Meta AI nutzt bald öffentliche Inhalte für KI-Training – Widerspruch nur bis 26. Mai möglich

Ab dem 27. Mai 2025 beginnt Meta AI, alle öffentlich sichtbaren Inhalte von Nutzerinnen und Nutzern in Europa für das Training seiner Künstlichen Intelligenz (KI) „Meta AI“ zu verwenden. Dazu zählen Beiträge, Fotos, Reels, Kommentare und Profilinformationen, die bei Facebook oder Instagram geteilt wurden. Auch wenn Sie den blauen Kreis in den Chats von Facebook Messenger, WhatsApp oder Instagram sehen, können Sie den Chatbot nicht deaktivieren. Die Datenverarbeitung lässt sich nur durch aktiven Widerspruch verhindern – und der muss bis spätestens 26. Mai erfolgen. Das berichtet RENEWZ.de unter Berufung auf verbraucherzentrale.de.
Nutzung öffentlicher Inhalte für Meta AI
Meta beabsichtigt, die eigene KI mit echten Nutzerdaten zu trainieren. Laut Angaben des Unternehmens werden dabei ausschließlich Inhalte berücksichtigt, die von Nutzerinnen und Nutzern öffentlich sichtbar gemacht wurden. Dazu zählen:
- Öffentliche Beiträge, Bilder, Videos, Stories und Reels
- Kommentare, Likes, Bewertungen
- Profilinformationen wie Name, Nutzername und Profilbild
- Aktivitäten in öffentlichen Gruppen, auf Seiten und Kanälen
- Inhalte, die im Rahmen der Kommunikation mit „Meta AI“ übermittelt werden
Nicht betroffen sind private Chats auf WhatsApp, die weiterhin Ende-zu-Ende-verschlüsselt bleiben. Allerdings entfällt diese Verschlüsselung, sobald Nutzerinnen und Nutzer direkt mit dem KI-Chatbot „Meta AI“ interagieren.
Rechtlicher Hintergrund und Abmahnung durch Verbraucherschützer
Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta bereits im Mai 2024 abgemahnt, nachdem der Konzern die Nutzung öffentlicher Daten zu KI-Zwecken erstmals angekündigt hatte. Aufgrund massiver Kritik von Aufsichtsbehörden und Organisationen wurde das Vorhaben zunächst verschoben. Nun startet Meta einen erneuten Anlauf, obwohl die Verbraucherzentrale rechtliche Bedenken hinsichtlich des europäischen Datenschutzrechts geäußert hat. Ein eingeleitetes Eilverfahren blieb bisher erfolglos.
Widerspruchsrecht – so können Nutzer aktiv werden
Nutzerinnen und Nutzer, die nicht möchten, dass ihre Inhalte für das KI-Training genutzt werden, haben bis spätestens 26. Mai 2025 die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Meta stellt hierfür ein Online-Formular auf Facebook und Instagram zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass man mit einem EU-Konto eingeloggt ist.
Der Widerspruch umfasst:
- Angabe einer E-Mail-Adresse (Pflicht)
- Keine Begründung notwendig
- Einzeln für jedes nicht-verknüpfte Konto erforderlich
Ein späterer Widerspruch gilt nur für neu veröffentlichte Inhalte. Inhalte, die vor dem Stichtag online waren, können nicht mehr aus dem KI-System entfernt werden.
Kein Formularzugriff? Diese Optionen gibt es
Sollten die Formulare nicht funktionieren oder nicht auffindbar sein, können Betroffene alternativ versuchen, Meta per E-Mail zu kontaktieren. Offizielle E-Mail-Adressen für Widersprüche sind derzeit nicht bekannt, doch folgende Adressen werden in der Praxis verwendet:
- Facebook: [email protected]
- Instagram: [email protected]
Die rechtliche Wirksamkeit solcher E-Mails ist jedoch unklar, und Meta sendet in der Regel keine Eingangsbestätigungen.
Betroffen auch ohne eigenes Konto
Auch Personen ohne aktives Facebook- oder Instagram-Konto können betroffen sein – etwa wenn sie auf einem öffentlich geposteten Foto zu sehen oder in Kommentaren erwähnt sind. Meta verwendet darüber hinaus auch Daten, die von Drittanbietern stammen. Sollte man feststellen, dass eigene Daten in KI-generierten Inhalten auftauchen, bietet Meta ein Formular zur Anfrage, Korrektur oder Löschung dieser Daten an.
Datenschutzrechtliche Einordnung
Laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben Betroffene das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten. Auch eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde ist möglich. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt ausdrücklich, vom Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, um die Verwendung eigener Inhalte durch Meta AI zu verhindern.
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Foto: stock.adobe.com (mithilfe von KI generiert)/verbraucherzentrale.de