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Steuererklärung 2025: 31. Juli ist die letzte Chance – So vermeiden Sie hohe Strafen

Steuererklärung 2025: 31. Juli ist die letzte Chance – So vermeiden Sie hohe Strafen

März 6, 2025
Monika Schmidt
Steuererklärung 2024: Alle Fristen, Strafen und Steuerermäßigungen für 2025. Jetzt informieren und Verspätungszuschläge vermeiden!

Die Abgabefristen für die Steuererklärung haben sich geändert, und Steuerzahler müssen sich darauf einstellen. Wer die Termine versäumt, riskiert empfindliche Verspätungszuschläge und steuerliche Nachteile. Zudem gibt es wichtige Steuerermäßigungen und Absetzmöglichkeiten, die nur innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden können. Steuerexperte Stefan Heine erklärt, welche Deadlines für das Steuerjahr 2024 gelten und was dringend zu beachten ist. Darüber berichtet RENEWZ unter Berufung auf FOCUS.

März: Beginn der Steuerabgabe-Saison

Mit dem März beginnt offiziell die Abgabeperiode für die Steuererklärung 2024. Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben bis dahin alle relevanten Steuerdaten an das Finanzamt übermittelt. Diese umfassen:

  • Lohnsteuerbescheinigungen (vom Arbeitgeber)
  • Nachweise über Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung
  • Riester- oder Rürup-Verträge zur Altersvorsorge
  • Kapitalerträge und gezahlte Kirchensteuer
  • Bescheinigungen über Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Wer die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) nutzt, kann diese Daten direkt über das Finanzamt abrufen, um Zeit zu sparen und Eingabefehler zu vermeiden. Steuerbescheinigungen werden in der Regel ebenfalls im März an die Steuerpflichtigen versandt.

31. Juli 2025: Fristende für die Steuererklärung 2024

Die zentrale Frist für viele Steuerzahler ist der 31. Juli 2025. Bis dahin muss die Steuererklärung für das Jahr 2024 beim Finanzamt eingereicht werden. Wer diese Frist verpasst, muss mit Verspätungszuschlägen rechnen:

  • 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro Monat Verspätung
  • Mindestens 25 Euro pro angefangenen Monat
  • Maximal 10 Prozent der Steuer, höchstens aber 25.000 Euro

Optionen für eine Fristverlängerung

Falls mehr Zeit benötigt wird, kann beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragt werden. In der Regel wird eine Verlängerung bis zum 30. September 2025 gewährt, sofern eine nachvollziehbare Begründung vorliegt. Mögliche Gründe sind:

  • Verzögerte Bereitstellung wichtiger Unterlagen (z. B. Nebenkostenabrechnung)
  • Längere Krankheit oder persönliche Hinderungsgründe
  • Beauftragung eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins (dann verlängert sich die Frist automatisch bis zum 30. April 2026)

Falls die Nebenkostenabrechnung bis Ende Juli nicht verfügbar ist, können die Werte aus dem Vorjahr als vorläufige Angabe genutzt werden. Zu den absetzbaren Kosten gehören unter anderem:

  • Hausmeisterdienste
  • Schornsteinfegergebühren
  • Handwerkerkosten

Diese können als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden.

Steuerermäßigungen, die Sie 2024 nutzen können

Neben der fristgerechten Abgabe sollten Steuerzahler auch die steuerlichen Vergünstigungen für 2024 optimal nutzen. Dazu gehören:

  • Homeoffice-Pauschale: 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro pro Jahr
  • Werbungskostenpauschale: Automatisch 1.230 Euro für Arbeitnehmer
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 4.260 Euro + 240 Euro pro Kind
  • Handwerkerkosten: 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr
  • Gesundheitskosten: Medizinische Behandlungen, Brillen, Zahnersatz (bei Überschreiten der zumutbaren Belastung)

15. Dezember 2025: Letzter Termin für die Verlustbescheinigung

Steuerpflichtige, die Verluste aus Kapitalanlagen (z. B. Aktien oder Fonds) gemacht haben, sollten bis zum 15. Dezember 2025 bei ihrer Bank eine Verlustbescheinigung beantragen. Ohne diese Bescheinigung werden Verluste nur innerhalb derselben Bank verrechnet und können nicht über verschiedene Depots hinweg mit Gewinnen ausgeglichen werden.

Wer Depots bei mehreren Banken besitzt, muss die Steuererklärung nutzen, um Verluste steuerlich zu verrechnen. Eine fristgerechte Beantragung der Bescheinigung stellt sicher, dass Verluste aus 2025 mit künftigen Kapitalerträgen verrechnet werden können. Eine nachträgliche Berücksichtigung ist nicht möglich!

31. Dezember 2025: Letzte Chance für die Steuererklärung 2021

Für freiwillige Steuerpflichtige endet am 31. Dezember 2025 die Vierjahresfrist zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2021. Danach ist eine Abgabe nicht mehr möglich. Wer noch eine Steuererstattung erwartet, sollte daher nicht bis zur letzten Minute warten.

Um hohe Verspätungszuschläge oder verpasste Steuervergünstigungen zu vermeiden, sollten Steuerpflichtige alle relevanten Fristen im Blick behalten. Besonders wichtig sind die Abgabe der Steuererklärung bis zum 31. Juli 2025, die rechtzeitige Beantragung der Verlustbescheinigung sowie die Nutzung steuerlicher Vorteile. Wer sich frühzeitig organisiert, spart nicht nur Zeit, sondern oft auch Geld.

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Bild von Shutterstock.com

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