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Reform der Notfallversorgung beschlossen – Was ändert sich für Patienten und welche Telefonnummer gilt wann

Reform der Notfallversorgung beschlossen – Was ändert sich für Patienten und welche Telefonnummer gilt wann

Oktober 15, 2026
Monika Schmidt
Reform der Notfallversorgung beschlossen: Was ändert sich bei 112 und 116117? Alle wichtigen Fakten zu Notfallzentren, Telemedizin, Rettungsdienst und neuen Regeln für Patienten in Deutschland im Überblick.

Am 15. Oktober 2026 hat der Deutsche Bundestag die Reform der Notfallversorgung beschlossen. Patienten sollen künftig schneller die passende medizinische Hilfe erhalten, während überlastete Krankenhaus-Notaufnahmen und Rettungsdienste von vermeidbaren Einsätzen entlastet werden sollen. Dafür werden die Telefonnummern 112 und 116 117 digital und organisatorisch besser miteinander vernetzt. Geplant sind außerdem integrierte Notfallzentren an Krankenhäusern, eine standardisierte Ersteinschätzung und zusätzliche Möglichkeiten für telemedizinische Beratung. Für Patienten ist vor allem entscheidend, welche Nummer sie im medizinischen Notfall wählen müssen, wann ein Krankenhaus notwendig ist und wie die neue Versorgung organisiert werden soll. RENEWZ.de erklärt die wichtigsten Änderungen, die Bedeutung der beiden Telefonnummern und den weiteren Stand des Gesetzgebungsverfahrens.

Die Reform wurde von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag unterstützt. AfD und Die Linke enthielten sich der Stimme. Das Gesetz soll die bislang getrennt organisierten Bereiche des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, der Krankenhaus-Notaufnahmen und des Rettungsdienstes besser aufeinander abstimmen. Der Bundestagsbeschluss bedeutet jedoch noch nicht, dass sämtliche neuen Abläufe sofort bundesweit gelten. Nach dem Beschluss vom 15. Oktober muss das weitere Gesetzgebungsverfahren einschließlich der erforderlichen Beteiligung des Bundesrates abgeschlossen werden. Die praktische Umsetzung hängt zudem davon ab, wie die zuständigen Stellen die neuen Strukturen aufbauen.

Welche Telefonnummer gilt bei einem medizinischen Notfall – 112 oder 116 117

Die wichtigste Orientierung bleibt die Unterscheidung zwischen einem lebensbedrohlichen Notfall und akuten Beschwerden, die dringend ärztlich abgeklärt werden müssen, aber nicht unmittelbar lebensbedrohlich sind. Die Reform soll diese Unterscheidung durch eine bessere Ersteinschätzung und eine engere Zusammenarbeit der Leitstellen unterstützen. An den grundlegenden Aufgaben der beiden Telefonnummern ändert sich nichts: Die 112 bleibt die Notrufnummer für lebensbedrohliche Situationen, während die 116 117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst und die Vermittlung geeigneter ambulanter Hilfe zuständig ist.

112

Bei Lebensgefahr sofort 112 wählen

Dazu gehören beispielsweise schwere Atemnot, Bewusstlosigkeit, starke Brustschmerzen mit Verdacht auf einen Herzinfarkt, Anzeichen eines Schlaganfalls oder schwere Verletzungen. Die Leitstelle entscheidet, welche Rettungsmittel benötigt werden.

116 117

Bereitschaftsdienst

Bei dringenden, nicht lebensbedrohlichen Beschwerden

Die Nummer hilft außerhalb regulärer Sprechzeiten, wenn eine ärztliche Behandlung nicht bis zum nächsten Werktag warten sollte. Dazu können beispielsweise stärkere Ohrenschmerzen, ein akuter Infekt oder andere Beschwerden gehören, die zeitnah medizinisch beurteilt werden müssen.

Die 116 117 ist keine Ersatznummer für den Rettungsdienst. Bei einem lebensbedrohlichen Zustand darf der Anruf bei der Bereitschaftsdienstnummer den Notruf nicht verzögern. Umgekehrt ist die Notaufnahme nicht für jede Erkrankung die richtige Anlaufstelle.

Entscheidend ist die medizinische Dringlichkeit, nicht allein die Stärke der persönlichen Verunsicherung.

Was passiert, wenn unklar ist, welche Hilfe benötigt wird

Künftig sollen standardisierte Ersteinschätzungsverfahren helfen, Beschwerden schneller einzuordnen. Dabei kann die Einschätzung telefonisch oder vor Ort erfolgen. Anschließend sollen Patienten je nach Dringlichkeit an eine Arztpraxis, eine Notdienstpraxis, ein integriertes Notfallzentrum oder direkt an den Rettungsdienst beziehungsweise die Krankenhaus-Notaufnahme vermittelt werden.

Die neue Vernetzung soll verhindern, dass Hilfesuchende wiederholt dieselben Informationen an unterschiedliche Stellen weitergeben müssen. Die Leitstellen sollen Daten digital übermitteln und die Versorgung besser koordinieren können. Wie schnell diese Abläufe im Alltag funktionieren, wird davon abhängen, wie die technische Vernetzung und die personelle Ausstattung umgesetzt werden.

Was ändert sich durch die Reform der Notfallversorgung

Der Bundestag hat eine Neuorganisation der Akut- und Notfallversorgung beschlossen. Im Mittelpunkt steht nicht allein eine neue Telefonnummer, sondern die bessere Zusammenarbeit der vorhandenen Einrichtungen. Bisher arbeiten der ärztliche Bereitschaftsdienst, die Rettungsleitstellen und die Notaufnahmen teilweise in getrennten Strukturen.

Die Bundesregierung will diese Bereiche durch digitale Schnittstellen, abgestimmte Ersteinschätzungsverfahren und klarere Zuständigkeiten miteinander verbinden. Die Reform sieht außerdem eine bessere ambulante Erstversorgung vor, damit Patienten nicht für jede akute Beschwerde eine Krankenhaus-Notaufnahme aufsuchen müssen. Gesundheitsminister Carsten Linnemann erklärte laut dem Bericht zum Bundestagsbeschluss, die Patienten sollten je nach Dringlichkeit in die passende Versorgung vermittelt werden. Die Bundesregierung begründet die Neuordnung unter anderem mit der hohen Auslastung vieler Notaufnahmen und damit, dass dort auch Fälle behandelt werden, die ambulant versorgt werden könnten.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Bessere Vernetzung der Telefonnummern 112 und 116 117: Die zuständigen Leitstellen sollen digital zusammenarbeiten und Patienten bei Bedarf an die jeweils geeignete Stelle weiterleiten.
  • Standardisierte Ersteinschätzung: Beschwerden sollen anhand einheitlicher Verfahren nach ihrer Dringlichkeit bewertet werden.
  • Integrierte Notfallzentren: Krankenhäuser, Notdienstpraxen und zentrale Ersteinschätzungsstellen sollen enger zusammenarbeiten.
  • Mehr telemedizinische Versorgung: Bei geeigneten Beschwerden sollen telefonische oder videounterstützte ärztliche Beratung sowie bei Bedarf aufsuchende Dienste helfen.
  • Entlastung des Rettungsdienstes: Einsätze sollen gezielter gesteuert werden, damit Rettungsmittel für Fälle mit entsprechendem Bedarf verfügbar bleiben.

Die Reform soll damit die medizinische Versorgung stärker nach dem tatsächlichen Bedarf organisieren. Ein Patient mit einer akuten, aber nicht lebensbedrohlichen Erkrankung soll möglichst rasch eine geeignete ambulante Behandlung erhalten. Bei schweren Notfällen muss weiterhin die schnelle Versorgung durch Rettungsdienst und Krankenhaus sichergestellt werden.

Was sind integrierte Notfallzentren und wie helfen sie Patienten

Integrierte Notfallzentren, kurz INZ, bilden einen zentralen Bestandteil der Reform. Sie sollen an ausgewählten Krankenhausstandorten eingerichtet werden und mehrere Versorgungsangebote unter einem organisatorischen Dach verbinden. Vorgesehen sind eine Krankenhaus-Notaufnahme, eine Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung und eine zentrale Stelle zur Ersteinschätzung.

Die Idee dahinter ist, Patienten nicht allein deshalb in der Krankenhaus-Notaufnahme zu behandeln, weil sie dort zuerst ankommen. Stattdessen soll eine fachliche Ersteinschätzung feststellen, welche Art der Versorgung erforderlich ist. Wer ambulant behandelt werden kann, soll an die Notdienstpraxis vermittelt werden. Bei schwerwiegenden Erkrankungen oder Verletzungen bleibt die Notaufnahme zuständig.

Mit dem neuen Notfallwegweiser sollen Patienten an die richtige Stelle gelangen. Die Bundesregierung verbindet damit das Ziel, die Notaufnahmen zu entlasten und ihre Kapazitäten für dringende Fälle freizuhalten. Die genaue Ausstattung und Verteilung der Zentren wird von der regionalen Versorgungsplanung und den zuständigen Stellen abhängen. Nicht jedes Krankenhaus muss automatisch ein integriertes Notfallzentrum erhalten. Für Patienten wird daher auch künftig wichtig sein, die regional verfügbaren Angebote zu kennen und bei Unsicherheit die geeignete Leitstelle zu kontaktieren.

Können Patienten künftig direkt in eine Notdienstpraxis gehen

Ja, sofern eine entsprechende Praxis verfügbar ist und die Beschwerden dort behandelt werden können. Innerhalb eines integrierten Notfallzentrums soll die Ersteinschätzung die passende Anlaufstelle bestimmen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Patienten mit schweren Symptomen zunächst eine ambulante Praxis aufsuchen müssen. Die medizinische Dringlichkeit hat Vorrang. Bei Lebensgefahr bleibt die 112 die richtige Telefonnummer. Für akute Beschwerden außerhalb regulärer Sprechzeiten kann die 116 117 den Zugang zur ärztlichen Versorgung erleichtern.

Wird die Notfallversorgung durch Telemedizin schneller

Die Reform sieht vor, die telemedizinische Versorgung bei akuten Beschwerden auszubauen. Unter der 116 117 sollen telefonische und videounterstützte Beratungsangebote flächendeckend rund um die Uhr für geeignete Akutfälle verfügbar sein. Ergänzend sollen bei Bedarf aufsuchende Dienste eingesetzt werden, wenn eine Behandlung vor Ort notwendig ist.

Telemedizin kann helfen, Beschwerden einzuordnen, Behandlungsempfehlungen zu geben und unnötige Wege in eine Praxis oder Klinik zu vermeiden. Sie eignet sich allerdings nicht für jede Situation. Bei Bewusstlosigkeit, schwerer Atemnot, Verdacht auf Herzinfarkt oder Schlaganfall ersetzt ein Videogespräch keine sofortige Notfallversorgung.

Die neue Struktur soll deshalb nicht sämtliche Patienten zunächst in eine digitale Beratung lenken. Vielmehr soll anhand der Beschwerden entschieden werden, welcher Versorgungsweg medizinisch angemessen ist.

Digitale Ersteinschätzung soll die Versorgung koordinieren, nicht die notwendige Untersuchung oder Behandlung ersetzen.

Was ändert sich beim Rettungsdienst und bei den Krankenkassen

Mit dem Gesetz zur Reform der Notfallversorgung beschloss der Bundestag zugleich Änderungen am zuvor verabschiedeten Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung. Damit wurden mehrere Regelungen nachgebessert, die Ärzte und Krankenkassen betreffen.

Nach dem vorliegenden Bericht werden bestimmte Kostenregelungen zulasten von Haus- und Kinderärzten gestrichen. Außerdem sollen bestimmte Abschläge bei der hausarztzentrierten Versorgung wegfallen. Für die psychotherapeutische Versorgung sind Anpassungen bei den Vergütungsregeln vorgesehen. Krankenkassen sollen ihre Mitglieder bei Erhöhungen des Zusatzbeitrags wieder informieren müssen.

Der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis erklärte zu den Änderungen: „Wir haben von Anfang an gesagt, wo Korrekturen notwendig sind, steuern wir nach. Genau das tun wir heute.“ (Christos Pantazis, SPD, laut Bericht zur Bundestagsdebatte am 15. Oktober 2026.)

Zusätzlich sollen Regelungen zur Terminvermittlung verbessert werden. Ärztliche Terminmeldepflichten sollen bessere Voraussetzungen schaffen, damit freie Termine effektiver vermittelt werden können. Die konkreten Auswirkungen hängen von der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der Organisation der beteiligten Stellen ab.

Wann tritt die Reform der Notfallversorgung in Kraft

Der Bundestag hat die Reform am 15. Oktober 2026 beschlossen. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren jedoch nicht automatisch vollständig abgeschlossen. Nach dem Bericht zum Beschluss muss der Bundesrat noch zustimmen; für den 20. November 2026 ist eine weitere Beratung der Länderkammer vorgesehen.

Auch nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens werden neue Strukturen nicht überall gleichzeitig entstehen. Die digitale Vernetzung der Leitstellen, die Einrichtung integrierter Notfallzentren und der Ausbau telemedizinischer Angebote benötigen organisatorische und technische Vorbereitung. Für Patienten bedeutet das, dass die bisherigen Notrufnummern weiterhin maßgeblich bleiben, bis die neuen Abläufe tatsächlich umgesetzt sind. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die medizinische Hilfe besser nach Dringlichkeit zu steuern und die vorhandenen Ressourcen gezielter einzusetzen. Ob die Reform die Wartezeiten in Notaufnahmen verkürzt, hängt unter anderem von der regionalen Versorgungslage, der Verfügbarkeit ambulanter Angebote und der Umsetzung der neuen Verfahren ab.

Reform der Notfallversorgung – häufige Fragen

Reform der Notfallversorgung beschlossen: Was ändert sich bei 112 und 116117? Alle wichtigen Fakten zu Notfallzentren, Telemedizin, Rettungsdienst und neuen Regeln für Patienten in Deutschland im Überblick.

Welche Nummer muss ich bei Lebensgefahr wählen?

Bei Lebensgefahr oder schweren gesundheitlichen Störungen ist die 112 zu wählen. Dazu gehören beispielsweise schwere Atemnot, Bewusstlosigkeit, Verdacht auf Herzinfarkt oder Schlaganfall sowie schwere Verletzungen.

Wann ist die 116 117 zuständig?

Die 116 117 hilft bei dringenden medizinischen Beschwerden, die nicht lebensbedrohlich sind, aber außerhalb regulärer Sprechzeiten ärztlich beurteilt werden müssen. Die Nummer vermittelt geeignete ambulante Hilfe und soll künftig durch digitale Vernetzung und telemedizinische Angebote erweitert werden.

Muss ich künftig immer zuerst bei 116 117 anrufen?

Nein. Bei lebensbedrohlichen Beschwerden bleibt die 112 die richtige Nummer. Die Reform sieht eine bessere Koordination der beiden Leitstellen vor, nicht die Abschaffung des direkten Notrufs.

Was ist ein integriertes Notfallzentrum?

Ein integriertes Notfallzentrum verbindet die Krankenhaus-Notaufnahme, eine ärztliche Notdienstpraxis und eine zentrale Ersteinschätzungsstelle. Patienten sollen dort je nach Dringlichkeit an die passende Versorgung vermittelt werden.

Hat der Bundestag die Reform bereits endgültig beschlossen?

Der Bundestag hat dem Gesetz am 15. Oktober 2026 zugestimmt. Laut dem vorliegenden Bericht steht die Zustimmung des Bundesrates noch aus. Die praktische Einführung hängt zusätzlich von der weiteren Umsetzung ab.

Werden Notaufnahmen künftig weniger überlastet sein?

Die Reform soll Notaufnahmen entlasten, indem Patienten mit ambulant behandelbaren Beschwerden gezielter an geeignete Praxen oder Notdienstangebote vermittelt werden. Ob und in welchem Umfang sich die Wartezeiten verändern, lässt sich vor der praktischen Umsetzung nicht verlässlich beziffern.

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