Bundestag diskutiert Verfassungsänderung und neue Schulden für Verteidigung

Historische Bundestagssitzung: Verfassungsänderung und Milliarden-Schulden
Der Bundestag debattiert über eine umfassende Änderung des Grundgesetzes. Union und SPD planen die Aufnahme von bis zu einer Billion Euro neuer Schulden zur Finanzierung von Verteidigungsausgaben und Infrastrukturprojekten. Auch die FDP und die Grünen legen eigene Gesetzesvorschläge vor. RENEWZ berichtet unter Berufung auf die Süddeutsche Zeitung
Die Tagesordnung der 213. Bundestagssitzung umfasst nur einen Punkt, doch dieser hat weitreichende Konsequenzen. Union und SPD wollen die Schuldenbremse lockern und ein schuldenfinanziertes Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro schaffen. Die Sitzung findet noch mit dem alten Bundestag statt, da im neu gewählten Parlament AfD und Linke eine Sperrminorität gegen Verfassungsänderungen haben.
Geplante Änderungen des Grundgesetzes
Union und SPD schlagen drei wesentliche Änderungen vor:
- Ein neuer Artikel 143h soll dem Bund ermöglichen, ein Sondervermögen von bis zu 500 Milliarden Euro für Infrastrukturprojekte einzurichten. Davon sollen 100 Milliarden Euro an Bundesländer und Kommunen gehen.
- Artikel 109 und 115 sollen so geändert werden, dass Verteidigungsausgaben, die mehr als ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen, nicht mehr unter die Schuldenbremse fallen.
- Bundesländer sollen das Recht erhalten, jährlich bis zu 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung als neue Schulden aufzunehmen.
Reaktionen der Oppositionsparteien
Grüne: Umfassender Sicherheitsbegriff
Die Grünen schlagen vor, dass nur Verteidigungsausgaben oberhalb von 1,5 Prozent des BIP von der Schuldenbremse ausgenommen werden. Ihr Verteidigungsbegriff umfasst:
- Ausbau nachrichtendienstlicher Kapazitäten,
- Unterstützung für Staaten mit völkerrechtswidrigem Angriff,
- Auslandshilfe in Krisengebieten,
- Stärkung internationaler Friedensorganisationen,
- Schutz der Zivilbevölkerung und Cybersicherheit.
FDP: Erweiterung des Bundeswehr-Sondervermögens
Die FDP fordert eine gezielte Stärkung der Verteidigungsfähigkeit. Ihr Entwurf sieht eine Erweiterung des bestehenden Bundeswehr-Sondervermögens um 200 Milliarden Euro vor. Diese Mittel sollen jedoch nur freigegeben werden, wenn bereits Verteidigungsausgaben in Höhe von mindestens zwei Prozent des BIP im Haushaltsplan vorgesehen sind.
Weiteres Verfahren
Eine Abstimmung findet heute nicht statt. Die Gesetzentwürfe werden in erster Lesung beraten und an den Haushaltsausschuss überwiesen. Eine öffentliche Anhörung ist für 16:30 Uhr angesetzt. Experten wie Lars Feld, Thiess Büttner und Veronika Grimm geben ihre Einschätzungen ab. Die finale Entscheidung ist für eine Sondersitzung am 18. März geplant. Union und SPD streben eine Einigung mit den Grünen an, um die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit zu sichern.
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