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E-Rezept geht nicht: Was tun bei Störung in der Apotheke

E-Rezept geht nicht: Was tun bei Störung in der Apotheke

September 11, 2026
Monika Schmidt
E-Rezept geht nicht? Erfahren Sie, was bei einer Störung in der Apotheke hilft, wie Sie Ihr Rezept abrufen, welche Alternativen es gibt und was bei dringend benötigten Medikamenten im Jahr 2026 gilt.

Stand 10. September 2026: E-Rezept geht nicht kann in der Apotheke mehrere Ursachen haben. Möglich sind eine zentrale Störung der Telematikinfrastruktur, technische Probleme in einer einzelnen Apotheke, ein nicht erreichbarer E-Rezept-Fachdienst oder eine Verordnung, die in der Arztpraxis noch nicht digital signiert wurde. Ein bereits ausgestelltes Rezept verschwindet bei einem technischen Ausfall normalerweise nicht, weil es nicht auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert ist. Entscheidend ist deshalb zuerst, ob das Rezept existiert und lediglich nicht abgerufen werden kann. Welche Schritte dann weiterhelfen, ordnet RENEWZ.de nach technischer Ursache und medizinischer Dringlichkeit ein.

Für Patienten ist die Unterscheidung praktisch relevant: Bei einem lokalen Kartenleser- oder Apothekenproblem kann ein anderer Einlöseweg oder eine andere Apotheke helfen. Bei einer übergreifenden TI-Störung bringt der Wechsel dagegen häufig nichts. Wird ein dauerhaft benötigtes Medikament dringend gebraucht, gelten seit Juli 2026 zudem neue Regeln für eine einmalige Anschlussversorgung ohne aktuelle Verschreibung.

SEO-FeldInhalt
Thema, 111 ZeichenE-Rezept geht nicht: Was tun bei einer Störung in der Apotheke und wie kommen Patienten schnell ans Medikament?
SEO-Titel, 59 ZeichenE-Rezept geht nicht: Hilfe bei Störung in der Apotheke 2026
Teaser, 99 ZeichenWas tun, wenn das E-Rezept in der Apotheke nicht abrufbar ist? Wege, Notfallregeln und §48a AMG. So
Meta-DescriptionE-Rezept geht nicht? Ursachen, Einlösewege und Notfallregeln bei einer Störung in der Apotheke: Was Betroffene prüfen sollten und wann §48a AMG, Arztpraxis, 116117 oder 112 helfen. Stand 10.09.2026.
KeywordsE-Rezept Störung, E-Rezept Apotheke, Rezept nicht abrufbar, E-Rezept Ausfall, Medikament dringend

Warum ist das E-Rezept in der Apotheke nicht abrufbar

Das E-Rezept läuft über die Telematikinfrastruktur, kurz TI. Arztpraxen erstellen und signieren die elektronische Verordnung, anschließend liegt sie im zentralen E-Rezept-Fachdienst. Apotheken greifen über ihre angeschlossenen Systeme darauf zu. Fällt eine dafür notwendige technische Komponente aus, kann die Verordnung vorhanden sein, obwohl sie an der Kasse der Apotheke vorübergehend nicht erscheint.

Die elektronische Gesundheitskarte ist dabei kein Datenträger für das eigentliche Rezept. Sie ermöglicht der Apotheke vielmehr den Zugriff auf die für die versicherte Person abrufbaren Verordnungen. Deshalb bedeutet die Meldung E-Rezept nicht abrufbar nicht automatisch, dass die Arztpraxis eine neue Verordnung ausstellen muss.

„Das Rezept wird nicht auf der eGK gespeichert.“ (gematik, Informationen zum Einlösen des E-Rezepts per Gesundheitskarte)

Ein technischer Ausfall löscht ein bereits signiertes E-Rezept nicht.

Eine E-Rezept-Störung kann an verschiedenen Punkten auftreten. Betroffen sein können der zentrale Dienst, die TI-Anbindung einer Apotheke oder Praxis, benötigte Zugangs- und Authentifizierungskomponenten oder einzelne Softwarelösungen. Eine andere Situation liegt vor, wenn die Arztpraxis das Rezept vorbereitet, aber noch nicht signiert und freigegeben hat. Dann kann die Apotheke nichts abrufen, obwohl aus Sicht des Patienten bereits „ein Rezept bestellt“ wurde.

Situation in der ApothekeMögliche UrsacheSinnvoller nächster Schritt
Karte wird gelesen, kein Rezept erscheintRezept noch nicht signiert oder nicht vorhandenArztpraxis nach Freigabe fragen
Mehrere E-Rezepte lassen sich nicht abrufenTI- oder Fachdienst-Störung möglichGematik-Status prüfen
Problem nur in einer Apothekelokales System, Kartenleser oder Anbindung betroffenanderen Einlöseweg oder andere Apotheke prüfen
App funktioniert, eGK vor Ort nichtProblem kann auf einen Zugangsweg begrenzt seinRezeptcode oder App nutzen
Auch die Arztpraxis kann nichts digital ausstellenStörung auf Praxis- oder TI-SeiteAusdruck und weitere Möglichkeiten mit Praxis klären

Ob eine übergreifende Beeinträchtigung bekannt ist, zeigt das TI-Lagebild der gematik. Dort werden unter anderem Störungen beim E-Rezept, bei der ePA und beim TI-Anschluss aufgeführt. Die gematik weist im September 2026 außerdem darauf hin, dass betroffene Einrichtungen ihre Konnektoren vor der Ausgabe neuer ECC-only-Gesundheitskarten ab Oktober auf geeignete Softwarestände bringen müssen, da andernfalls Unterbrechungen des TI-Zugangs möglich sind.

Was tun, wenn das E-Rezept nicht funktioniert?

Wenn das E-Rezept funktioniert nicht, sollte nicht sofort eine zweite Verordnung angefordert werden. Zunächst muss geklärt werden, an welcher Stelle der Prozess unterbrochen ist. Eine doppelte Ausstellung kann unnötige Rückfragen und Probleme bei der Einlösung verursachen.

In der Praxis sind fünf Schritte sinnvoll:

  1. Zuerst sollte die Apotheke prüfen, ob für die Gesundheitskarte grundsätzlich ein offenes Rezept gefunden wird oder ob der Abruf technisch scheitert.
  2. Ist kein Rezept vorhanden, kann die Arztpraxis klären, ob die Verordnung bereits qualifiziert elektronisch signiert und an den Fachdienst übertragen wurde.
  3. Bei einem möglichen TI-Ausfall liefert das aktuelle Lagebild der gematik Hinweise darauf, ob eine zentrale oder größere technische Beeinträchtigung bekannt ist.
  4. Funktioniert nur ein bestimmter Zugangsweg nicht, kann ein anderer Einlöseweg versucht werden.
  5. Ist die Einnahme medizinisch dringend, sollte nicht auf eine unbestimmte technische Behebung gewartet werden. Dann kommen Arztpraxis, Anschlussversorgung oder außerhalb der Sprechzeiten der ärztliche Bereitschaftsdienst infrage.

Für das Einlösen stehen 2026 mehrere technische Varianten zur Verfügung. Die klassische Möglichkeit ist das Einstecken der elektronischen Gesundheitskarte in das Kartenterminal der Apotheke. Daneben gibt es die offizielle E-Rezept-App der gematik, den aus der Praxis ausgedruckten Rezeptcode sowie eHealth-CardLink in dafür zugelassenen Apotheken- und Versandapotheken-Apps. Die gematik beschreibt eHealth-CardLink weiterhin als Möglichkeit, E-Rezepte mobil mit der Gesundheitskarte und ohne deren PIN einzulösen; die Umstellung auf die Nachfolgetechnik PoPP erfolgt schrittweise.

Der Ausdruck aus der Arztpraxis ist dabei nicht mit dem früheren rosa Papierrezept gleichzusetzen. Auf ihm befindet sich der Rezeptcode, über den die Apotheke das digital gespeicherte E-Rezept erreicht. Die gematik stellt ausdrücklich klar, dass dieser Ausdruck selbst kein rechtsgültiges Rezeptdokument ist.

Wann hilft eine andere Apotheke bei einer E-Rezept-Störung

Ein Apothekenwechsel kann sinnvoll sein, wenn das technische Problem auf eine einzelne Filiale, deren Warenwirtschaftssystem, Kartenleser oder TI-Verbindung begrenzt ist. Funktionieren andere Apotheken normal, lässt sich ein noch offenes E-Rezept grundsätzlich dort einlösen. Das Rezept ist nicht automatisch an die Apotheke gebunden, bei der zuerst ein Abruf versucht wurde.

Ein Apothekenwechsel hilft nur, wenn die Störung lokal oder auf bestimmte Systeme begrenzt ist.

Bei einem zentralen E-Rezept-Ausfall sieht die Lage anders aus. Können zahlreiche Apotheken denselben Fachdienst oder eine zentrale TI-Komponente nicht erreichen, nutzt auch die Apotheke einige Straßen weiter dieselbe betroffene Infrastruktur. Vor einem zusätzlichen Weg ist deshalb ein kurzer Anruf bei der gewünschten Apotheke sinnvoll.

Die Situation kann zudem vom Einlöseweg abhängen. Ist beispielsweise nur eine App oder ein bestimmter Dienst beeinträchtigt, kann der Abruf mit der Gesundheitskarte vor Ort weiterhin funktionieren. Umgekehrt kann bei einem lokalen Terminalproblem ein bereits verfügbarer Rezeptcode eine Alternative darstellen. Die entscheidende Frage lautet daher nicht nur, ob „das E-Rezept ausgefallen“ ist, sondern welche technische Komponente nicht funktioniert.

Was gilt seit Juli 2026 bei dringend benötigten Medikamenten

Bei einer Dauermedikation kann eine technische Störung mehr sein als ein organisatorisches Problem. Fehlt etwa die nächste Dosis eines dauerhaft benötigten verschreibungspflichtigen Arzneimittels und lässt sich die reguläre Verordnung nicht rechtzeitig beschaffen, enthält das Arzneimittelgesetz seit 2026 eine zusätzliche Möglichkeit. Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz trat am 2. Juli 2026 in Kraft. §48a AMG regelt seither die einmalige Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel zur Anschlussversorgung.

Wie funktioniert die Anschlussversorgung nach §48a AMG

Nach §48a Arzneimittelgesetz darf eine öffentliche Apotheke unter festgelegten Voraussetzungen ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel einmalig ohne aktuell vorliegende ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung abgeben. Gemeint ist keine allgemeine rezeptfreie Notfallabgabe. Die Vorschrift betrifft eine bestehende Behandlung, deren Fortsetzung nicht aufgeschoben werden kann.

„… zur Anschlussversorgung an einen Verbraucher einmalig in der kleinsten in der Apotheke vorrätigen Packungsgröße …“ (§48a AMG)

Dafür müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Arzneimittel wurde der betroffenen Person bereits über mindestens drei Quartale hinweg verschrieben.
  • Dieser Verlauf muss nachweisbar sein oder der Apotheke auf andere Weise zuverlässig bekannt sein. Das Gesetz nennt insbesondere Daten aus der elektronischen Patientenakte als möglichen Nachweis.
  • Die Fortführung der Anwendung darf keinen Aufschub erlauben.
  • Die Apotheke gibt nur einmalig die kleinste bei ihr vorrätige Packungsgröße ab.
  • Nach einer zwischenzeitlichen neuen ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung kann die gesetzliche Möglichkeit später erneut bestehen.

Nicht alle Medikamente fallen darunter. §48a schließt unter anderem bestimmte Arzneimittel mit hohem Missbrauchs- oder Abhängigkeitspotenzial aus, darunter etwa opioidhaltige Mittel, Hypnotika, Sedativa, Stimulanzien und Anxiolytika. Ebenfalls ausgenommen sind bestimmte Wirkstoffe wie Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid sowie Arzneimittel, bei denen vor der weiteren Behandlung eine ärztliche Untersuchung oder Diagnostik erforderlich ist.

Ein automatischer Anspruch auf die gewünschte Packung entsteht dadurch nicht. Die Apothekerin oder der Apotheker muss prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind.

Wann kann ein Arzt die Verordnung telefonisch mitteilen

Für besonders dringende Fälle existiert zusätzlich §4 Arzneimittelverschreibungsverordnung. Kann die Anwendung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels nicht warten, darf die verschreibende Person die Apotheke auf geeignete Weise über die Verschreibung und deren Inhalt informieren. Das Gesetz nennt ausdrücklich die telefonische Mitteilung. Die Apotheke muss dabei die Identität der verschreibenden Person sicher feststellen.

„Erlaubt die Anwendung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels keinen Aufschub, kann die verschreibende Person den Apotheker … fernmündlich … unterrichten.“ (§4 Abs. 1 AMVV)

Die Ärztin oder der Arzt muss die Verschreibung anschließend unverzüglich schriftlich oder elektronisch nachreichen. Die Regelung ist damit kein Ersatz für reguläre Rezepte, sondern eine gesetzliche Lösung für Situationen, in denen eine medizinisch notwendige Arzneimittelgabe nicht bis zur normalen Ausstellung warten kann. Der vollständige Wortlaut steht in §4 AMVV.

Bei medizinischer Dringlichkeit zählt die sichere Versorgung, nicht der ursprünglich vorgesehene digitale Einlöseweg.

Was tun, wenn die Arztpraxis das E-Rezept noch nicht ausgestellt hat

Nicht jeder erfolglose Abruf ist eine Störung der E-Rezept Apotheke. Arztpraxen benötigen ebenfalls eine funktionierende TI-Anbindung und müssen die Verordnung elektronisch signieren. Solange dieser Schritt fehlt, liegt im E-Rezept-Fachdienst noch kein einlösbares Rezept vor.

Das kann auch ohne technischen Defekt vorkommen. Praxen können vorbereitete Verordnungen gesammelt signieren, statt jede einzelne unmittelbar nach der Bestellung freizugeben. Deshalb kann zwischen der Rezeptanforderung und der tatsächlichen Abrufbarkeit eine gewisse Zeit liegen. Die gematik empfiehlt für eine schnelle Versorgung grundsätzlich eine zeitnahe Signatur; für Ärzte stehen dafür unter anderem Komfortsignatur und Stapelsignatur zur Verfügung.

Scheitert die digitale Ausstellung vollständig, sollte die Praxis klären, welcher zulässige Weg im konkreten Fall zur Verfügung steht. Ein Ausdruck mit Rezeptcode hilft nur, wenn zuvor ein elektronisches Rezept erstellt wurde. Existiert wegen der Störung noch gar keine digitale Verordnung, muss die Arztpraxis selbst entscheiden, wie die Verschreibung rechtssicher ausgestellt oder an die Apotheke übermittelt werden kann.

FAQ zum E-Rezept-Ausfall in Deutschland

E-Rezept geht nicht? Erfahren Sie, was bei einer Störung in der Apotheke hilft, wie Sie Ihr Rezept abrufen, welche Alternativen es gibt und was bei dringend benötigten Medikamenten im Jahr 2026 gilt.

Muss ein E-Rezept nach einer technischen Störung neu ausgestellt werden?

Normalerweise nicht. Ist das Rezept bereits erstellt, signiert und im Fachdienst gespeichert, bleibt es dort auch dann erhalten, wenn eine Apotheke vorübergehend keinen Zugriff bekommt. Eine neue Ausstellung ist erst dann ein Thema, wenn die Arztpraxis feststellt, dass die Verordnung gar nicht erfolgreich erstellt wurde oder aus einem anderen Grund ersetzt werden muss.

Was ist zu tun, wenn die Gesundheitskarte kein Rezept anzeigt?

Zunächst sollte die Apotheke unterscheiden, ob die Karte beziehungsweise das lokale System Probleme verursacht oder ob tatsächlich kein offenes Rezept hinterlegt ist. Danach kann die Arztpraxis bestätigen, ob die Verordnung bereits signiert wurde. Ist sie vorhanden, kommen je nach Störungsursache App, Rezeptcode oder ein späterer Abruf infrage.

Kann eine andere Apotheke das E-Rezept abrufen?

Ja, sofern das Rezept verfügbar ist und die andere Apotheke technisch auf den E-Rezept-Fachdienst zugreifen kann. Bei einer zentralen TI-Störung kann allerdings auch die nächste Apotheke betroffen sein. Ein vorheriger telefonischer Check verhindert in solchen Fällen unnötige Wege.

Was passiert, wenn ein Dauermedikament noch am selben Tag gebraucht wird?

Bei erfüllten Voraussetzungen kann §48a AMG eine einmalige Anschlussversorgung ermöglichen. Daneben kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei einer nicht aufschiebbaren Anwendung nach §4 AMVV die Apotheke unmittelbar über die Verordnung informieren. Welche Regel tatsächlich greift, hängt von Medikament, Behandlungsverlauf und medizinischer Dringlichkeit ab.

Wann ist die 116117 richtig und wann die 112?

Die 116117 ist für Beschwerden gedacht, die normalerweise ärztlich behandelt würden und aus medizinischen Gründen nicht bis zur nächsten regulären Sprechzeit warten können. Die Nummer gilt deutschlandweit und ohne Vorwahl. Bei lebensbedrohlichen Situationen ist dagegen der Rettungsdienst unter 112 zuständig.

Wo lässt sich prüfen, ob das E-Rezept aktuell gestört ist?

Die gematik veröffentlicht den technischen Zustand zentraler TI-Dienste im TI-Lagebild und führt dort auch E-Rezept-Beeinträchtigungen auf. Zeigt die Statusseite keine übergreifende Störung, kann die Ursache dennoch lokal bei einer Apotheke, einer Praxis oder einem einzelnen technischen Dienst liegen; dann helfen Apotheke und Arztpraxis bei der Eingrenzung des konkreten Fehlers.

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