Google bleibt Such-Monopolist: US-Richter verzichtet auf harte Maßnahmen gegen den Tech-Giganten

In der Geschichte des Internets gab es nur wenige Wettbewerbsverfahren, die so aufmerksam verfolgt wurden wie das Verfahren gegen Google wegen der Dominanz im Online-Suchmarkt. Seit der Klage gegen Microsoft im Jahr 1998 stand das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der US-Justiz gegenüber Big Tech selten so sehr im Fokus. Vor einem Jahr stellte Richter Amit Mehta fest, dass Google ein Monopolist sei. Nun folgte sein Maßnahmenkatalog – und dieser wird von vielen Beobachtern als vergleichsweise milde eingestuft. Darüber berichtet Renewz unter Berufung auf BBC.
Die US-Regierung hatte auf weitreichende Eingriffe gedrängt: Unter anderem forderte das Justizministerium, Google zur Abspaltung seines Webbrowsers Chrome zu zwingen und die Kontrolle über das Betriebssystem Android zu übernehmen. Ziel war es, Googles Marktvorteile zu beschneiden und den Einfluss auf Werbeanzeigen sowie die Nutzung von Suchdiensten einzudämmen. Doch Mehta entschied anders – sowohl Chrome als auch Android bleiben vollständig in Googles Händen.
Ökonomen wie John Kwoka von der Northeastern University kritisieren diesen Schritt. Chrome und Android seien zentrale Instrumente, um Marktanteile zu sichern, Konkurrenten auszubremsen und das Suchmonopol zu kommerzialisieren. Damit habe der Konzern entscheidende Mechanismen behalten, die seine Dominanz festigen. Allerdings laufen weitere Verfahren: Bereits in Kürze steht eine neue Phase im Kartellverfahren zum Werbetechnologie-Geschäft von Google an, in der härtere Eingriffe noch möglich wären.
Eine wesentliche Rolle spielt auch die Entwicklung der Künstlichen Intelligenz. Als die Klage 2020 eingereicht wurde, war generative KI noch kaum bekannt. Heute prägt sie die Tech-Branche maßgeblich. Richter Mehta stellte fest, dass der schnelle Aufstieg von GenAI die Dynamik des Falls entscheidend verändert habe. Neue Anbieter im Bereich Künstliche Intelligenz könnten Google ernsthafte Konkurrenz machen – etwas, was klassischen Suchmaschinen nicht gelungen sei. Damit müsse das Gericht nicht nur historische Fakten, sondern auch die Zukunft eines sich rasant verändernden Marktes im Blick behalten. „Das ist nicht unbedingt die Stärke eines Richters“, kommentierte Technologieexpertin Jennifer Huddleston vom libertären Thinktank Cato Institute.
Trotz der milderen Linie gibt es Einschränkungen für Google. Der Konzern muss künftig Teile seines Suchindexes – also der riesigen Datenbank mit Webinhalten – mit „qualifizierten Wettbewerbern“ teilen. Außerdem dürfen diese in bestimmten Fällen Google-Suchergebnisse als eigene ausweisen, um Zeit und Ressourcen für eigene Innovationen zu gewinnen. Exklusivverträge mit Partnern wie Apple oder Samsung, die bislang die Voreinstellung der Google-Suche auf Geräten garantierten, sind künftig untersagt. Zwar darf Google weiterhin für Platzierungen bezahlen, doch Wettbewerbern bleibt nun der Zugang offen.
Antitrust-Expertin Rebecca Hay Allensworth von der Vanderbilt University betont, dass die Maßnahmen durchaus Wirkung entfalten könnten, auch wenn sie keinen radikalen Einschnitt darstellen. Der Vergleich mit dem Microsoft-Fall vor mehr als 20 Jahren spiele eine große Rolle: Damals wurde eine Zerschlagung des Softwarekonzerns in zweiter Instanz aufgehoben. Deshalb sei es für Richter Mehta von Beginn an schwer gewesen, eine ähnlich drastische Lösung gegen Google durchzusetzen.
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