MH17-Abschuss: Moskau wehrt sich vor dem Internationalen Gerichtshof der UNO gegen

Russland hat am 18. September vor dem Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen die Entscheidung des Rates der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) angefochten, die Moskau für den Abschuss des Fluges MH17 im Juli 2014 verantwortlich macht. Darüber informierte das russische Außenministerium, berichtet Renewz.de.
Dort bezeichnete man die Entscheidung der ICAO als „haltlos“ und von „opportunistischen politischen Motiven“ geprägt.
Russland beklagt zudem, dass der ICAO-Rat sich auf „höchst zweifelhafte Ergebnisse technischer und strafrechtlicher Untersuchungen“ gestützt habe, die unter Leitung einer interessierten Partei – den Niederlanden – durchgeführt wurden, wobei „manipulierte Fakten“ hauptsächlich von einer weiteren betroffenen Partei – der Ukraine – geliefert worden seien.
Zur Erinnerung: Im Mai bestätigte der ICAO-Rat die Verantwortung Russlands für den Abschuss des Fluges MH17 im Juli 2014. Diese Position wurde von einer überwältigenden Mehrheit der Stimmen unterstützt.
Der Fall MH17
Am 17. Juli 2014 wurde das Passagierflugzeug der Malaysia Airlines, Flug MH17 von Amsterdam nach Kuala Lumpur, über dem Donbass abgeschossen. Alle 298 Passagiere und Besatzungsmitglieder kamen ums Leben.
Zur Untersuchung der Katastrophe wurde weniger als einen Monat später eine Gemeinsame Ermittlungsgruppe (JIT) gebildet, bestehend aus Vertretern der Strafverfolgungsbehörden der Niederlande, Malaysias, Australiens, Belgiens und der Ukraine. Diese begannen schließlich die Ermittlungen. Russland bestreitet bis heute seine Beteiligung an dem Verbrechen.
Am 17. November 2022 verkündete das Bezirksgericht Den Haag das Urteil im Fall MH17. Schuldig gesprochen wurden die russischen Staatsbürger Igor Girkin-Strelkow, Sergej Dubinskij sowie der ukrainische Staatsbürger Leonid Chartschenko. Das Gericht verhängte lebenslange Haftstrafen und ordnete eine vollständige Entschädigung der Angehörigen der Opfer in Höhe von über 16 Millionen Euro an.
Bei der Urteilsverkündung stellte das Bezirksgericht Den Haag zudem fest, dass Russland mindestens seit Mai 2014 die selbsternannte „DNR“ kontrollierte.
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