Was ist ein Maklerschein und wie bekommt man die Erlaubnis nach §34c GewO

Der deutsche Immobilienmarkt gehört zu den dynamischsten in Europa. Allein im Jahr 2023 wechselten über 680.000 Immobilien den Besitzer – ein Volumen von rund 210 Milliarden Euro. Parallel dazu steigt das öffentliche Interesse an privaten Investitionen, Eigentum und Altersvorsorge über Immobilien.
Warum der Maklerschein heute wichtiger ist denn je
Doch wer Immobilien vermitteln oder gewerblich Kredite, Darlehen oder Kapitalanlagen anbieten möchte, darf das nicht einfach so tun. Das Gesetz verlangt klare Nachweise über persönliche und finanzielle Zuverlässigkeit. Genau hier kommt der Maklerschein ins Spiel – die umgangssprachliche Bezeichnung für die behördliche Erlaubnis nach §34c GewO, die Gewerbetreibende vom zuständigen Amt einholen müssen.
Was viele unterschätzen: Ohne diese Erlaubnis drohen Bußgelder, Abmahnungen und im schlimmsten Fall ein Berufsverbot. Wer also langfristig in der Branche Fuß fassen will, muss sich mit den Voraussetzungen, dem Ablauf und den Kosten dieser Erlaubnis frühzeitig auseinandersetzen.
Was ist ein Maklerschein
Der Begriff „Maklerschein“ ist keine offizielle Bezeichnung. Gemeint ist die gewerberechtliche Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung (GewO). Sie ist zwingend erforderlich für Personen, die in Deutschland gewerblich
- Immobilien vermitteln oder verkaufen
- Darlehen vermitteln
- Bauträger- oder Baubetreuertätigkeiten ausüben
- Kapitalanlagen oder Beteiligungen vermitteln
Die Erlaubnis dient dem Verbraucherschutz: Sie stellt sicher, dass nur vertrauenswürdige und zuverlässige Personen in sensiblen Finanz- und Immobilienmärkten tätig werden dürfen.
Wer braucht einen Maklerschein
Die Erlaubnis nach §34c GewO wird nicht nur für klassische Immobilienmakler benötigt. Sie gilt auch für:
- Wohnungsvermittler
- Finanzierungsvermittler
- Bauträger und Baubetreuer
- Anbieter von Beteiligungen oder Fonds
- Vermittler von Erbbaurechten
Auch wer sich als Quereinsteiger selbstständig machen möchte, braucht den Maklerschein. Ausgenommen sind nur rein private Tätigkeiten oder untergeordnete Nebenverdienste – etwa bei Verwaltern, die keine Verkaufsvermittlung übernehmen.
Voraussetzungen für die Erlaubnis nach §34c GewO
Um die Gewerbeerlaubnis zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte Kriterien erfüllen. Im Fokus stehen:
Persönliche Zuverlässigkeit
Nachweis durch:
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Keine Vorstrafen, insbesondere im Bereich Vermögensdelikte oder Insolvenz
Geordnete Vermögensverhältnisse
Erfordert:
- Aktueller Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
- Keine offenen Haftbefehle oder eidesstattliche Versicherungen
- Keine laufende Insolvenz
Weitere Unterlagen
Je nach Bundesland und IHK können zusätzlich verlangt werden:
- Nachweis über Schulung oder Sachkunde (optional)
- Identitätsnachweis
- Mietvertrag oder Nachweis über Geschäftssitz
Die Unterlagen müssen vollständig und fristgerecht bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Oft sind das die Gewerbeämter oder IHKs (Industrie- und Handelskammern).
Wie beantragt man den Maklerschein
Der Antrag läuft in den meisten Bundesländern schriftlich oder online über das Gewerbeamt bzw. die IHK. Die wichtigsten Schritte:
- Antrag herunterladen oder online ausfüllen (je nach Region)
- Alle erforderlichen Nachweise zusammentragen
- Gebühren entrichten (zwischen 300 und 1.200 Euro)
- Bearbeitungszeit von 4 bis 12 Wochen abwarten
Nach positiver Prüfung stellt die Behörde eine unbefristete Erlaubnis nach §34c GewO aus. Diese kann bei Bedarf auch auf bestimmte Tätigkeitsfelder begrenzt werden.
Wie viel kostet ein Maklerschein
Die Kosten für die Beantragung variieren je nach Bundesland, Behörde und Aufwand. Eine Übersicht:
Bundesland | Gebührenrahmen (€) |
---|---|
Bayern | 500 – 800 |
Berlin | 550 – 1.000 |
Nordrhein-Westfalen | 400 – 900 |
Hessen | 600 – 1.200 |
Baden-Württemberg | 450 – 750 |
Zusätzlich zu den Verwaltungsgebühren entstehen Kosten für:
- Führungszeugnis (13 Euro)
- Gewerbezentralregisterauszug (13 Euro)
- Schuldnerregisterauszug (kostenlos bis ca. 10 Euro)
- ggf. Schulung oder Vorbereitungskurs (optional)
Maklerschein online beantragen
Viele IHKs bieten mittlerweile die Möglichkeit, den Antrag online einzureichen. Vorteile:
- Schnellere Bearbeitung
- Upload aller Unterlagen direkt im Portal
- Transparente Statusanzeige
Beispiel: Die IHK Berlin stellt ein eigenes Online-Portal bereit, über das die gesamte Antragstellung digital möglich ist. Auch die Bezahlung erfolgt dort per Überweisung oder ePayment.
Unterschiede zum Sachkundenachweis §34i
Wichtig ist die Unterscheidung zum sogenannten Sachkundenachweis nach §34i GewO, der für die Vermittlung von Immobilienfinanzierungen (z. B. Baukrediten) notwendig ist.
Erlaubnis | Tätigkeitsfeld | Zuständigkeit |
---|---|---|
§34c GewO (Maklerschein) | Vermittlung von Immobilien, Mietobjekten, Baubetreuung | Gewerbeamt/IHK |
§34i GewO (Sachkundeprüfung) | Vermittlung von Baufinanzierungen | IHK, BaFin |
Wer beides anbieten möchte, braucht zwei separate Genehmigungen.
Wie lange ist der Maklerschein gültig
Die Erlaubnis nach §34c GewO ist zeitlich unbefristet, aber an Auflagen gebunden:
- Keine gravierenden Änderungen der Vermögensverhältnisse
- Keine Straftaten oder Rechtsverstöße
- Pflicht zur Information über Änderungen der Tätigkeit (z. B. Sitzwechsel)
Bei Verstößen kann die Behörde die Erlaubnis widerrufen.
Warum der Maklerschein immer relevanter wird
Der Beruf des Immobilienmaklers hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Die Kundenerwartungen steigen, gleichzeitig wächst der Konkurrenzdruck durch Online-Plattformen. Vertrauen und Seriosität werden immer wichtiger.
Zudem nehmen Prüfungen und Kontrollen durch Aufsichtsbehörden zu. In vielen Städten wird geprüft, ob Makler eine gültige Erlaubnis besitzen. Wer ohne Maklerschein tätig ist, riskiert hohe Bußgelder – bis zu 5.000 Euro.
Immer mehr Anbieter setzen daher auf transparente Prozesse, offizielle Genehmigungen und Qualifikationen. Für Existenzgründer ist der Maklerschein heute ein grundlegender Schritt.
Zusammenfassung
Der Maklerschein – offiziell die Erlaubnis nach §34c GewO – ist Voraussetzung für gewerbliche Immobilienvermittler, Bauträger oder Finanzvermittler. Wer in Deutschland seriös und rechtssicher arbeiten will, kommt um diesen Nachweis nicht herum. Die Beantragung ist mit etwas Aufwand verbunden, doch der Nutzen überwiegt: Rechtssicherheit, Marktakzeptanz und langfristige Perspektive in einem wachsenden Markt.
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