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Fahrradregeln 2025 in Deutschland: Bußgelder, Punkte und typische Fehler im Straßenverkehr

Fahrradregeln 2025 in Deutschland: Bußgelder, Punkte und typische Fehler im Straßenverkehr

April 21, 2025
Monika Schmidt
2025 gelten neue Verkehrsregeln für Fahrradfahrer. Punkte drohen nur bei schweren Verstößen wie Rotlicht, Alkohol oder Unfallflucht – Bußgelder steigen deutlich.

Fahrradfahren in Deutschland ist gesund, günstig und klimaschonend – aber rechtlich anspruchsvoller, als viele denken. Besonders für Fahrradfahrer gelten ab 2025 strengere Verkehrsregeln und deutlich höhere Bußgelder. In vielen Städten finden vermehrt Kontrollen statt. Was viele Radfahrer unterschätzen: Auch ohne Führerschein kann man Punkte bekommen und ins Fahreignungsregister eingetragen werden.Wer sicher unterwegs sein will, sollte die wichtigsten Regeln kennen, wie Renewz.de berichtet.

Immer mehr Menschen steigen vom Auto auf das Fahrrad um – sei es zur Arbeit, zur Schule oder in der Freizeit. Doch mit der steigenden Zahl an Radfahrern wächst auch die Verantwortung. Wer Verkehrszeichen missachtet, ohne Licht fährt oder mit dem Handy am Lenker erwischt wird, riskiert mehr als nur eine Verwarnung.

Diese Übersicht zeigt die häufigsten Fehler, die teuersten Bußgelder und erklärt, was Flensburg mit dem Fahrrad zu tun hat.

Die wichtigsten Bußgelder 2025 für Fahrradfahrer

VerstoßBußgeld (€)Punkte im Register
Rote Ampel mit Gefährdung überfahrenbis 1201 Punkt
Handy in der Hand während der Fahrt55
Fahren ohne Licht bei Dunkelheit20–35
Auf dem Gehweg fahren (ab 11 Jahren verboten)bis 100
Alkoholisiert über 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungab 551 Punkt
Über 1,6 Promille AlkoholStrafanzeige + MPU3 Punkte

Diese Werte stammen aus dem Bußgeldkatalog 2025. Besonders häufig kontrolliert wird in Städten wie Berlin, Köln, Hamburg oder Frankfurt. Im Fokus stehen dabei Sichtbarkeit, Regelverstöße, technische Mängel und rücksichtslose Fahrweise.

Was sind Punkte für Radfahrer – und warum ist Flensburg wichtig?

In Flensburg befindet sich das zentrale Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamts. Hier werden nicht nur Verstöße von Autofahrern erfasst, sondern auch von Fahrradfahrern – vorausgesetzt, es handelt sich um besonders schwere Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Gefährdendes Überfahren einer roten Ampel
  • Fahren unter erheblichem Alkoholeinfluss
  • Unfallflucht
  • Grobe Missachtung der Vorfahrt mit Unfallfolge

Auch wer keinen Führerschein besitzt, kann Punkte erhalten. Diese werden gespeichert und können sich später negativ auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis auswirken.

Folgen bei Punktestand:

  • Ab 4 Punkten: Ermahnung
  • Ab 6 Punkten: Verwarnung mit Hinweis auf Fahrverbot
  • Ab 8 Punkten: Fahrverbot oder verpflichtende MPU

Wer mit einem S-Pedelec (über 25 km/h, zulassungspflichtig) unterwegs ist, gilt ohnehin als Kraftfahrzeugführer und unterliegt den gleichen Regeln wie Autofahrer.

Typische Fehler von Fahrradfahrern

Viele Verstöße entstehen aus Unachtsamkeit oder Unwissenheit. Die häufigsten sind:

  • Radweg ignoriert
    Ist ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden, muss er genutzt werden (§2 StVO).
  • Fahren auf dem Gehweg
    Kinder unter zehn Jahren dürfen auf dem Gehweg fahren. Erwachsene nicht – auch nicht „kurz“.
  • Abbiegen ohne Handzeichen
    Pflichtverletzung. Bei Unfällen wird dies fast immer als Mitverursachung gewertet.
  • Musik mit Kopfhörern auf beiden Ohren
    Laut StVO darf Musik nur so gehört werden, dass Verkehrsgeräusche wahrgenommen werden können.
  • Missachtung von Ampeln und Vorfahrt
    Auch für Fahrradfahrer gelten alle Verkehrszeichen. Wer bei Rot fährt oder keine Vorfahrt gewährt, handelt grob fahrlässig.

Zwei reale Fälle – wenn Radfahren teuer wird

Rotlichtverstoß mit Sachschaden
Ein Radfahrer missachtet bei Nacht eine rote Ampel. Ein Autofahrer weicht aus, verliert die Kontrolle und beschädigt eine Laterne. Der Radfahrer wird mit 120 Euro Bußgeld und einem Punkt im Register bestraft. Zusätzlich haftet er zivilrechtlich für über 6.000 Euro Schaden.

Alkoholfahrt mit Konsequenzen
Eine Frau fährt mit 1,8 Promille Fahrrad und wird von der Polizei gestoppt. Es folgen eine Strafanzeige, drei Punkte im Register, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) und eine sechsmonatige Sperrfrist für die Erteilung eines Führerscheins.

Fünf Regeln für sicheres Fahrradfahren

  1. Sichtbarkeit ist Pflicht
    Funktionierende Beleuchtung, Reflektoren und auffällige Kleidung erhöhen die Sicherheit – besonders bei Dunkelheit.
  2. Abstand halten
    Der Mindestabstand zu parkenden Autos beträgt 1,5 Meter. Zu Fußgängern sollte der Abstand mindestens einen Meter betragen.
  3. Freihändiges Fahren vermeiden
    Beide Hände gehören ans Lenkrad. Das Smartphone hat dort nichts zu suchen.
  4. Verkehrszeichen und Ampeln beachten
    Radfahrer sind gleichberechtigte, aber keine bevorzugten Verkehrsteilnehmer. Ampeln, Einbahnstraßen und Vorfahrtsregeln gelten ausnahmslos.
  5. Unfall korrekt melden
    Bei jeder Kollision mit Personen oder hohem Sachschaden sollte die Polizei verständigt werden. Dokumentation, Fotos und Zeugenaussagen sichern die eigene Position.

Ansprechpartner bei Bußgeld oder Unfall

Fahrradfahren bleibt eine der flexibelsten und nachhaltigsten Fortbewegungsmethoden – doch mit Freiheit kommt Verantwortung. In Deutschland gelten klare Regeln, deren Missachtung teuer werden kann.

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