EU hebt 100-ml-Grenze für Flüssigkeiten im Handgepäck auf – aber mit Einschränkungen

Die Europäische Kommission hat am 31. Juli 2025 offiziell den Weg für die Abschaffung der bisherigen 100-ml-Regel für Flüssigkeiten im Handgepäck freigegeben. Künftig dürfen Passagiere an Flughäfen mit moderner CT-Technologie deutlich größere Mengen an Flüssigkeiten mitführen – bis zu 2 Litern sind erlaubt. Doch die Umsetzung verläuft uneinheitlich, und viele Reisende müssen sich weiterhin an die alten Vorschriften halten. Darüber berichtet Renewz.de, unter Berufung auf DW.
Hintergrund: Warum es überhaupt zur Regel kam
Die 100-Milliliter-Regel wurde im Jahr 2006 nach einem vereitelten Terroranschlag in Großbritannien eingeführt. Terroristen planten damals, flüssigen Sprengstoff aus harmlos wirkenden Substanzen an Bord eines Flugzeugs herzustellen. Als Reaktion führte die EU die bekannten Sicherheitsvorschriften ein: Nur kleine Flüssigkeitsbehälter bis 100 ml, verpackt in einem 1-Liter-Zip-Beutel, waren im Handgepäck erlaubt.
Was hat sich 2025 geändert
Am 31. Juli 2025 gab die EU-Kommission bekannt, dass CT-Scanner der neuesten Generation in der Lage seien, auch größere Flüssigkeitsmengen zuverlässig auf Gefahrenstoffe zu prüfen. Konkret handelt es sich um sogenannte C3-Scanner, wie sie beispielsweise vom Hersteller Smiths Detection produziert werden. Diese verwenden Computertomographie (CT), ähnlich wie in der Medizin, und liefern dreidimensionale Bilder des Gepäcks.
Welche Länder und Flughäfen sind betroffen
Nach Angaben der EU-Kommission sind bereits über 700 Scanner an Flughäfen in 21 EU-Mitgliedstaaten installiert oder im Einsatz. Eine vollständige Umsetzung erfolgt jedoch nicht zentral, sondern liegt im Ermessen der Flughäfen und Länder.
Länder mit bereits umgesetzter Regelung
- Deutschland: In Frankfurt (FRA) und München (MUC) sind C3-Scanner installiert, aber noch nicht flächendeckend einsatzbereit. Teilweise fehlt noch die Software.
- Italien: In Mailand-Linate und im Terminal 1 von Mailand-Malpensa dürfen größere Flüssigkeitsbehälter mitgeführt werden. Terminal 2 bleibt bei der alten Regel.
- Niederlande: Amsterdam-Schiphol verfügt über C3-Scanner – Umsetzung erfolgt schrittweise.
- Spanien, Irland, Frankreich, Belgien, Portugal, Österreich: Scanner teilweise vorhanden, aber noch nicht überall in Betrieb.
Beispiel: Unterschied innerhalb eines Landes
Ein Passagier, der in Mailand Terminal 1 einsteigt, darf 1,5 Liter Shampoo mitnehmen, muss bei Rückflug über Terminal 2 aber wieder auf 100 ml zurückschalten.
Was bedeutet das für Reisende konkret
Bisherige Regel
- Max. 100 ml pro Behälter
- Alle Flüssigkeiten in 1-Liter-Zip-Beutel
- Nur ein Beutel pro Person
Neue Regel (nur mit C3-Scanner)
- Bis zu 2 Liter Flüssigkeit erlaubt
- Keine Beutelpflicht
- Auch große Flaschen (z. B. Shampoo, Parfum, Getränke) erlaubt
- Keine Beschränkung auf einzelne Behälter
Achtung: Wenn nicht klar ist, welcher Scanner am Abflugtag im Einsatz ist, sollten Reisende weiterhin die alte 100-ml-Regel beachten. Die EU empfiehlt, sich vor Reiseantritt über die jeweilige Flughafentechnologie zu informieren.
Technik der neuen Scanner
Die CT/C3-Scanner durchleuchten das Gepäck in 3D und erkennen auch versteckte Flüssigkeiten, explosive Materialien und ungewöhnliche Objekte. Durch das neue Verfahren entfällt außerdem die Notwendigkeit, elektronische Geräte wie Laptops aus dem Gepäck zu nehmen.
Übersichtliche Tabelle
Kriterium | Alte Regel | Neue Regel (mit CT-Scanner) |
---|---|---|
Max. Flüssigkeitsmenge | 100 ml pro Behälter, 1 L gesamt | Bis zu 2 Liter insgesamt |
Verpackung | Transparenter 1-Liter-Beutel | Keine Beutelpflicht |
Geräte-Auspacken | Laptop/Tablet separat vorzeigen | Nicht mehr nötig |
Gültigkeit | EU-weit (ohne CT-Scanner) | Nur an Flughäfen mit C3-Technologie |
Umsetzungspflicht | Einheitlich vorgeschrieben | Freiwillig je Flughafen/Terminal |
Praktisches Beispiel
Reisende am Flughafen Frankfurt (Terminal mit C3-Scanner):
- 1x 500 ml Shampoo
- 1x 750 ml Wasserflasche
- 1x 400 ml Sonnenschutz
- 1x 300 ml Parfüm
= Gesamt: 1.950 ml → erlaubt bei vorhandenem Scanner!
Bei Rückflug über Terminal ohne neuen Scanner:
→ Muss alles auf 100 ml pro Behälter reduziert werden!
Herausforderungen bei der Umsetzung
- Alte Geräte: Noch nicht alle Terminals verfügen über neue Scanner.
- Keine Vorabinformation: Reisende wissen nicht immer, welches Gerät genutzt wird.
- Software fehlt: Teilweise ist die Hardware vorhanden, aber die passende Software fehlt (z. B. in München).
- Verbraucherschützer fordern bereits mehr Transparenz und einheitliche Regelungen.
Stimmen der EU
Eine Sprecherin der Kommission erklärte: „Die technische Freigabe ist erfolgt. Es liegt nun an den einzelnen Flughäfen, die neuen Regeln umzusetzen. Die Sicherheit bleibt dabei oberste Priorität.“
Die EU hat offiziell die 100-ml-Grenze für Flüssigkeiten im Handgepäck aufgehoben – unter der Voraussetzung, dass moderne CT-Scanner verwendet werden. Doch viele Flughäfen benötigen noch Zeit für technische Umstellungen. Für Reisende heißt das: weiterhin vorsichtig sein und sich individuell über die jeweilige Situation am Abflug- und Zielort informieren. Ein vollständiges Ende der Regel wird voraussichtlich erst ab 2026 flächendeckend eintreten.
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