(BTC)
(ETH)
(LTC)
RENEWZ.de
Finde, was zählt. Immer informiert
Rettet das 500-Milliarden-Sondervermögen von Kukies die deutsche Infrastruktur

Rettet das 500-Milliarden-Sondervermögen von Kukies die deutsche Infrastruktur

Dezember 6, 2025
James Whitmore
Ex-Finanzminister Jörg Kukies (SPD) erläutert das 500-Mrd.-Euro-Sondervermögen für Infrastruktur und betont, dass es der Verhinderung von Kürzungen dient und privates Kapital weiterhin unerlässlich ist.

Nach dem Ende der Ampel-Koalition und in seiner Rolle als Interims-Bundesfinanzminister hat Jörg Kukies (SPD) das umstrittene „Sondervermögen“ in Höhe von 500 Milliarden Euro für die Infrastruktur des Landes verteidigt und dessen primäre Funktion erläutert. Entgegen der weit verbreiteten Annahme sei dieses massive Finanzpaket nicht ausschließlich auf zusätzliche Investitionen ausgerichtet. Vielmehr diene es in erster Linie dazu, bereits lange geplante und dringend notwendige Maßnahmen vor der Streichung aufgrund fehlender Haushaltsmittel zu bewahren. Diese Klarstellung lieferte Kukies im Rahmen des „Dialogforums“ in Hamburg, einer Veranstaltung, die vom Finanzdienstleister Wisdomize in Zusammenarbeit mit der Anwalts- und Steuerkanzlei CMS organisiert wurde und an der rund 30 Vertreter von Kapitalverwaltungsgesellschaften, berichtet Renewz.de mit Verweis auf Cash.

Das „Sondervermögen“ verhindert demnach, dass Investitionen im Umfang von rund 150 Milliarden Euro, deren Umsetzung bereits in der Planung war, durch Mittelknappheit gekürzt oder gänzlich gestoppt werden müssen. Kukies, der vor seiner kurzen Amtszeit als Finanzminister Staatssekretär im Finanzministerium unter Olaf Scholz (SPD) und anschließend im Bundeskanzleramt war, räumte zwar ein, dass es zu zeitlichen Verschiebungen kommen könne. Die pauschale Kritik, wonach mit den Mitteln Projekte aus dem regulären Bundeshaushalt lediglich querfinanziert würden, sei jedoch im Kern inkorrekt.

Die genaue Aufteilung der verbleibenden 350 Milliarden Euro steht noch aus. Ein Anteil dieser Summe wird den Bundesländern zur Verfügung gestellt, die wiederum einen Teil an ihre Kommunen weiterleiten. Die Kriterien für die Verteilung auf spezifische Projekte obliegen der Entscheidungshoheit der Länder. Die Geschwindigkeit der Umsetzung hänge laut Kukies eng mit der Notwendigkeit von Strukturreformen zusammen.

Ein Teil des ebenfalls eingerichteten „Sondervermögens“ für die Bundeswehr ist ebenfalls für Infrastrukturprojekte vorgesehen, darunter Bau und Instandhaltung von Kasernen, Brücken und Straßen. Obgleich auch hier Details noch nicht finalisiert oder öffentlich bekannt sind, zeichnen sich bereits Konkurrenzsituationen ab. Projekte aus dem Infrastrukturpaket können in Wettbewerb mit Vorhaben aus anderen Sektoren, wie beispielsweise dem Wohnungsbau, treten – insbesondere in Bezug auf verfügbare Flächen, Baukosten und Fachkräfte.

Trotz des enormen Volumens von 500 Milliarden Euro zuzüglich der Verteidigungsausgaben stellte Kukies klar, dass diese staatlichen Mittel bei Weitem nicht ausreichen, um den gesamten Investitionsbedarf zu decken. Kapital aus privatwirtschaftlichen Quellen sei weiterhin zwingend erforderlich. Zahlreiche Anbieter arbeiten intensiv daran, entsprechende Fonds oder Einzelmandate für institutionelle Investoren zu strukturieren, die im Fokus des „Dialogforums“ standen. Infrastrukturinvestitionen können diesen Investoren unter Umständen Vorteile bei der Risikoklassifizierung und der Eigenkapitalunterlegung bieten.

In diesem Zusammenhang wies die Rechtsanwältin Laura Bungert von CMS auf ein zentrales Problem hin: Es fehlt eine einheitliche juristische Definition des Begriffs „Infrastruktur“. Regelwerke wie die EU-Vorschriften Solvency II (für Versicherer), CRR (für Banken) sowie die deutsche Anlageverordnung und das KAGB definieren den Begriff entweder unterschiedlich oder gar nicht. Während Bereiche wie Energie, Verkehr und Gesundheitseinrichtungen dem allgemeinen Verständnis nach eindeutig zur Infrastruktur zählen, mangelt es an einer klaren gesetzlichen Abgrenzung für den Zwischenbereich.

Dies betrifft insbesondere Immobilien, bei denen laut Laura Bungert die tatsächliche Nutzung und die Mieterstruktur ausschlaggebend sind. Ein reguläres Bürogebäude könnte beispielsweise dann als Infrastruktur eingestuft werden, wenn es von einer staatlichen Behörde genutzt wird oder anderweitig der Unterstützung öffentlicher Aufgaben dient.

Die Veranstaltung, die unter dem Titel „Wachstumsbooster Infrastruktur? Wie institutionelle Anleger vom Investitionsprogramm in Deutschland profitieren“ stattfand, befasste sich allerdings kaum mit der konkreten Verzahnung von öffentlichen Geldern und privaten Investitionen. Spezifische Ansätze oder neue rechtliche Rahmenbedingungen hierzu scheinen derzeit noch auszustehen.

Zudem wurde der Begriff „Sondervermögen“ im Kontext des Investmentrechts nicht näher beleuchtet, wo er eine gänzlich andere Bedeutung hat: Kapital von Investoren, das gesondert und getrennt vom Vermögen der Verwaltungsgesellschaft verwaltet wird. Das staatliche Infrastruktur-„Sondervermögen“ hingegen stellt genau das Gegenteil dar: die Ermächtigung zur Aufnahme zusätzlicher Staatsschulden.

Obwohl Privatanleger bei der Veranstaltung eine Nebenrolle spielten, betonte Kukies, den ELTIF für ein geeignetes Anlageinstrument zu halten. Christian Moersch, Vorstand der Service-KVG Hansainvest Luxemburg, bekräftigte die Notwendigkeit von privatem Kapital, da institutionelles Vermögen allein nicht ausreichen werde, und hob die Bedeutung der Sparplanfähigkeit sowie der Integration in Altersvorsorge-Sondervermögen hervor.

Bleiben Sie informiert! Lesen Sie auch: Ist Kapitaleinkommen die Lösung für die sinkende gesetzliche Rente in Deutschland

crossmenu