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AfD-Politiker wegen Hitlergruß im Bundestag angeklagt: Ermittlungen abgeschlossen

AfD-Politiker wegen Hitlergruß im Bundestag angeklagt: Ermittlungen abgeschlossen

Dezember 15, 2025
James Whitmore
Gegen einen fraktionslosen AfD-Bundestagsabgeordneten wurde Anklage wegen des Zeigens des Hitlergrußes im Juli 2024 erhoben. Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt nach Paragraf 86a StGB.

Gegen einen fraktionslosen Abgeordneten der AfD im Bundestag wurde Anklage erhoben. Ihm wird vorgeworfen, im Juli 2024 während einer Plenarsitzung den Hitlergruß gezeigt zu haben. Die Berliner Staatsanwaltschaft bestätigte am Montag, dass sie ein Verfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen gemäß Paragraf 86a des Strafgesetzbuches eingeleitet hat. Der betreffende Abgeordnete, dessen Name aufgrund der journalistischen Richtlinien nicht genannt wird, war nach Bekanntwerden der Vorwürfe von seiner Partei, der AfD, aus der Fraktion ausgeschlossen worden, ist aber weiterhin Mitglied des Bundestags. Das Verfahren liegt nun beim zuständigen Berliner Gericht, wo über die Zulassung der Anklage entschieden werden muss. Dieser Vorfall wirft erneut ein Schlaglicht auf die Debatten um den Umgang mit extremistischen Symbolen in öffentlichen Ämtern, berichtet Renewz.de mit Verweis auf n-tv.de.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin konzentrierten sich auf den genauen Ablauf der Ereignisse während der Plenarsitzung im Juli 2024. Der AfD-Abgeordnete soll die verfassungsfeindliche Geste im Bundestag ausgeführt haben, was in Deutschland strengstens untersagt ist. Paragraf 86a StGB stellt die öffentliche Verwendung von Kennzeichen, die von Organisationen stammen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind, unter Strafe. Dazu gehört auch das Zeigen des Hitlergrußes.

Obwohl der AfD-Politiker nach dem Vorfall aus der AfD-Fraktion ausgeschlossen wurde, behält er sein Mandat als fraktionsloser Abgeordneter. Dies bedeutet, dass er weiterhin im Bundestag sitzt und die Rechte eines gewählten Volksvertreters genießt, obwohl er nicht mehr Teil der Fraktionsgemeinschaft ist. Die Entscheidung über die Zulassung der Anklage durch das Gericht wird mit großer Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit verfolgt, da sie Fragen zur Immunität und zur Verantwortung von Mandatsträgern aufwirft.

Sollte das Berliner Gericht die Anklage zulassen, müsste sich der Abgeordnete vor Gericht verantworten. Der Ausgang dieses Verfahrens wird als wichtiges Signal im Kampf gegen Rechtsextremismus und die Verharmlosung der nationalsozialistischen Zeit in Deutschland angesehen.

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Quelle

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