Wie viel mehr Euro bringt die neue Rentenpolitik wirklich

Das Rentenniveau von 48 Prozent wird laut Koalitionsvertrag bis 2031 gesetzlich gesichert. Diese sogenannte Haltelinie verhindert, dass Rentenanpassungen durch demografische Effekte unter dieses Niveau fallen. 2025 liegt der Rentenwert pro Punkt bei 39,32 €. Ohne Garantie würde das Rentenniveau sinken. Allein 2025 steigen die Renten daher um 3,75 % statt 3,69 %. Die Mehrkosten trägt der Bundeshaushalt – Schätzungen zufolge jährlich mehrere Milliarden Euro, abhängig von der Lohnentwicklung. Darüber berichtet RENEWZ unter Berufung auf Focus.
Mit der Mütterrente III erhalten alle Eltern künftig drei Rentenpunkte pro Kind – unabhängig vom Geburtsjahr. Bisher galten für Kinder vor 1992 nur zwei Punkte. Die Änderung betrifft 9,8 Millionen Elternteile. Ein zusätzlicher Rentenpunkt bringt monatlich 39,32 € mehr Altersrente. Der Bund rechnet mit jährlichen Zusatzkosten von 4,5 Milliarden Euro. Anspruch hat der Elternteil, der im ersten Jahr hauptsächlich die Erziehungsleistung erbracht hat – rechtlich geschlechtsneutral geregelt.
Die Aktivrente soll Erwerbstätigkeit über das gesetzliche Rentenalter hinaus fördern. Wer freiwillig weiterarbeitet, kann künftig bis zu 2000 € brutto monatlich steuerfrei verdienen. Bei einem Jahresbrutto von 50.000 € entspricht das einer Steuerersparnis von 6578 €. Zudem entfällt die Arbeitslosenversicherung (plus 520 € netto jährlich), und für jedes zusätzliche Arbeitsjahr wächst die Rente um 6 %. Ein Standardrentner (45 Beitragsjahre, Durchschnittsverdienst) erhält dadurch 1274 € jährlich mehr Rente.
Die Frühstart-Rente wird ab 1. Januar 2026 eingeführt. Für jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren zahlt der Staat 10 € pro Monat in ein individuelles Rentendepot. Die Einzahlungen sind zweckgebunden, steuerfrei während der Ansparphase und vor staatlichen Zugriffen (z. B. bei ALG II) geschützt. Die Auszahlung erfolgt nur zur Altersrente. Rechenbeispiel: Bei durchgängiger Einzahlung ab dem 6. Lebensjahr und 5,5 % jährlicher Rendite wächst das Kapital bis zum 18. Geburtstag auf rund 2315 €. Ohne weitere Einzahlungen steigt es bis zum 67. Lebensjahr auf ca. 32.000 €, was einer Zusatzrente von rund 107 € pro Monat entspricht. Bei weiterführenden privaten Einzahlungen (z. B. 50 €/Monat) sind bis zu 600 € Monatsrente realistisch.
Selbstständige, die keinem obligatorischen Altersvorsorgesystem angehören, sollen künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Betroffen sind vor allem Soloselbstständige in IT, Marketing, Coaching und Handel. Der Beitragssatz beträgt 18,6 % auf das Bruttoeinkommen. Anders als bei Angestellten entfällt der Arbeitgeberanteil, sodass Selbstständige die volle Summe selbst tragen. Bei einem Jahreseinkommen von 50.000 € ergibt das rund 9300 € jährlich. Davon ausgenommen sind Berufsgruppen mit Versorgungswerken wie Ärzte, Anwälte, Architekten oder Künstler, die bereits durch eigene Systeme abgesichert sind.
Alle Maßnahmen zielen auf mehr Gerechtigkeit, sollen jedoch die Rentenkasse nicht belasten – die Finanzierung erfolgt über Steuermittel. Die Reform betrifft insbesondere Frauen, ältere Erwerbstätige und Selbstständige ohne Absicherung. Die praktische Umsetzung erfordert noch gesetzliche Detailregelungen.
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