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Einigung in Berlin: Union und SPD reformieren Leistungen für Ukraine-Flüchtlinge ab April 2025

Einigung in Berlin: Union und SPD reformieren Leistungen für Ukraine-Flüchtlinge ab April 2025

November 13, 2025
James Whitmore
Union und SPD einigen sich: Ukraine-Flüchtlinge, die nach dem 1. April 2025 kommen, erhalten niedrigere Leistungen wie Asylbewerber (441 € statt 563 €).

Union und SPD haben sich auf eine umfassende Reform der staatlichen Unterstützungsleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine verständigt. Nach fast vier Jahren endet damit der Sonderstatus für die Schutzsuchenden aus dem Kriegsland. Die Neuregelung sieht vor, dass Ukrainer, die nach dem 1. April 2025 in Deutschland eintreffen, künftig nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und somit mit entsprechend geringeren Bezügen behandelt werden. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) haben sich demnach auf diesen sogenannten Rechtskreiswechsel geeinigt, berichtet Renewz.de mit Verweis auf die Tagesspiegel.

Ursprünglich hatten die Koalitionspartner geplant, die Regelung rückwirkend anzuwenden und bereits in Deutschland lebende Ukrainer aus dem Bürgergeld herauszunehmen. Dieses Vorhaben stieß jedoch auf erheblichen Widerstand von Kommunen und Bundesländern, die den bürokratischen Aufwand für unzumutbar hielten. Ein hochrangiges Koalitionsmitglied bestätigte gegenüber der Bild: „Der bürokratische Aufwand wäre zu groß geworden, die Kommunen und Ländern hätten den Aufstand geprobt – das ist den Aufwand nicht wert. Wichtig ist nur: dass wir das geregelt haben.“

Aktuell beziehen die etwa 1,2 Millionen Schutz suchenden Ukrainer, die laut Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung in Deutschland leben, Leistungen in Höhe des Bürgergelds. Ein alleinstehender Erwachsener erhält monatlich 563 Euro plus die Übernahme der Kosten für Miete und Heizung. Die zukünftige Regelung sieht für Neuankömmlinge, basierend auf dem Asylbewerberleistungsgesetz, jedoch deutlich geringere Sätze vor: 196 Euro für den persönlichen Bedarf und 245 Euro für notwendige Bedarfe wie Nahrung und Kleidung – insgesamt 441 Euro pro Monat.

Sozialministerin Bärbel Bas äußerte während der Regierungsbefragung am Mittwoch im Bundestag deutliche Kritik an der von ihrer eigenen Partei mitgetragenen Neuregelung. Die SPD-Politikerin bedauerte die bevorstehende Änderung offen: „Mir gefällt es nicht, das sage ich ganz offen, weil ich es nach wie vor für richtig halte, dass Integration stattfindet.“ Trotz ihrer Kritik betonte sie: „Aber wir setzen das jetzt um.“

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