Berliner Mietpreisbremse bis Ende 2025 verlängert – Umsetzung über 2025 hinaus erfordert Bundesgesetz

Der Berliner Senat hat die geltende Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Das teilte Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) im Anschluss an die Senatssitzung am Dienstag mit. Die Vorschrift bleibt damit vollständig in Kraft: Bei Neuvermietungen dürfen Vermieter höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Darüber berichtet RENEWZ unter Berufung auf rbb24.
Die Verlängerung betrifft sämtliche Bezirke Berlins und zielt auf die Stabilisierung der Angebotsmieten in einem weiterhin stark angespannten Wohnungsmarkt. Die politische Grundlage für eine Verlängerung über das Jahr 2025 hinaus ist bereits im schwarz-roten Koalitionsvertrag auf Bundesebene enthalten. „Das steht definitiv drin“, sagte Gaebler. Die praktische Umsetzung hängt nun von einem entsprechenden Gesetz im Bundestag ab. Berlin werde umgehend folgen, sobald die bundesgesetzliche Voraussetzung geschaffen sei.
Der aktuelle Marktbericht der Investitionsbank Berlin (IBB) dokumentiert ein deutliches Preiswachstum: Die mittlere Angebotsmiete stieg im Jahr 2024 um 12,5 Prozent auf durchschnittlich 15,74 Euro nettokalt pro Quadratmeter. Damit liegt sie etwa doppelt so hoch wie die ortsübliche Vergleichsmiete in der Hauptstadt.
Der vom Senat veröffentlichte Wohnraumbedarfsbericht zeigt, dass selbst Haushalte mit durchschnittlichem Einkommen nur noch Zugang zu 27,8 Prozent der angebotenen Mietwohnungen haben. Haushalte mit 60 Prozent des mittleren Haushaltsnettoeinkommens können lediglich 4,8 Prozent des Angebots bedienen.
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