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Kartellamt prüft Apples ATT-Regeln: Neutralität im Wettbewerb nach Klagen gewährleistet

Kartellamt prüft Apples ATT-Regeln: Neutralität im Wettbewerb nach Klagen gewährleistet

Dezember 2, 2025
James Whitmore
Das Bundeskartellamt testet Apples überarbeitete App-Tracking-Regeln (ATT). Ziel: Gleiche Bedingungen für Drittanbieter. Trotz Anpassung bleibt Attribution kritisch.

Die deutsche Kartellbehörde hat am Dienstag bekannt gegeben, dass sie eine umfassende Marktanalyse zu Apples vorgeschlagenen Anpassungen ihrer Regeln zur App-Verfolgung (App Tracking Transparency, ATT) eingeleitet hat. Ziel dieser Prüfung ist es, von Verlagen, Mediengruppen und Aufsichtsbehörden eine Rückmeldung einzuholen, um abschließend beurteilen zu können, ob die revidierten Maßnahmen die zuvor geäußerten Wettbewerbsbedenken ausräumen. Apple selbst bestätigte, auf Wunsch der Regulierungsbehörde Änderungen an der Formulierung und Formatierung des Einwilligungsfensters (ATT) vorgenommen zu haben, wobei das Unternehmen betonte, dass der grundlegende Nutzerschutz beibehalten bleibe. Der US-Technologieriese bekräftigte erneut seine Position, dass Datenschutz ein fundamentales Menschenrecht sei und man sich weiterhin für einen starken Schutz der Nutzer einsetzen werde. Die Notwendigkeit dieser Überprüfung resultiert aus einer im Februar erhobenen Anschuldigung der deutschen Behörde, Apple missbrauche seine marktbeherrschende Stellung. Auch Frankreich verhängte im März wegen Aspekten des Tracking-Frameworks eine Geldstrafe von 150 Millionen Euro gegen Apple. Das laufende Verfahren wird auf Basis des Paragrafen 19a des deutschen Wettbewerbsgesetzes sowie Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geführt, in enger Abstimmung mit weiteren relevanten Behörden und der Europäischen Kommission, berichtet Renewz.de mit Verweis auf Reuters.

Neutralität und Vereinfachung: Die Zugeständnisse Apples

Im Rahmen der laufenden Prüfung durch das Bundeskartellamt (BKartA) hat Apple zugestimmt, wesentliche Änderungen am Verfahren zur Nutzereinwilligung vorzunehmen. Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes, hob hervor, dass Apple zugesagt habe, künftig neutrale Zustimmungsaufforderungen sowohl für eigene Dienste als auch für Drittanbieter-Apps zu implementieren. Darüber hinaus sollen Wortlaut, Inhalt und visuelles Design dieser Meldungen weitgehend angeglichen werden, um eine faire Behandlung aller Marktteilnehmer zu gewährleisten. Ein weiterer vorgeschlagener Schritt des Unternehmens ist die Vereinfachung des gesamten Einwilligungsprozesses. Entwickler sollen dadurch die Möglichkeit erhalten, die Zustimmung der Nutzer zur werbebezogenen Datenverarbeitung auf eine Weise einzuholen, die gleichzeitig den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts entspricht. Das Bundeskartellamt bindet in diesen Marktprozess auch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Bayerische Datenschutzbehörde mit ein, um eine umfassende Bewertung sicherzustellen.

Die kritische Frage der Attributionsmessung ohne Zustimmung

Trotz der von Apple gemachten Zugeständnisse und der angekündigten Angleichung der Einwilligungsaufforderungen verbleibt ein kritischer Punkt, den das Bundeskartellamt weiterhin beanstandet. Die Kartellbehörde hat darauf hingewiesen, dass die aktuellen Vorschläge Apples nicht die Art und Weise umfassen, wie das Unternehmen die Werbewirksamkeit misst – ein Prozess, der als Attribution bekannt ist. Apple beabsichtigt, die Attributionsmessung weiterhin ohne die vorherige explizite Zustimmung der Nutzer durchzuführen. In einer offiziellen Stellungnahme betonte die Kartellbehörde, dass sie diesem Ansatz nach wie vor kritisch gegenübersteht. Das BKartA wird im Zuge der Marktanalyse genau prüfen, ob Drittanbieter von Werbedienstleistungen durch diese Praxis weiterhin systematisch einem Wettbewerbsnachteil ausgesetzt sind. Die endgültige Entscheidung des Bundeskartellamtes über Apples überarbeitete Tracking-Regeln wird erst nach Abschluss der aktuellen Marktanalyse getroffen, in die nun alle relevanten Akteure eingebunden werden.

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