Zweiter Vertrag 2023: 800 Euro monatlich
- Vater von Ulrich Siegmund, Vertrag 2023: 7.725 Euro monatlich
Die Anstellungen fanden im Bundestagsbüro von AfD-Abgeordneten aus Sachsen-Anhalt statt. Die Verträge sind nach Angaben der Medien vollständig, enthalten jedoch keine Angaben zu Aufgabenprofil oder Arbeitszeit. Dies erschwert eine öffentliche Bewertung der Angemessenheit der Vergütung.
Reaktionen der Partei und des Bundesvorstands
Die AfD-Spitze auf Bundesebene hat sich eingeschaltet. Alice Weidel und Tino Chrupalla führten Gespräche mit dem Landesverband. Die Partei betont rechtliche Zulässigkeit und verweist auf interne Verfahren. In einem öffentlichen Statement auf der Plattform X bezeichnete Ulrich Siegmund die Vorwürfe als Kampagne gegen die AfD in Sachsen-Anhalt. Er wies auf Vertrauen als entscheidenden Faktor in der Personalpolitik hin.
Gleichzeitig betonen Datenschützer und Medien, dass die Veröffentlichung von Arbeitsverträgen für Transparenz sorgt. Die Partei muss abwägen zwischen rechtlicher Korrektheit, politischer Glaubwürdigkeit und öffentlicher Wahrnehmung.
Handlungsempfehlungen für Betroffene
Wer direkt betroffen oder interessiert ist, kann folgende Schritte unternehmen:
- Prüfung bestehender Arbeitsverträge
- Kontaktaufnahme mit den zuständigen Bundestags- oder Landtagsbüros
- Einreichen von Informationsanfragen gemäß Bundesdatenschutzgesetz
- Nutzung von Plattformen wie FragDenStaat.de zur Einsicht in Dokumente
Diese Maßnahmen ermöglichen eine sachliche Überprüfung der Vorwürfe und stellen sicher, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.
Auswirkungen auf die politische Landschaft in Sachsen-Anhalt
Die Affäre verdeutlicht strukturelle Herausforderungen innerhalb der AfD. Kurz vor der Landtagswahl stehen Partei und Kandidaten unter öffentlicher Beobachtung. Entscheidungen über Personalpolitik, Vergütungsstruktur und Transparenz könnten die Wahlkampagne und die Stimmenverteilung beeinflussen. Die laufende Diskussion setzt den Landesverband unter Druck, interne Standards zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Die Veröffentlichung der Verträge und die mediale Berichterstattung zeigen, dass trotz rechtlicher Zulässigkeit Über-Kreuz-Anstellungen in der Öffentlichkeit kontrovers bewertet werden. Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt erhalten dadurch eine Grundlage, um politische Entscheidungen informiert zu bewerten.
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