Wie funktioniert die Bezahlkarte für Asylbewerber in Deutschland

Über die schrittweise Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber in Deutschland berichtet RENEWZ unter Berufung auf rbb24. Die Karte soll bis Ende 2025 bundesweit verfügbar sein und ersetzt die Bargeldauszahlung von Sozialleistungen durch ein elektronisches Zahlungssystem. Das Ziel ist es, Transparenz zu erhöhen und eine bessere Kontrolle über die Mittelverwendung zu ermöglichen.
Während einige Bundesländer bereits Pilotprojekte gestartet haben, befinden sich andere noch in der Vorbereitungsphase. Ziel der Maßnahme ist es, den Verwaltungsaufwand für Behörden zu reduzieren, Missbrauch zu vermeiden und Asylbewerbern einen sicheren Zugang zu Sozialleistungen zu ermöglichen. Zusätzlich soll die Bezahlkarte verhindern, dass Sozialleistungen ins Ausland überwiesen oder für nicht vorgesehene Zwecke genutzt werden.
Welche Bundesländer führen die Bezahlkarte wann ein
Bereits eingeführt
- Bayern: Seit Juni 2024, mit einer Bargeldabhebung von bis zu 50 € pro Monat. Zusätzlich gelten regionale Nutzungsbeschränkungen.
- Mecklenburg-Vorpommern: Pilotprojekte ab Februar 2025, vollständige Einführung im Laufe des Jahres geplant.
- Nordrhein-Westfalen: Testlauf seit Januar 2025 in fünf Unterkünften, flächendeckende Umsetzung bis März 2025.
Noch in Planung
- Berlin & Brandenburg: Einführung ab Mitte 2025.
- Hamburg, Bremen, Hessen, Baden-Württemberg: Umsetzung voraussichtlich Ende 2025.
Eigene Modelle geplant
- Sachsen & Thüringen: Entwicklung regionaler Bezahlkarten mit speziellen Regelungen, mögliche Unterschiede in der Handhabung.
- Schleswig-Holstein & Niedersachsen: Noch keine festgelegten Starttermine.
Da die Regelungen zur Nutzung und Bargeldverfügbarkeit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, wird Asylbewerbern empfohlen, sich direkt bei den zuständigen Behörden zu informieren.
Wie kann die Bezahlkarte genutzt werden
Die Bezahlkarte funktioniert ähnlich wie eine Prepaid-Debitkarte, mit der Sozialleistungen bargeldlos genutzt werden können.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Nutzung der Karte
- Erhalt der Karte
- Die Karte wird nach der Registrierung als Asylbewerber von den zuständigen Behörden ausgegeben.
- Das monatliche Guthaben wird automatisch aufgeladen.
- Verwendung im Alltag
- Zahlungen sind in Supermärkten, Drogerien, Apotheken, Bekleidungsgeschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln möglich.
- Die Karte wird in den meisten größeren Einzelhandelsketten und Nahverkehrssystemen akzeptiert.
- Einige Bundesländer setzen auf ein begrenztes Händlernetz, um sicherzustellen, dass das Geld nur für notwendige Ausgaben genutzt wird.
- Guthabenverwaltung & Bargeldabhebung
- In den meisten Bundesländern beträgt die maximale monatliche Bargeldabhebung 50 €.
- Der Guthabenstand kann über Terminals, Online-Portale oder Apps eingesehen werden.
- In einigen Bundesländern kann eine zusätzliche Bargeldabhebung für bestimmte Ausgaben beantragt werden.
- Einschränkungen beachten
- Keine Überweisungen oder Geldtransfers ins Ausland möglich.
- Regionale Nutzung: Die Karte wird nicht überall einheitlich akzeptiert.
- Nicht für den Kauf von Luxusartikeln oder Alkohol nutzbar (abhängig vom Bundesland).
- Keine Nutzung für Online-Dienste wie Streaming-Abonnements oder Online-Shopping.
Welche Vorteile bietet die Bezahlkarte für Asylbewerber
- Mehr Sicherheit: Kein Verlust oder Diebstahl von Bargeld.
- Weniger Bürokratie: Sozialleistungen werden automatisch auf die Karte geladen.
- Flexibilität beim Einkauf: Akzeptiert in vielen Einzelhandelsgeschäften und Verkehrsbetrieben.
- Bessere Budgetkontrolle: Guthaben jederzeit einsehbar, klare Übersicht über Ausgaben.
- Geringere Gefahr von Sozialleistungsmissbrauch: Zweckgebundene Nutzung innerhalb Deutschlands.
Erfahrungen aus der Praxis: Was sagen Asylbewerber und Behörden
Positive Rückmeldungen
- Viele Asylbewerber empfinden die Karte als praktisch und sicher.
- Zahlungen in Geschäften funktionieren einfach und reibungslos.
- Behörden berichten von weniger bürokratischem Aufwand bei der Auszahlung von Sozialleistungen.
- Mehr Klarheit und Planbarkeit der finanziellen Mittel.
Kritik & Herausforderungen
- Bargeldbegrenzung erschwert einige alltägliche Ausgaben, insbesondere auf Märkten oder bei kleinen Dienstleistern.
- Keine Online-Zahlungen möglich – Handyverträge oder digitale Ticketkäufe sind nicht umsetzbar.
- Regionale Unterschiede sorgen für Unsicherheit bei den Nutzern.
- Einige Einzelhändler akzeptieren die Bezahlkarte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen.
Häufig gestellte Fragen zur Bezahlkarte
Wo kann ich die Bezahlkarte beantragen? Die Bezahlkarte wird nach der Anmeldung als Asylbewerber automatisch von den zuständigen Behörden ausgestellt.
Welche Geschäfte akzeptieren die Bezahlkarte? Die Bezahlkarte kann in Supermärkten, Drogerien, Apotheken und im öffentlichen Nahverkehr genutzt werden. In einigen Bundesländern gibt es jedoch Einschränkungen, welche Geschäfte Zahlungen mit der Bezahlkarte annehmen dürfen.
Kann ich mit der Bezahlkarte Bargeld abheben? In den meisten Bundesländern ist eine begrenzte Bargeldabhebung von bis zu 50 € pro Monat möglich. In einigen Fällen kann eine Ausnahmegenehmigung für höhere Beträge beantragt werden.
Was passiert, wenn ich die Bezahlkarte verliere? Die Karte kann bei der zuständigen Behörde gesperrt und ersetzt werden. Es kann jedoch einige Tage dauern, bis eine neue Karte ausgestellt wird.
Die Bezahlkarte soll den Zugang zu Sozialleistungen sicherer, effizienter und transparenter machen. Dennoch gibt es laufende Diskussionen über die Bargeldbeschränkungen und die fehlenden Online-Überweisungsmöglichkeiten. Die bundesweite Umsetzung wird bis Ende 2025 erwartet. Asylbewerber sollten sich regelmäßig über aktuelle Regelungen in ihrem Bundesland informieren, um ihre Sozialleistungen optimal zu nutzen.
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