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Juristischer Sieg für vegane Hersteller: Gericht erlaubt Bezeichnung „Likör ohne Ei“

Juristischer Sieg für vegane Hersteller: Gericht erlaubt Bezeichnung „Likör ohne Ei“

Oktober 28, 2025
James Whitmore
Kieler Gericht erlaubt veganen "Likör ohne Ei". Hersteller gewinnt Streit gegen Verband, muss aber 5000 € Strafe für alten Begriff zahlen.

Das Landgericht Kiel hat ein Urteil gefällt, das es Herstellern von tierproduktfreien alkoholischen Getränken erlaubt, ihren veganen Likör als „Likör ohne Ei“ zu kennzeichnen. Das Gericht gab damit einem Hersteller aus Henstedt-Ulzburg (Schleswig-Holstein) Recht und wies die Klage des Schutzverbandes der Spirituosen-Industrie ab. In dem Rechtsstreit um die korrekte Kennzeichnung veganer Produkte stellte die Kammer fest, dass Bezeichnungen wie „Likör ohne Ei“ oder „Alternative ohne Ei“ für die Spirituosen des Unternehmens zulässig sind, berichtet Renewz.de mit Verweis auf wiwo.de.

Die zuständige Kammer für Handelssachen (Az 15 o 28/24) begründete ihre Entscheidung damit, dass durch die Verwendung dieser Begriffe weder eine Verwechslungsgefahr mit herkömmlichem Eierlikör entstehe, noch die Gefahr bestehe, dass Verbraucher in die Irre geführt werden könnten. Der Schutzverband der Spirituosen-Industrie hatte hingegen argumentiert, dass die Bezeichnung „Likör ohne Ei“ Assoziationen zum Eierlikör wecke, was das betreffende vegane Produkt jedoch nicht sei. Gemäß der EU-Verordnung muss echter Eierlikör neben einem Mindestgehalt an Zucker oder Honig mindestens 140 Gramm reines Eigelb pro Liter sowie einen Alkoholgehalt von mindestens 14 Prozent aufweisen. Bei der Herstellung sind zudem Milch und Milcherzeugnisse als Zusatzstoffe erlaubt.

Es sei angemerkt, dass der Hersteller seinen veganen Likör ursprünglich unter der Bezeichnung „Eierlikör ohne Ei“ bewerben wollte. Der Verband hatte in diesem Fall bereits eine Unterlassungserklärung erwirkt. Da das Unternehmen den untersagten Begriff dennoch vereinzelt verwendete, verurteilte das Landgericht den Hersteller zusätzlich zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro. Gegen dieses Urteil steht beiden Parteien der Rechtsweg zum Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht offen.

Dieser Präzedenzfall ereignet sich vor dem Hintergrund fortlaufender Debatten über die Kennzeichnung von vegetarischen und veganen Lebensmitteln in Europa. Erst vor drei Wochen stimmte das Europaparlament mehrheitlich dafür, dass vegetarische Fleischersatzprodukte künftig nicht mehr als „Burger“, „Schnitzel“ oder „Wurst“ bezeichnet werden dürfen. Über diesen Vorschlag muss nun noch mit den 27 EU-Mitgliedstaaten verhandelt werden, wobei die Möglichkeit besteht, dass das geplante Verbot der Begriffe wie „Veggie-Burger“ am Ende wieder gekippt wird.

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