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Führerschein-Umtausch 2025: Wer ist betroffen?

Führerschein-Umtausch 2025: Wer ist betroffen?

Dezember 23, 2024
Monika Schmidt
Frist 2025: Alles zum Führerschein-Umtausch in Deutschland

Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle alten Führerscheine in der EU in ein einheitliches Format umgetauscht werden. Doch für einige Gruppen rückt die Frist schon 2025 näher. RENEWZ berichtet auf ka-news.de, dass die Umtauschpflicht zum 19. Januar 2025 vor allem die Geburtsjahrgänge betrifft, die nach 1971 geboren wurden und deren Führerscheine vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden.

Welche Fristen gelten für ältere Führerscheine?

  • Geburtsjahrgänge vor 1953: Diese Personen haben noch bis zum 19. Januar 2033 Zeit, ihren alten Führerschein umzutauschen.
  • Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958: Der Umtausch musste bis zum 19. Januar 2022 erfolgen.
  • Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964: Die Frist endete am 19. Januar 2023.
  • Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970: Für diese Jahrgänge war der Stichtag der 19. Januar 2024.
  • Geburtsjahrgänge ab 1971: Personen, die nach 1971 geboren wurden, müssen ihren Führerschein bis spätestens 19. Januar 2025 umtauschen.

Was gilt für Führerscheine ausgestellt nach 1998?

Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, ist nicht das Geburtsjahr, sondern das Ausstellungsjahr entscheidend:

  • Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden.
  • Für später ausgestellte Führerscheine gilt eine gestaffelte Frist bis 2033.

Warum ist der Umtausch wichtig?

Der EU-einheitliche Führerschein ist sicherer und moderner. Alte Formate wie der „graue Lappen“ oder die „rosa Pappe“ lassen sich leichter manipulieren und entsprechen nicht mehr den aktuellen Sicherheitsstandards. Der neue Führerschein wird alle 15 Jahre erneuert, damit Passfotos und persönliche Daten stets aktuell sind.

Was passiert bei einer versäumten Frist?

  • Wird die Frist verpasst, droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.
  • Der alte Führerschein wird ungültig, die Fahrerlaubnis bleibt jedoch bestehen.
  • Zusätzliche Prüfungen oder ärztliche Untersuchungen sind nicht erforderlich.

Wie funktioniert der Umtausch?

Für den Umtausch müssen Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle einen Antrag stellen. Folgende Dokumente werden benötigt:

  1. Der aktuelle Führerschein,
  2. ein gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  3. ein aktuelles biometrisches Passfoto.

Die Kosten variieren je nach Region und Führerscheinstelle. Der Führerschein-Umtausch ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch notwendig, um Sicherheitsstandards in der EU zu erfüllen. Lesen Sie auch auf RENEWZ.de alle Details -Kfz-Kennzeichen In Deutschland: Geschichte Und Praktische Tipps.

 Bild: Arne Dedert, dpa

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