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Rentenänderungen im März 2025: Was auf Rentner zukommt

Rentenänderungen im März 2025: Was auf Rentner zukommt

März 1, 2025
Monika Schmidt
Im März 2025 treten wichtige Änderungen für Rentner ein: Rentenerhöhung, höhere Krankenkassenbeiträge und neue Regelungen für freiwillige Beiträge. Erfahren Sie alle Details!

Im März 2025 stehen für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland bedeutende Änderungen an: Die erwartete Rentenerhöhung wird verkündet, während steigende Krankenkassenbeiträge zu niedrigeren Rentenzahlungen führen könnten. Darüber berichtet RENEWZ unter Berufung auf T-online.

Die Rentenerhöhung 2025 dürfte laut Prognosen der Deutschen Bundesbank bei knapp vier Prozent liegen. Grundlage für diese Berechnung sind die steigenden Löhne in Deutschland: Das Statistische Bundesamt meldet für 2024 ein reales Lohnwachstum von 3,1 Prozent – der höchste Anstieg seit 2008. Die exakte Rentenanpassung wird voraussichtlich Ende März vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegeben. Doch die Erhöhung tritt erst zum 1. Juli 2025 in Kraft, sodass Rentner erst in der zweiten Jahreshälfte mit höheren Zahlungen rechnen können.

Während die Rentenerhöhung in Aussicht steht, müssen Rentner im März mit finanziellen Einbußen rechnen. Seit Januar 2025 gilt ein höherer Krankenkassen-Zusatzbeitrag, der nun erstmals in voller Höhe bei den Rentenzahlungen berücksichtigt wird. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt aktuell bei 2,5 Prozent – ein Anstieg um 0,8 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Je nach Krankenkasse kann die Erhöhung variieren. Da Rentner diesen Beitrag zur Hälfte selbst tragen, erhalten sie im März voraussichtlich weniger ausgezahlt.

Zusätzlich treten neue Jahrgänge ins Rentenalter ein. Personen, die am 1. Januar 1959 geboren wurden, haben ab dem 1. März 2025 Anspruch auf die Regelaltersrente mit 66 Jahren und zwei Monaten. Auch langjährig Versicherte oder schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen in Rente gehen, allerdings oft mit Abschlägen.

Eine weitere wichtige Frist betrifft freiwillige Beitragszahlungen für das Jahr 2024. Bis Ende März haben Personen ohne Pflichtversicherung die Möglichkeit, zusätzliche Einzahlungen in die Rentenversicherung vorzunehmen. Diese können sich lohnen, um Rentenansprüche zu erhöhen oder Mindestversicherungszeiten zu erfüllen. Die Beiträge sind steuerlich absetzbar und liegen zwischen einem Mindestbetrag von 103,42 Euro und einem Höchstbetrag von 1.497,30 Euro.

Der März 2025 bringt somit für viele Rentner sowohl Chancen als auch finanzielle Herausforderungen mit sich. Die Entscheidung über freiwillige Beiträge sowie die Anpassung an höhere Krankenkassenbeiträge werden für viele eine zentrale Rolle spielen.

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