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Wie können Passagiere nach Brüsseler Streik am 26. November ihre Reise retten

Wie können Passagiere nach Brüsseler Streik am 26. November ihre Reise retten

November 20, 2025
James Whitmore
Der Flughafen Brüssel muss am 26. November 2025 aufgrund eines umfassenden Streiks alle planmäßigen Abflüge streichen. Passagiere sind aufgefordert, ihre Reisepläne zu überprüfen.

Die jüngste Welle von Arbeitsniederlegungen im europäischen Flugverkehr hat nun auch den Flughafen Brüssel (Brussels Airport) erfasst: Für den kommenden 26. November 2025 sind sämtliche planmäßige Abflüge gestrichen worden. Die Entscheidung, die an diesem Donnerstag, dem 20. November 2025, offiziell bekannt gegeben wurde, folgt auf die Ankündigung eines umfassenden Streiks der Bodenverkehrsdienste und weiterer Betriebszweige. Diese präventive Annullierung aller Flugverbindungen vom Brüsseler Flughafen aus soll ein absehbares Chaos verhindern, da unter den Streikbedingungen keine sichere und reibungslose Abfertigung von Passagieren und Maschinen gewährleistet werden kann. Betroffen sind voraussichtlich Tausende von Reisenden und zahlreiche Fluggesellschaften, die nun ihre Flugpläne kurzfristig anpassen müssen. Der Flughafen fordert alle Passagiere mit einer Buchung für diesen Tag dringend auf, sich umgehend bei ihren Carriern zu informieren und alternative Reisemöglichkeiten zu prüfen. Über diese gravierenden Flugausfälle,berichtet Renewz.de mit Verweis auf reuters.

Hintergrund: Der Umfang des Streiks und die betroffenen Dienste

Der am 20. November 2025 offiziell angekündigte Streik betrifft weite Teile der kritischen Bodeninfrastruktur des Flughafens Brüssel. Die Arbeitsniederlegungen wurden von den Gewerkschaften aufgrund langwieriger Tarifkonflikte und Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen in der Bodenabfertigung initiiert. Der Streik umfasst demnach nicht nur das Personal, das direkt für die Gepäckverladung zuständig ist, sondern auch Mitarbeiter der technischen Wartung, der Betankungsdienste sowie der Frachtabfertigung. Ohne die volle Funktionsfähigkeit dieser Dienste, die alle direkt oder indirekt an der Flugvorbereitung beteiligt sind, kann der Flughafen den regulären Flugbetrieb nicht aufrechterhalten. Eine Sprecherin des Flughafens bestätigte, dass die Entscheidung zur Annullierung aller Abflüge darauf basiert, dass selbst eine stark reduzierte Abfertigungskapazität zu inakzeptablen Sicherheitsrisiken und stundenlangen Verzögerungen führen würde.

Was Reisende wissen müssen: Fakten und Rechte (Stand 20.11.2025)

Reisende, die am 26. November 2025 ab Brüssel fliegen sollten, sind direkt von den Flugausfällen betroffen. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Fluggesellschaften aufgrund der EU-Verordnung über Fluggastrechte (EG-Verordnung Nr. 261/2004) bestimmte Pflichten gegenüber ihren Kunden haben.

Wichtige Fakten für Betroffene:

  1. Kein Anspruch auf Entschädigung: Da es sich bei dem Streik um einen außergewöhnlichen Umstand handelt, der außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegt, besteht in der Regel kein Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung (Ausgleichszahlung) gemäß der EU-Verordnung.
  2. Anspruch auf Ersatzflug oder Erstattung: Die Fluggesellschaft muss jedoch eine kostenlose Umbuchung auf einen späteren Flug zum frühestmöglichen Zeitpunkt anbieten oder dem Passagier die vollständige Erstattung des Flugpreises ermöglichen.
  3. Anspruch auf Betreuungsleistungen: Sollte sich der Passagier bereits am Flughafen befinden und eine lange Wartezeit in Kauf nehmen müssen, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Betreuungsleistungen (Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls Hotelübernachtung) zu stellen.

Es wird dringend empfohlen, nicht zum Flughafen zu reisen, da die Abfertigungsschalter wahrscheinlich stark überlastet oder geschlossen sind. Die Kontaktaufnahme sollte primär über die Hotlines oder digitalen Kanäle der jeweiligen Fluggesellschaft erfolgen.

Expertenrat: Alternative Reisemöglichkeiten und Umbuchungen

Angesichts der Streikankündigung ist es ratsam, proaktiv alternative Reisepläne zu schmieden, anstatt auf eine kurzfristige Lösung der Konfliktparteien zu hoffen.

Detaillierte Ratschläge:

  • Schnelle Umbuchung: Passagiere, deren Reise dringend ist, sollten umgehend die Fluggesellschaft kontaktieren und einen Ersatzflug von einem nahegelegenen, nicht bestreikten Flughafen (z. B. Amsterdam Schiphol, Paris Charles de Gaulle oder Düsseldorf) verlangen. Die Umbuchung auf eine andere Fluggesellschaft oder ein anderes Abflugziel ist in solchen Fällen oft möglich.
  • Alternative Verkehrsmittel: Für Ziele in Westeuropa oder Deutschland sollten Reisende die Möglichkeit von Hochgeschwindigkeitszügen wie Thalys oder ICE prüfen. Diese stellen oft die verlässlichere und zeiteffizientere Alternative dar, insbesondere wenn es sich um Mittelstrecken handelt.
  • Prüfung des Rückflugs: Reisende, die am 26. November von Brüssel abfliegen sollten, aber zu einem späteren Zeitpunkt dorthin zurückkehren, müssen prüfen, ob ihr Rückflug von den Annullierungen betroffen ist oder ob die Fluggesellschaft die gesamte Buchung storniert hat.

Die Annullierung der Abflüge in Brüssel zeigt einmal mehr die Fragilität des europäischen Luftverkehrsnetzes bei größeren Arbeitskämpfen. Eine schnelle Reaktion ist für Reisende der beste Schutz vor zusätzlichen Unannehmlichkeiten.

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