Neue Visa-Gebühr für die USA: Wer jetzt 250 Dollar zahlen muss – und wer nicht

Die US-Regierung hat eine neue Einreisegebühr beschlossen, die Millionen Visumantragsteller weltweit betrifft. Sie nennt sich „Visa Integrity Fee“ und beträgt 250 US-Dollar. Der Betrag wird als Pfand bei Visumantragstellung erhoben und soll bei regelkonformer Ausreise vollständig rückerstattet werden.
Das geht aus dem US-Haushaltsgesetz für das Finanzjahr 2025 (Budget FY2025) hervor, das am 1. Juli 2025 vom US-Kongress verabschiedet und von Präsident Donald Trump unterzeichnet wurde. Darin ist die Maßnahme als Teil des Kapitels zur „Förderung der Integrität im Einwanderungsverfahren“ aufgeführt. Renewz.de berichtet unter Berufung auf den offiziellen Haushaltsentwurf des US-Kongresses, dass die sogenannte „Visa Integrity Fee“ ausdrücklich Teil des verabschiedeten Budgets ist.
Was ist die Visa Integrity Fee konkret
Die „Visa Integrity Fee“ ist eine nicht erstattbare Vorauszahlung von 250 US-Dollar, die bei Ausstellung eines Non-Immigrant-Visums (z. B. B1/B2, F, J, H, L, O) verpflichtend ist. Sie soll sicherstellen, dass sich Reisende an die Bedingungen ihres Visums halten und die USA fristgerecht wieder verlassen.
Rückerstattung ist nur möglich, wenn:
- der/die Reisende die Visabedingungen vollständig einhält
- die USA innerhalb der erlaubten Aufenthaltsdauer verlassen werden
- kein Aufenthaltstitel beantragt oder verlängert wird
Die genaue Abwicklung der Rückzahlung (Antrag, Fristen, Formulare) wurde vom Department of Homeland Security (DHS) noch nicht veröffentlicht.
Wen betrifft die neue Gebühr
Die Gebühr gilt für alle Antragsteller von Non-Immigrant-Visa, darunter:
Visumtyp | Zielgruppe | Beispiele |
---|---|---|
B-1 / B-2 | Touristen, Geschäftsreisende | Urlaub, Konferenz, Geschäftsbesuch |
F-1 / M-1 | Internationale Studierende | Studium, Berufsausbildung |
J-1 | Austauschprogramme | Schüleraustausch, Stipendium |
H-1B, L-1, O-1, P-1 | Fachkräfte, Künstler, Sportler | befristete Arbeitsverträge |
R-1 | Religiöse Zwecke | Kirchenmitarbeiter, Missionare |
Nicht betroffen:
Personen aus Visa-Waiver-Ländern (z. B. Deutschland, Schweiz, Österreich), die mit ESTA bis zu 90 Tage einreisen.
Ausnahme:
Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit (z. B. Iran/Deutschland), bei denen ESTA ausgeschlossen ist, müssen ein B-Visum beantragen – die Gebühr ist dann fällig.
Rechtlicher Hintergrund und Zielsetzung
Die Maßnahme ist Teil des „One Big Beautiful Bill Act“, eines umfassenden Pakets zur Finanzierung der inneren Sicherheit und Migrationskontrolle. Der US-Kongress begründet die Einführung wie folgt:
„To strengthen compliance with the terms of admission for nonimmigrant visa holders and reduce visa overstays, the Department shall collect a Visa Integrity Fee of no less than 250 USD, refundable upon verified timely departure.“
(Quelle: U.S. Budget FY2025, S. 423, Abschnitt DHS Appropriations)
Wann tritt die neue Gebühr in Kraft?
Das Gesetz ist gültig für das US-Finanzjahr 2025, also:
- Beginn: 1. Oktober 2024
- Ende: 30. September 2025
Ein exaktes Startdatum für die operative Umsetzung der Gebühr (z. B. im Formular DS-160) wurde vom U.S. Department of State noch nicht bekanntgegeben. Es wird mit einem Start ab August oder September 2025gerechnet.
Was sollten Reisende und Migranten jetzt tun
- Prüfen Sie, ob Sie überhaupt ein Visum benötigen, oder ob eine visumfreie Einreise via ESTA möglich ist.
- Klären Sie Ihre Visumkategorie (Tourist, Student, Fachkraft).
- Berücksichtigen Sie die 250 Dollar in Ihrem Budget – sie sind zusätzlich zu Konsular- und Servicegebühren zu zahlen.
- Beachten Sie: Die Gebühr wird bei Nichterteilung des Visums nicht fällig.
- Verfolgen Sie Anweisungen zur Rückerstattung auf der offiziellen Seite des U.S. Department of State.
Beispielhafte Fälle
Fall A: Deutsche Studentin in New York
Anna aus Hamburg wird im Herbst 2025 ein Studium an der NYU aufnehmen. Sie benötigt ein F-1 Visum. Neben der SEVIS-Gebühr und der Konsulatsgebühr muss sie nun auch 250 USD Visa Integrity Fee zahlen. Verlässt sie nach dem Studium fristgerecht die USA, kann sie die Rückzahlung beantragen.
Fall B: Unternehmer aus Zürich mit ESTA
Markus aus der Schweiz reist für 10 Tage geschäftlich nach Boston. Dank ESTA (Visa-Waiver-Programm) benötigt er kein Visum und ist nicht von der neuen Gebühr betroffen.
Fall C: Geflüchteter aus Syrien mit Aufenthalt in Deutschland
Hassan hat einen Aufenthaltstitel in Deutschland, aber keine EU-Staatsbürgerschaft. Für seine Familienreise in die USA muss er ein B-2 Visum beantragen – inklusive der neuen Visa Integrity Fee.
Die neue Visa Integrity Fee stellt eine bedeutsame Änderung im US-Einwanderungsrecht dar. Sie betrifft Millionen Menschen weltweit, insbesondere Reisende aus Drittstaaten, aber auch Deutsche und Schweizer mit Visumpflicht. Wer regelkonform reist, wird das Geld zurückbekommen – aber vorerst bleibt unklar, wie aufwendig das Verfahren sein wird.
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