CDU-Parteitag 2026 in Stuttgart: Merz mit 91,2 %, Social-Media-Verbot 14 und Cannabis-Kehrtwende

Auf dem Bundesparteitag der Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) am 21. Februar 2026 in Stuttgart ist Parteichef und Bundeskanzler Friedrich Merz mit 91,2 Prozent der Delegiertenstimmen im Amt bestätigt worden. Die Delegierten beschlossen zudem ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 14 Jahren und beauftragten die Bundesregierung, für Jugendliche bis 16 Jahre verschärfte Schutzmechanismen im digitalen Raum auszuarbeiten. Darüber hinaus leitete die Partei eine politische Kehrtwende bei der Cannabis-Legalisierung ein und kündigte eine Überprüfung bestehender Regelungen an. Die Beschlüsse betreffen Millionen Familien, Bildungseinrichtungen und Digitalplattformen in Deutschland, berichtet die Renewz.de unter Berufung auf CDU.
Parteitag in Stuttgart: Wahlergebnis für Friedrich Merz und innerparteiliche Stabilität
Der zweitägige Parteitag, der am 20. und 21. Februar 2026 stattfand, galt als erster großer Stimmungstest für Kanzler Merz nach einem Jahr Regierungszeit der Koalition aus CDU, CSU und SPD. Mit 91,2 Prozent der Stimmen verbesserte Merz sein Ergebnis aus dem Jahr 2024, als er 89,9 Prozent erzielt hatte. Das Votum erfolgte durch mehrere hundert Delegierte aus den Landesverbänden.
Der Parteitag verlief ohne offene Kampfabstimmungen. Kritische Wortmeldungen zur Regierungsarbeit blieben vereinzelt. Vertreter aus den Landesverbänden verwiesen zwar auf wirtschaftliche Herausforderungen und Reformdruck im Bereich Energiepreise und Wettbewerbsfähigkeit, doch ein organisierter innerparteilicher Widerstand gegen den Parteivorsitzenden war nicht erkennbar.
Die Unterstützung aus Bayern kam ausdrücklich von Markus Söder, dem Vorsitzenden der Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU). Söder sicherte Merz öffentlich Rückhalt für eine mögliche zweite Kanzlerkandidatur zu. Auch Unionsfraktionschef Jens Spahn betonte die Geschlossenheit der Fraktion im Bundestag.
Koalition mit der SPD: Spannungen und Kompromissmechanismus
Seit Bildung der Bundesregierung im Frühjahr 2025 regiert die Union gemeinsam mit der Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD). Mehrere Redner verwiesen auf schwierige Verhandlungen in zentralen Politikfeldern, insbesondere in der Wirtschafts-, Sozial- und Innenpolitik.
Spahn erklärte, die Abstimmung mit dem Koalitionspartner sei „mitunter mühsam“, jedoch führe der institutionalisierte Koalitionsausschuss regelmäßig zu tragfähigen Kompromissen. Laut Angaben aus dem Kanzleramt fanden seit Regierungsbeginn 18 formelle Koalitionsrunden statt. In diesen Gremien werden Gesetzentwürfe vor Einbringung in den Bundestag abgestimmt.
Merz verteidigte die Koalition mit Hinweis auf die geopolitische Lage, die durch anhaltende Konflikte in Osteuropa sowie Spannungen im Nahen Osten geprägt sei. Eine stabile Regierungsmehrheit sei Voraussetzung für sicherheits- und wirtschaftspolitische Entscheidungen, darunter der Verteidigungshaushalt 2026 mit einem Volumen von über 60 Milliarden Euro.
Beschluss: Social-Media-Verbot unter 14 Jahren
Ein zentraler Beschluss des Parteitags betrifft den digitalen Jugendschutz. Die Delegierten stimmten einem Antrag zu, der ein gesetzliches Social-Media-Verbot für Kinder unter 14 Jahren vorsieht. Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten sollen verpflichtet werden, ein verlässliches Altersverifikationssystem einzuführen.
Rechtsgrundlage soll eine Novellierung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) sein, ergänzt durch Anpassungen im Digitale-Dienste-Gesetz. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, bis zum vierten Quartal 2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen. Die technische Umsetzung soll in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz erfolgen.
Für Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren sieht der Beschluss kein generelles Verbot vor. Stattdessen sollen verschärfte Schutzmechanismen gelten, etwa standardisierte Privatsphäre-Einstellungen, eingeschränkte algorithmische Empfehlungsfunktionen sowie verpflichtende Zeitlimits.
Was ändert sich konkret? Überblick für Eltern und Plattformen
| Maßnahme | Bisher | Neu (geplant) |
|---|---|---|
| Mindestalter | 13 Jahre (AGB vieler Plattformen) | 14 Jahre gesetzlich verbindlich |
| Altersprüfung | Selbstauskunft | Technische Verifikation (z. B. eID) |
| Jugendliche 14–16 | Keine Sonderregelung | Erweiterte Schutzmechanismen |
| Aufsicht | Plattformintern | Staatliche Kontrolle durch Bundesnetzagentur |
Eltern sollen Informationen über das Portal des Bundesfamilienministeriums erhalten. Eine zentrale Informationsseite ist unter www.bmfsfj.de abrufbar. Beschwerden über Verstöße sollen künftig über die Plattform jugendschutz.net eingereicht werden.
Kehrtwende bei der Cannabis-Legalisierung
Neben dem Thema Jugendschutz befasste sich der Parteitag mit der seit 2024 geltenden Teillegalisierung von Cannabis. Die CDU beschloss eine Überprüfung der bestehenden Rechtslage mit dem Ziel einer möglichen Rücknahme oder deutlichen Verschärfung der Regelungen.
Die derzeitige Gesetzeslage erlaubt Erwachsenen ab 18 Jahren den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum sowie den Anbau von bis zu drei Pflanzen im privaten Bereich. Darüber hinaus existieren nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen mit behördlicher Genehmigung.
Mehrere Redner argumentierten, dass Evaluationsberichte der Innenministerien der Länder einen Anstieg bestimmter Delikte im Zusammenhang mit dem illegalen Weiterverkauf dokumentierten. Konkrete Zahlen wurden auf dem Parteitag nicht genannt, jedoch verwiesen Delegierte auf laufende Prüfberichte.

Die Bundesregierung soll bis Ende 2026 eine Evaluation vorlegen. Zuständig ist das Bundesgesundheitsministerium in Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt. Änderungen am Gesetz müssten im Bundestag beschlossen werden.
Wirtschaft und Verteidigung: Prioritäten der Union
In der Wirtschaftspolitik verwies Spahn auf stagnierende Wachstumszahlen im Jahr 2025. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag das reale BIP-Wachstum bei 0,4 Prozent. Die Union fordert beschleunigte Planungsverfahren, steuerliche Entlastungen für mittelständische Unternehmen und Investitionen in Infrastruktur.
Im Bereich Verteidigung bestätigte Merz das Ziel, dauerhaft mindestens zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Verteidigungsausgaben bereitzustellen. Der Verteidigungshaushalt 2026 überschreitet erstmals die Marke von 60 Milliarden Euro. Zuständig ist das Bundesministerium der Verteidigung mit Sitz in Berlin, Stauffenbergstraße 18.
Institutionelle Abläufe und nächste Schritte
Die Parteitagsbeschlüsse sind politische Leitlinien, jedoch keine unmittelbar geltenden Gesetze. Gesetzesinitiativen werden durch das Bundeskabinett eingebracht und anschließend im Bundestag beraten. Bürger können sich über den Stand von Gesetzgebungsverfahren auf www.bundestag.de informieren.
Für das geplante Social-Media-Verbot ist mit einer Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss zu rechnen. Plattformbetreiber werden voraussichtlich Übergangsfristen erhalten, um technische Systeme anzupassen.
Die politische Signalwirkung des Parteitags liegt in der demonstrierten Geschlossenheit der Union sowie in der klaren Positionierung in gesellschaftspolitischen Fragen. Für Familien mit minderjährigen Kindern, Plattformbetreiber und Konsumenten von Cannabis ergeben sich konkrete Perspektiven möglicher gesetzlicher Änderungen im Laufe des Jahres 2026.

Was bedeuten die Beschlüsse des CDU-Parteitags konkret – wer ist betroffen, ab wann gelten neue Regeln und was ist gesichert
Nach dem Parteitag der Christlich Demokratische Union Deutschlands am 21. Februar 2026 in Stuttgart stehen zwei politische Vorhaben im Zentrum: ein gesetzlich verankertes Social-Media-Mindestalter von 14 Jahren sowie die Überprüfung der bestehenden Cannabis-Teillegalisierung. Beide Punkte sind Parteitagsbeschlüsse und damit politische Leitlinien. Sie sind nicht automatisch geltendes Recht. Entscheidend ist das weitere parlamentarische Verfahren auf Bundesebene.
Ab wann könnte ein Social-Media-Verbot unter 14 Jahren gelten
Der Parteitag hat die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Ein konkretes Inkrafttretensdatum existiert derzeit nicht. In Deutschland durchläuft ein Gesetz mehrere Stufen: Kabinettsbeschluss, Einbringung in den Bundestag, erste Lesung, Ausschussberatungen, zweite und dritte Lesung, Abstimmung, Zustimmung des Bundesrates (falls zustimmungspflichtig) und schließlich Ausfertigung durch den Bundespräsidenten.
Erst nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt ein Gesetz zu einem festgelegten Datum in Kraft. Realistisch wäre – bei zügigem Verfahren – ein Inkrafttreten frühestens Ende 2026 oder Anfang 2027. Bis dahin bleibt die aktuelle Rechtslage bestehen.
Wie ist die aktuelle Rechtslage zu Social Media und Alter
Derzeit existiert in Deutschland kein allgemeines gesetzliches Social-Media-Verbot unter 14 Jahren. Viele Plattformen legen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Mindestalter von 13 Jahren fest, orientiert an internationalen Standards. Diese Altersangabe basiert jedoch auf Selbstauskunft.
Rechtsgrundlagen, die heute greifen, sind insbesondere:
- das Jugendschutzgesetz (JuSchG),
- der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV),
- die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere Artikel 8 zur Einwilligung von Kindern in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft.
Nach Artikel 8 DSGVO dürfen Kinder unter 16 Jahren Dienste nur mit Zustimmung der Eltern nutzen; Mitgliedstaaten können diese Grenze auf bis zu 13 Jahre senken. Deutschland hat faktisch die Grenze bei 16 Jahren belassen, sodass Anbieter bei unter 16-Jährigen eine elterliche Zustimmung benötigen, wenn sie personenbezogene Daten auf Grundlage einer Einwilligung verarbeiten.
Ein gesetzliches Mindestalter von 14 Jahren würde diese Praxis vereinheitlichen und mit klaren Sanktionsmechanismen versehen.
Wie soll die Alterskontrolle technisch funktionieren
Konkrete technische Verfahren wurden auf dem Parteitag nicht beschlossen. Diskutiert werden in der politischen Debatte unter anderem:
- Identitätsprüfung über die Online-Ausweisfunktion (eID) des Personalausweises,
- Altersverifikation über zertifizierte Drittanbieter,
- Bank-Ident- oder Post-Ident-Verfahren,
- KI-gestützte Altersabschätzung (umstritten wegen Fehlerquoten).
Die zuständige Aufsicht würde voraussichtlich bei der Bundesnetzagentur sowie den Landesmedienanstalten liegen. Bußgelder könnten sich – analog zu Datenschutzverstößen – an den Umsatzgrößen internationaler Plattformen orientieren.
Wer wäre unmittelbar betroffen
Betroffen wären:
- Kinder unter 14 Jahren, die bislang Social-Media-Accounts nutzen,
- Eltern und Erziehungsberechtigte,
- Schulen und Bildungseinrichtungen,
- Plattformbetreiber mit Sitz in der EU oder mit Angeboten für deutsche Nutzer.
Unternehmen müssten ihre Registrierungsprozesse anpassen. Für Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren könnten standardisierte Schutzvorgaben gelten, etwa:
- deaktivierte personalisierte Werbung,
- reduzierte Empfehlungsalgorithmen,
- standardmäßig private Profile,
- verpflichtende Nutzungszeit-Hinweise.
Diese Elemente entsprechen internationalen Debatten zum sogenannten „Design Code“ für Minderjährige.
Was ist zur Cannabis-Regelung gesichert – und was nicht
Die derzeit geltende Rechtslage zur Cannabis-Teillegalisierung erlaubt:
- Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum,
- Aufbewahrung größerer Mengen im privaten Bereich (unter bestimmten Voraussetzungen),
- Anbau von bis zu drei Pflanzen pro erwachsener Person,
- Mitgliedschaft in nicht-kommerziellen Anbauvereinigungen.
Diese Regelungen sind Bundesrecht und gelten unverändert weiter. Der Parteitag der CDU hat keine unmittelbare Änderung beschlossen, sondern eine politische Neubewertung gefordert.
Eine Rücknahme oder Verschärfung würde ein formelles Gesetzgebungsverfahren erfordern. Dabei wären folgende Optionen denkbar:
- Absenkung der Besitzgrenzen,
- strengere Kontrollen von Anbauvereinigungen,
- vollständige Rückkehr zur strafrechtlichen Verfolgung,
- Beibehaltung mit verschärfter Überwachung.
Welche Variante politisch durchsetzbar ist, hängt von der Mehrheitslage im Bundestag und von der Position des Koalitionspartners SPD ab.
Welche Rolle spielt der Koalitionspartner
Die Bundesregierung besteht aus CDU, CSU und der Sozialdemokratische Partei Deutschlands. Änderungen an der Cannabis-Gesetzgebung oder am Jugendschutz erfordern eine Einigung im Koalitionsausschuss.
Ohne Zustimmung der SPD wäre eine Gesetzesänderung politisch kaum realisierbar, da Koalitionsdisziplin im Bundestag üblich ist. Auch der Bundesrat könnte eine Rolle spielen, insbesondere wenn Länderinteressen betroffen sind.
Wo können Bürger den Stand der Verfahren prüfen
Verlässliche Informationsquellen sind:
- www.bundestag.de (Gesetzgebungsverfahren und Drucksachen),
- www.bundesrat.de (Stellungnahmen der Länder),
- www.bundesgesetzblatt.de (verabschiedete Gesetze),
- www.bmfsfj.de (Jugendschutz),
- www.bundesgesundheitsministerium.de (Cannabis-Regelung).
Dort werden Gesetzentwürfe, Ausschussberichte und Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
Welche Konsequenzen ergeben sich kurzfristig
Kurzfristig ändert sich für Bürgerinnen und Bürger nichts. Weder das Social-Media-Mindestalter noch die Cannabis-Regelungen wurden unmittelbar geändert. Plattformen müssen derzeit keine neuen technischen Systeme implementieren, und Konsumenten unterliegen weiterhin der bestehenden Gesetzeslage.
Politisch signalisiert der Parteitag jedoch eine klare Prioritätensetzung: verschärfter digitaler Jugendschutz und restriktivere Haltung zur Drogenpolitik. Ob daraus verbindliche Gesetzesänderungen entstehen, entscheidet sich im parlamentarischen Verfahren in den kommenden Monaten.
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