Sahra Wagenknecht: BSW klagt auf Neuauszählung der Bundestagswahl 2025 für 5 % Hürde

Am 9. Februar 2026 hat das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) in Berlin angekündigt, eine Wahlprüfungsklage beim Bundesverfassungsgericht einzureichen, um eine Neuauszählung der Bundestagswahl zu erreichen. Ziel der Klage ist es, die Fünf-Prozent-Hürde zu überschreiten und damit den Einzug in den Bundestag zu sichern. Mit 4,981 Prozent lag die Partei nur knapp unter der erforderlichen Schwelle; rund 9.000 Stimmen fehlten. Die Klage wird formell am 18. Februar eingereicht, das BSW nutzt damit die volle Frist aus. Die Partei argumentiert, dass es in einzelnen Wahllokalen zu Verwechslungen gekommen sei, die das Ergebnis zu ihren Ungunsten beeinflussten. Über das Verfahren entscheidet das Bundesverfassungsgericht, das über die Rechtmäßigkeit der Bundestagswahl entscheidet. Dies berichtet die Renewz.de unter Berufung auf zeit.
Hintergrund und rechtliche Grundlage der Wahlprüfungsklage
Die Wahlprüfungsklage basiert auf § 41 Bundeswahlgesetz (BWG), der das Verfahren der Wahlprüfung vor dem Bundesverfassungsgericht regelt. Nach § 41 Abs. 1 BWG kann jede Partei oder jeder Wähler innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses die Wahl anfechten. Das BSW argumentiert, dass strukturelle Fehler in einzelnen Wahllokalen vorliegen, die eine Neuauszählung rechtfertigen.
Die Partei stützt sich dabei auf eidesstattliche Erklärungen von Wahlhelfern und Wählern, wonach abgegebene Stimmen nicht korrekt erfasst wurden. Einzelne Korrekturen im Dezember 2025 bestätigten, dass Stimmen fälschlicherweise der Kleinstpartei Bündnis Deutschland zugeordnet wurden. Für das BSW ist entscheidend, diese Fehler auf eine statistisch signifikante Basis zu heben, um eine bundesweite Neuauszählung zu begründen.
Mechanismus der Klage:
- Sammlung und Prüfung der Nachweise aus den Wahllokalen.
- Erstellung der Klagebegründung durch das Anwaltsteam des BSW.
- Einreichung beim Bundesverfassungsgericht am 18. Februar 2026.
- Gerichtliche Prüfung der Indizien und Entscheidung über mögliche Neuauszählung.
Mögliche Auswirkungen auf Bundestag und Bundesregierung
Sollte das BSW erfolgreich sein und über die Fünf-Prozent-Hürde kommen, hätte dies direkte Folgen für die Sitzverteilung im Bundestag. Derzeit verfügt die schwarz-rote Koalition über eine Mehrheit. Mit dem Einzug von ca. 35 BSW-Abgeordneten könnte diese Mehrheit entfallen, was potenziell eine Minderheitsregierung oder ein sogenanntes Kompetenzkabinett erforderlich machen würde.

Szenarien bei erfolgreicher Neuauszählung
| Szenario | Beschreibung | Konsequenz für Regierung |
|---|---|---|
| BSW zieht in den Bundestag ein | Ca. 35 Mandate, Überschreiten der Fünf-Prozent-Hürde | Koalitionsmehrheit entfällt |
| Minderheitsregierung | Kanzler bleibt, aber ohne stabile Mehrheit | Gesetzesvorhaben schwieriger |
| Kompetenzkabinett | Expertenregierung ohne Parteibuch, Unterstützung von BSW möglich | Politische Stabilität neu definieren |
Die BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht betont, dass eine Neuauszählung die demokratische Legitimation der aktuellen Bundesregierung klären würde. Ein Scheitern der Klage würde die bisherige Sitzverteilung bestätigen.
Vorgehen für Bürger und Wähler
Für Bürger, die die Wahlprüfung nachvollziehen möchten oder ihre Stimme überprüfen wollen, empfiehlt das BSW folgende Schritte:
- Überprüfung des eigenen Wahlbelegs (falls vorhanden).
- Kontaktaufnahme mit dem Kreiswahlleiter. Offizielle Adressen und Kontaktinformationen: www.bundeswahlleiter.de.
- Meldung eventueller Unregelmäßigkeiten per E-Mail oder schriftlich an die zuständigen Wahlausschüsse.
- Teilnahme an öffentlichen Informationsveranstaltungen des BSW, Termine unter www.bsw-partei.de.
Die Partei weist darauf hin, dass alle Beschwerden innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist eingehen müssen. Nach Ablauf der Frist werden diese vom Wahlprüfungsausschuss nicht mehr berücksichtigt.
Analyse von Wahlfehlern und statistische Bewertung
Das BSW hat mehrere Wahllokale untersucht, in denen die Endergebnisse korrigiert werden mussten. Die Ergebnisse zeigen:
| Region | Fehlerhafte Stimmen | Korrektur vorgenommen | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| Saarland, St. 12 | 150 | Ja | Stimmen fälschlich Bündnis Deutschland |
| Berlin-Mitte, St. 7 | 82 | Ja | Verwechslung bei Stimmzetteln |
| Hamburg, St. 3 | 47 | Ja | Fehler durch Wahlhelfer |
Auf Grundlage dieser Daten berechnet das BSW statistische Wahrscheinlichkeiten, dass ähnliche Fehler auch in anderen Wahllokalen auftraten. Die Rechtsexperten des Bundesverfassungsgerichts müssen entscheiden, ob diese Indizien ausreichend sind, um eine bundesweite Neuauszählung zu veranlassen.
Reaktionen aus Politik und Recht
Mehrere Verfassungsrechtler zeigen sich skeptisch:
- Sophie Schönberger, TU Berlin: „Eine bundesweite Neuauszählung halte ich für extrem unwahrscheinlich, bislang liegen nur Vermutungen vor.“
- Fabio De Masi, BSW-Co-Vorsitzender: „Wir haben alles getan, was möglich war, um unsere Ansprüche zu untermauern.“
Die Bundesregierung hat sich bisher nicht offiziell zu den Vorwürfen geäußert. Beobachter erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht die Klage auf formelle Fehler und Beweislage prüfen wird, bevor eine Entscheidung zur Neuauszählung getroffen wird.
Unabhängig vom Ausgang der Klage zeigt der Fall BSW, wie knapp Wahlergebnisse auf der Fünf-Prozent-Hürde liegen können und wie strukturelle Fehler die politische Landschaft beeinflussen können. Wähler sollten die weiteren Schritte aufmerksam verfolgen, da das Urteil direkten Einfluss auf die parlamentarische Mehrheit und die Stabilität der Bundesregierung haben könnte.
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