Verfassungsschutz setzt öffentliche Einstufung der AfD als rechtsextrem vorerst aus

Der Verfassungsschutz wird die AfD bis auf Weiteres nicht mehr öffentlich als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ bezeichnen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gab eine sogenannte Stillhaltezusage im laufenden Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln ab. Diese Verpflichtung bedeutet, dass das BfV bis zur gerichtlichen Entscheidung keine öffentlichen Äußerungen zur Hochstufung machen wird. Die AfD wird in dieser Zeit weiterhin als Verdachtsfall behandelt. Darüber berichtet Renewz.de unter Berufung auf den Tagesschau.
Hintergrund ist die Klage der AfD gegen die Hochstufung zur „gesichert rechtsextremistischen“ Partei, die das BfV Anfang Mai 2025 nach dreijähriger Prüfung vorgenommen hatte. Die Bewertung stützte sich auf ein über 1.000 Seiten starkes, nicht veröffentlichtes Gutachten. Nach der Klage erklärte sich das BfV bereit, bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln auf öffentliche Aussagen zu verzichten. Auch die entsprechende Pressemitteilung wurde von der Website des BfV entfernt.
Die interne Einschätzung bleibt nach Angaben der Behörde weiterhin bestehen. Die Beobachtung der AfD als Verdachtsfall ist weiterhin zulässig, jedoch unterliegt der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel höheren rechtlichen Hürden.
Die AfD reagierte mit einer Erklärung, in der die Bundessprecher Tino Chrupalla und Alice Weidel die Entscheidung als „wichtigen Schritt hin zur Entlastung“ bezeichneten. Sie kündigten an, sich weiterhin juristisch gegen die Hochstufung zu wehren.
Das Verwaltungsgericht Köln hat bisher keinen Zeitrahmen für ein Urteil genannt. Eine Entscheidung im Eilverfahren kann mehrere Wochen oder Monate dauern. Das Hauptsacheverfahren könnte sich über Jahre hinziehen.
Unabhängig davon bleibt der Landesverband der AfD in Brandenburg weiterhin als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft, wie der dortige Verfassungsschutz bereits seit 2020 feststellte.
Bereits 2021 hatte das BfV in einem ähnlichen Verfahren eine Stillhaltezusage abgegeben, als die AfD gegen ihre Einstufung als Verdachtsfall klagte. Diese Klage blieb in zwei Instanzen erfolglos. Das damalige Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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