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CDU Wirtschaftsflügel will Teilzeitrecht abschaffen – Kritik von Linke, SPD und Grünen wächst

CDU Wirtschaftsflügel will Teilzeitrecht abschaffen – Kritik von Linke, SPD und Grünen wächst

Januar 24, 2026
James Whitmore
CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit einschränken. Kritik von Linken, SPD und Grünen, mögliche Folgen für Beschäftigte und Arbeitsmarkt.

Der wirtschaftspolitische Flügel der CDU hat eine parteiinterne Debatte über das gesetzliche Recht auf Teilzeitarbeit ausgelöst. Auf Initiative der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) liegt für den CDU-Bundesparteitag im Februar ein Antrag vor, der den bisherigen Rechtsanspruch auf Teilzeit grundlegend ändern will. Künftig soll Teilzeitarbeit nur noch bei „besonderer Begründung“ möglich sein, etwa bei Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Weiterbildung. Der Vorstoß betrifft Millionen Beschäftigte in Deutschland und würde zentrale Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes verändern. Vertreter von Linken, SPD und Grünen weisen den Plan zurück und warnen vor rechtlichen, sozialen und arbeitsmarktpolitischen Folgen. Über den Vorgang berichtet die Renewz.de unter Berufung auf WELT.

Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion: Inhalt und Zielrichtung

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDU, die parteiintern als Wirtschaftsflügel gilt, hat einen Antrag für den Bundesparteitag der CDU im Februar eingebracht. Das Papier trägt den Titel „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“. Darin fordert die MIT eine Abkehr vom bisherigen Grundsatz, wonach Beschäftigte in Betrieben ab einer bestimmten Größe einen gesetzlichen Anspruch auf Verringerung ihrer Arbeitszeit haben.

Konkret sieht der Antrag vor, dass Teilzeit künftig nicht mehr als allgemeines Recht ausgestaltet wird, sondern nur noch dann greift, wenn Beschäftigte eine besondere Begründung vorweisen können. Als Beispiele werden die Betreuung von Kindern, die Pflege naher Angehöriger oder die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen genannt. Gründe wie persönliche Lebensplanung, gesundheitliche Prävention oder die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ohne formalen Anlass sollen nach dem Willen der Antragsteller nicht mehr ausreichen.

Die MIT begründet ihren Vorstoß mit wirtschaftlichen Argumenten. Teilzeit werde zunehmend aus „Lifestyle-Gründen“ genutzt und verschärfe den Fachkräftemangel, senke die gesamtwirtschaftliche Arbeitsleistung und belaste Unternehmen organisatorisch. Ziel sei es, mehr Vollzeitarbeit zu ermöglichen und die Produktivität zu steigern.

Rechtslage zur Teilzeitarbeit in Deutschland

Der Anspruch auf Teilzeitarbeit ist derzeit im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Nach geltendem Recht können Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 15 Arbeitnehmern eine Verringerung ihrer Arbeitszeit verlangen, sofern sie länger als sechs Monate beschäftigt sind. Der Antrag muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn gestellt werden.

Arbeitgeber dürfen einen solchen Antrag nur ablehnen, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen. Dazu zählen etwa erhebliche Beeinträchtigungen der Organisation, des Arbeitsablaufs oder der Sicherheit im Betrieb oder unverhältnismäßige Kosten. Eine Begründung aus dem privaten Bereich müssen Beschäftigte nicht liefern.

Seit 2019 gilt zusätzlich die sogenannte Brückenteilzeit. Sie erlaubt es Beschäftigten in Unternehmen ab 45 Mitarbeitern, ihre Arbeitszeit für einen begrenzten Zeitraum zu reduzieren und anschließend zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren.

Kritik der Linken: Vorwurf der sozialen Rückschritte

Scharfe Kritik an dem Vorstoß kommt von der Partei Die Linke. Fraktionschef Sören Pellmann erklärte, der Antrag sei Ausdruck einer „Gutsherrenart“ und widerspreche einem modernen Verständnis der Arbeitswelt. Beschäftigte würden zu Bittstellern gemacht und müssten künftig um ein Recht ersuchen, das sie sich über Jahre erkämpft hätten.

Pellmann verwies darauf, dass Menschen aus sehr unterschiedlichen Gründen in Teilzeit arbeiten. Dazu zählten nicht nur Kinderbetreuung und Pflege, sondern auch gesundheitliche Belastungen, Überstunden, Stress oder fehlende Betreuungsangebote. Viele dieser Faktoren seien politisch mitverursacht oder Ergebnis struktureller Defizite auf dem Arbeitsmarkt. Die Pflicht, solche Gründe gegenüber dem Arbeitgeber offenlegen zu müssen, stelle einen Eingriff in die Privatsphäre dar.

Reaktionen von SPD und Grünen innerhalb der Koalition

Auch aus den Reihen der Koalitionspartner kommt deutlicher Widerspruch. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt erklärte, der Vorschlag schade dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es sei widersprüchlich, Beschäftigten einerseits mangelnde Arbeitsbereitschaft vorzuwerfen und sie zu Mehrarbeit drängen zu wollen, andererseits aber Arbeitnehmerrechte einzuschränken.

Vertreter der Grünen äußerten ähnliche Bedenken. Sie verweisen darauf, dass flexible Arbeitszeitmodelle ein zentrales Instrument seien, um Fachkräfte zu halten, die Erwerbstätigkeit von Frauen zu erhöhen und die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu verbessern. Eine Einschränkung des Teilzeitrechts könne insbesondere Frauen treffen, die nach wie vor überdurchschnittlich häufig in Teilzeit arbeiten.

Teilzeit in Zahlen: Bedeutung für Arbeitsmarkt und Gesellschaft

Nach Daten des Statistischen Bundesamtes arbeiteten im Jahr 2024 rund 29 Prozent aller abhängig Beschäftigten in Deutschland in Teilzeit. Bei Frauen lag der Anteil bei etwa 48 Prozent, bei Männern bei rund 12 Prozent. Besonders verbreitet ist Teilzeit im Dienstleistungssektor, im Gesundheits- und Pflegebereich sowie im Einzelhandel.

Gleichzeitig gibt es eine hohe Zahl sogenannter unterbeschäftigter Teilzeitkräfte. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit würden mehrere Millionen Beschäftigte gerne länger arbeiten, können dies aber wegen fehlender Kinderbetreuung, Pflegeverpflichtungen oder mangelnder Angebote nicht.

Liste: Gründe für Teilzeitarbeit in Deutschland

  • Kinderbetreuung und Erziehung
  • Pflege von Angehörigen
  • Gesundheitliche Gründe oder Stressbelastung
  • Weiterbildung oder berufliche Qualifizierung
  • Fehlende Betreuungsangebote oder strukturelle Arbeitsmarktprobleme

Diese Zahlen werden in der politischen Debatte unterschiedlich interpretiert. Während der CDU-Wirtschaftsflügel darin ein ungenutztes Arbeitskräftepotenzial sieht, argumentieren Kritiker, dass nicht das Teilzeitrecht das Problem sei, sondern strukturelle Defizite bei Betreuung, Pflege und Arbeitsbedingungen.

Mögliche Folgen einer Abschaffung des Rechtsanspruchs

Eine Abschaffung oder starke Einschränkung des Rechtsanspruchs auf Teilzeit hätte weitreichende Konsequenzen. Arbeitsrechtsexperten weisen darauf hin, dass Beschäftigte ohne klaren Anspruch deutlich schlechtere Verhandlungspositionen hätten. Entscheidungen über Teilzeit würden stärker vom Wohlwollen einzelner Arbeitgeber abhängen.

Zudem könnten rechtliche Auseinandersetzungen zunehmen, wenn unklar ist, welche Gründe als „besonders“ anerkannt werden. Die Definition solcher Gründe müsste entweder gesetzlich präzisiert oder durch Arbeitsgerichte ausgelegt werden.

Auch für Unternehmen ergeben sich Unsicherheiten. Während größere Betriebe oft über flexible Personalstrukturen verfügen, könnten kleinere und mittlere Unternehmen mit neuen Prüfpflichten und Konflikten konfrontiert sein.

Vergleich: Aktuelle Regelung und Vorschlag der MIT

AspektAktuelle RechtslageVorschlag der MIT
Anspruch auf TeilzeitGesetzlicher Anspruch ohne BegründungAnspruch nur mit besonderer Begründung
Betriebliche AblehnungNur bei nachweisbaren betrieblichen GründenZusätzlich Prüfung der persönlichen Gründe
PrivatsphäreKeine Offenlegung privater Motive nötigOffenlegung bestimmter Lebensumstände erforderlich
RechtssicherheitKlar geregelter AnspruchHoher Auslegungsbedarf

Ablauf des weiteren politischen Verfahrens

Der Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion wird auf dem CDU-Bundesparteitag im Februar beraten. Ob er dort eine Mehrheit findet, ist offen. Selbst bei einer Annahme hätte der Beschluss zunächst nur parteipolitischen Charakter.

Für eine tatsächliche Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes wäre ein Gesetzgebungsverfahren im Bundestag erforderlich. Angesichts der aktuellen Mehrheitsverhältnisse und der ablehnenden Haltung von SPD und Grünen gilt eine kurzfristige Umsetzung als unwahrscheinlich.

Gewerkschaften haben bereits angekündigt, einen entsprechenden Gesetzentwurf kritisch zu begleiten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund verweist darauf, dass der Schutz vor willkürlicher Arbeitszeitgestaltung ein zentraler Bestandteil moderner Arbeitsrechte sei.

Was Beschäftigte und Arbeitgeber jetzt wissen sollten

Derzeit ändert sich an der Rechtslage nichts. Beschäftigte können weiterhin Anträge auf Teilzeit oder Brückenteilzeit nach den bestehenden gesetzlichen Regeln stellen. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Anträge zu prüfen und nur bei Vorliegen betrieblicher Gründe abzulehnen.

Liste: Ansprechpartner und Informationsquellen für Beschäftigte

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales: www.bmas.de
  • Bundesagentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de
  • Betriebsräte und Gewerkschaften vor Ort
  • Rechtliche Beratung durch Fachanwälte für Arbeitsrecht

Die Debatte zeigt, dass Arbeitszeitmodelle weiterhin ein zentrales Konfliktfeld der deutschen Arbeitsmarktpolitik bleiben. Sie berührt Fragen von Produktivität, Gleichstellung, Gesundheit und sozialer Sicherheit zugleich und hat unmittelbare Auswirkungen auf den Alltag von Millionen Erwerbstätigen in Deutschland.

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