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Änderung beim Rundfunkbeitrag: Wie Sie dem teuren Mahnverfahren entgehen

Änderung beim Rundfunkbeitrag: Wie Sie dem teuren Mahnverfahren entgehen

Juni 20, 2025
Monika Schmidt
Rundfunkbeitrag 2025: Keine Erinnerung mehr bei Überweisung. Wer nicht rechtzeitig zahlt, riskiert Mahnkosten. So schützen Sie sich rechtzeitig.

Für Millionen Beitragszahler in Deutschland gilt ab Juni 2025 eine weitreichende Neuerung: Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio stellt den Versand regelmäßiger Zahlungserinnerungen an Haushalte ein, die ihren Rundfunkbeitrag per Überweisung begleichen. Künftig erhalten diese Zahler nur noch ein einziges Schreiben – eine sogenannte Einmalzahlungsaufforderung, die sämtliche Zahlungstermine für das Jahr enthält.
RENEWZ.de berichtet darüber unter Berufung auf die offizielle Mitteilung auf rundfunkbeitrag.de.

Wen betrifft die Änderung – und warum

Die Maßnahme gilt ausschließlich für Personen, die ihren Rundfunkbeitrag manuell überweisen. Bisher versandte der Beitragsservice alle drei Monate eine schriftliche Erinnerung – diese Routine entfällt nun vollständig. Laut Beitragsservice soll die Umstellung den „Verwaltungsaufwand reduzieren und Prozesse digitalisieren“. Zahlungserinnerungen seien keine Pflichtleistung, sondern freiwilliger Service – die Zahlungspflicht ergibt sich direkt aus dem Gesetz.

Was bedeutet das konkret für Zahler

Die neue Einmalmitteilung ist verbindlich und dauerhaft gültig. Sie ersetzt alle bisherigen Erinnerungen. Wer das Dokument verlegt oder ignoriert, wird nicht erneut informiert – nur bei Änderungen der Beitragspflicht (z. B. Umzug, Abmeldung) oder der Beitragshöhe erfolgt eine neue Benachrichtigung.

Die Verantwortung liegt nun beim Zahler selbst. Empfohlen werden:

  • Digitale Kalendereinträge
  • Wiederkehrende Erinnerungen per App
  • Daueraufträge bei der Bank

Risiken bei Versäumnis

Wer Zahlungen versäumt, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen:

  • Festsetzungsbescheid: eine vollstreckbare Zahlungsaufforderung
  • Säumniszuschlag: mindestens 8 Euro zusätzlich
  • Weitere Maßnahmen: etwa Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung oder SCHUFA-Eintrag

Besonders kritisch: Auch bei verspäteter Zahlung bleibt der nächste Termin bestehen. Wer einmal in Rückstand gerät, riskiert eine dauerhafte Schuldenkette.

Zahlungsrhythmen im Überblick

Der Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 18,36 Euro pro Monat und wird in der Regel quartalsweise im Voraus gezahlt:

ZeitraumFälligkeitBetrag
Januar – März15. Februar55,08 €
April – Juni15. Mai55,08 €
Juli – September15. August55,08 €
Oktober – Dezember15. November55,08 €

Alternativ sind auch halbjährliche oder jährliche Vorauszahlungen möglich.

Lastschriftverfahren als empfohlene Lösung

Der Beitragsservice empfiehlt dringend den Wechsel zum Lastschriftverfahren:

  • Automatischer Einzug zum Stichtag
  • Kein Risiko vergessener Zahlungen
  • Online beantragbar mit Beitragsnummer und IBAN
  • Jederzeit kündbar

Auch die Verbraucherzentralen raten zur Umstellung:

„Der rechtliche Rahmen verpflichtet zum fristgerechten Zahlen – nicht zum Erinnern.“

Kritik an stiller Umstellung: Verbraucherschützer warnen vor Risiken

Die Maßnahme wurde nahezu ohne öffentliche Kommunikation eingeführt – ein Umstand, der bei Verbraucherschützern auf Kritik stößt. Besonders betroffen: ältere Menschen, Haushalte ohne digitalen Zugang oder mit Sprachbarrieren. Auch der Zeitpunkt – kurz vor der Ferienzeit – wird als problematisch bewertet.

Rund fünf bis sechs Millionen Haushalte zahlen ihren Beitrag derzeit per Überweisung. Für diese Gruppe bedeutet die neue Regelung eine organisatorische Zusatzlast – mit erheblichem Risiko für Zahlungsausfälle, Mahnungen und finanzielle Folgen.

Was Sie jetzt konkret tun sollten – Drei Schritte zur Sicherheit

Auf das Lastschriftverfahren umsteigen
So vermeiden Sie Mahnungen, Säumniszuschläge und rechtliche Folgen – mit wenigen Klicks online beantragbar unter rundfunkbeitrag.de.

Zahlungstermine aktiv verwalten
Notieren Sie sich alle Fälligkeiten in einem digitalen Kalender oder nutzen Sie Erinnerungsfunktionen auf dem Smartphone.

Einmalmitteilung sorgfältig aufbewahren
Dieses Dokument ersetzt alle künftigen Zahlungserinnerungen und bleibt gültig, solange sich Beitragspflicht oder Beitragshöhe nicht ändern.

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Bild von rundfunkbeitrag.de

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