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Temu verstößt laut EU-Kommission vorläufig gegen das Gesetz über digitale Dienste

Temu verstößt laut EU-Kommission vorläufig gegen das Gesetz über digitale Dienste

Juli 28, 2025
Monika Schmidt
EU wirft Temu vor, unzureichend gegen illegale Produkte vorzugehen – Verbraucherschutz im Fokus der Digital Services Act-Vorgaben.

Die Europäische Kommission ist vorläufig zu dem Schluss gekommen, dass die Online-Plattform Temu gegen ihre Pflichten aus dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) verstoßen hat, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit illegalen Produkten auf dem Marktplatz. Darüber berichtet Renewz.de unter Berufung auf die Europäische Kommission.

Laut der Kommission birgt Temu ein hohes Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU, da sie beim Einkauf auf der Plattform sehr wahrscheinlich auf nicht konforme oder illegale Produkte stoßen. Eine von der Kommission durchgeführte Stichprobe im Rahmen eines „Mystery Shoppings“ ergab, dass unter anderem Babyspielzeug und Kleingeräte angeboten wurden, die gegen EU-Vorschriften verstoßen.

Die Risikobewertung von Temu aus Oktober 2024 sei laut EU-Analyse ungenau gewesen. Anstatt sich auf konkrete Daten über den eigenen Marktplatz zu stützen, habe Temu auf allgemeine Brancheninformationen zurückgegriffen. Dies führte offenbar dazu, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Produkte unzureichend ausfielen.

Weitere Untersuchungen laufen

Die vorläufige Feststellung betrifft nur einen Teilaspekt. Bereits im Oktober 2024 hatte die Kommission ein umfassendes Verfahren gegen Temu eingeleitet. Weitere Prüfpunkte betreffen unter anderem:

  • die Wirksamkeit der Risikominderungsmaßnahmen,
  • den Einsatz suchtähnlicher Designmechanismen,
  • die Transparenz der Empfehlungsalgorithmen,
  • sowie die Datenverfügbarkeit für Forschende.

Nächste Schritte und mögliche Konsequenzen

Temu erhält nun Gelegenheit zur Stellungnahme und Einsicht in die Ermittlungsakte. Parallel wird der Europäische Ausschuss für digitale Dienste (European Board for Digital Services) konsultiert. Sollten sich die vorläufigen Erkenntnisse bestätigen, droht eine offizielle Feststellung der Nichteinhaltung des Artikels 34 DSA. Dies könnte zu Geldstrafen von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes führen. Zudem könnten verpflichtende Maßnahmen zur Behebung der Verstöße auferlegt und eine Phase verschärfter Aufsicht eingeleitet werden.

Hintergrund

Die EU-Kommission arbeitet in dieser Angelegenheit eng mit nationalen Koordinatoren für digitale Dienste, Zollbehörden und Marktüberwachungsstellen zusammen. Parallel läuft eine Untersuchung durch das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC) sowie eine erste EU-weite Kontrolle zur Produktsicherheit. Ziel ist es, die Verbraucher im digitalen Binnenmarkt besser zu schützen und den Handel mit unsicheren, gefälschten oder nicht konformen Produkten einzudämmen.

Der DSA verpflichtet Plattformen unter anderem dazu:

  • nutzerfreundliche Meldefunktionen für illegale Inhalte bereitzustellen,
  • Transparenz über Werbung und Empfehlungen zu schaffen,
  • sowie Informationen über Anbieter auf Online-Marktplätzen zu erfassen.

EU warnt vor Risiken für Verbraucher

Die Kommission betont, dass der Schutz der Nutzerinnen und Nutzer im digitalen Binnenmarkt höchste Priorität hat. Die Pflicht zur Risikobewertung sei ein zentrales Element des Digital Services Act. Temu habe in dieser Hinsicht deutlich versagt.

Zitat
„Wir kaufen online, weil wir darauf vertrauen, dass Produkte in unserem Binnenmarkt sicher und regelkonform sind. Temu erfüllt diese Standards aus unserer Sicht nicht. Der Schutz der Verbraucher im digitalen Raum ist für uns nicht verhandelbar.“
— Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für Tech-Souveränität, Sicherheit und Demokratie

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