Einigung nach Genderklage: Ryanair ändert Anredeoption für nicht-binäre Personen

Wer ein Flugticket bei Ryanair buchen wollte, musste bislang eine binäre Geschlechtsidentität auswählen: „Herr“, „Frau“ oder – aus heutiger Sicht besonders umstritten – „Fräulein“. Eine geschlechtsneutrale Anrede suchte man vergeblich. Nun hat sich das nach einer Klage geändert. Wie das Landgericht Berlin mitteilte, wurde der Streit um die fehlende Anredeoption für nicht-binäre Menschen außergerichtlich beigelegt. Eine richterliche Entscheidung wurde damit vermieden, die Parteien einigten sich im Vorfeld.
Renewz.de berichtet unter Berufung auf rbb24, dass die Klage von René_Rain Hornstein eingereicht wurde, einer Person, die sich keinem binären Geschlecht zuordnet. Sie hatte argumentiert, dass das Fehlen einer neutralen Anrede gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoße und ihre Persönlichkeitsrechte verletze. Die geforderte Entschädigung belief sich auf 5.000 Euro. Über den Inhalt der erzielten Einigung machten Gericht und Beteiligte keine Angaben, wie bei außergerichtlichen Vergleichen häufig üblich.
Nach Angaben des Berliner LSVD-Landesverbands (Lesben- und Schwulenverband Deutschland) wurde die Buchungsmaske von Ryanair mittlerweile angepasst. In einer öffentlichen Erklärung begrüßte Hornstein die Änderung ausdrücklich: „Dass Ryanair die Option in relativ kurzer Zeit und mit überschaubarem Aufwand eingeführt hat, zeigt, dass technische Barrieren keine echte Ausrede sind.“ LSVD-Bundesvorstandsmitglied Alva Träbert ergänzte, dass auch andere Anbieter nun gefordert seien, ihre Systeme diskriminierungsfrei zu gestalten.
Rechtlich ist der Fall bedeutsam, weil er unterstreicht, dass selbst private Unternehmen zur geschlechtsneutralen Ansprache verpflichtet sein können, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, 2006 in Kraft getreten, schützt Menschen in Deutschland vor Diskriminierung u. a. aufgrund von Geschlecht, Religion, Alter oder sexueller Identität. Es verpflichtet Unternehmen, bei Serviceangeboten Gleichbehandlung sicherzustellen – auch bei digitalen Angeboten wie Online-Buchungsformularen.
Der Fall Ryanair reiht sich in eine wachsende Zahl von Beschwerden und Verfahren ein, bei denen queere und nicht-binäre Menschen auf strukturelle Lücken im digitalen Alltag hinweisen. Bereits 2023 hatte die Bahn-Tochter DB Fernverkehr angekündigt, in Zukunft eine geschlechtsneutrale Option in ihren Buchungsportalen einzuführen, nachdem ähnliche Kritik laut wurde. Auch Behörden wie das Bürgeramt Berlin-Mitte haben ihre Formulare inzwischen überarbeitet.
Die Entscheidung von Ryanair, nun selbstständig zu handeln, könnte richtungsweisend sein. Denn eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung einer neutralen Anredeoption existiert bislang nicht ausdrücklich – sie ergibt sich indirekt aus der Rechtsprechung und dem Diskriminierungsverbot. Der Fall zeigt, dass öffentlicher und juristischer Druck Wirkung zeigt, auch bei internationalen Konzernen.
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