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Kaufland und Edeka rufen Spinat und Baguette wegen Fremdkörpern zurück

Kaufland und Edeka rufen Spinat und Baguette wegen Fremdkörpern zurück

Januar 10, 2026
James Whitmore
Kaufland und Edeka rufen Spinat und Baguette zurück. Grund sind mögliche Plastik- und Glasfremdkörper. Verbraucher können die Ware zurückgeben.

Die beiden großen deutschen Supermarktketten Kaufland und Edeka haben am Donnerstag, 8. Januar 2026, zeitgleich Produktrückrufe veröffentlicht. Grund sind mögliche Fremdkörper in einzelnen Lebensmitteln. Die Unternehmen raten vom Verzehr der betroffenen Produkte ab und haben die Ware bereits aus dem Verkauf genommen, berichtet Renewz unter Berufung auf rtl.

Kaufland ruft Spinat wegen möglicher Plastikfremdkörper zurück

Kaufland teilte mit, dass bestimmte Packungen des Tiefkühlprodukts K-Classic Spinat gehackt vorsorglich zurückgerufen werden. Nach Angaben des Unternehmens kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einzelnen Packungen Plastikfremdkörper befinden. Der betroffene Artikel stammt vom Hersteller Flanders Best aus Belgien und wurde bundesweit verkauft.

Wichtige Details zum Kaufland-Rückruf:

  • Produkt: K-Classic Spinat gehackt
  • Hersteller: Flanders Best (Belgien)
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: Oktober 2027
  • Maßnahme: Verkauf gestoppt, Rückgabe in allen Filialen möglich
  • Erstattung: auch ohne Kassenbon

Edeka warnt vor Baguette mit möglicher Glasverunreinigung

Ebenfalls am 8. Januar 2026 informierte der Hersteller Sinnack Backspezialitäten über einen Rückruf eines bei Edeka verkauften Backwarenprodukts. Betroffen ist das „Edeka Herzstücke Klassik Baguette zum Aufbacken“, bei dem eine Verunreinigung durch Glasfremdkörper nicht ausgeschlossen werden kann.

Wichtige Details zum Edeka-Rückruf:

  • Produkt: Edeka Herzstücke Klassik Baguette zum Aufbacken
  • Hersteller: Sinnack Backspezialitäten, Bocholt
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 14. Februar 2026
  • Verkaufsregionen: Nordrhein-Westfalen sowie angrenzende Teile von Niedersachsen und Rheinland-Pfalz
  • Verkaufsstellen: Edeka und Marktkauf
  • Erstattung: auch ohne Vorlage des Kassenbons

Beide Unternehmen betonen, dass es sich um vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der Kundschaft handelt. Verbraucherinnen und Verbraucher, die eines der genannten Produkte gekauft haben, sollen diese nicht verzehren, sondern in den jeweiligen Märkten zurückgeben. Der Kaufpreis wird in allen Fällen vollständig erstattet.

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