Heizungsgesetz 2026: Aus für Öl- und Gasverbot – Was Eigentümer und Mieter jetzt wissen müssen

Die deutsche Bundesregierung vollzieht im Jahr 2026 eine radikale Kehrtwende in der Energiepolitik und ersetzt das umstrittene Gebäudeenergiegesetz durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das faktische Verbot von Öl- und Gasheizungen aufhebt und die verpflichtende 65-Prozent-Quote für erneuerbare Energien streicht.
Diese Entscheidung ist von zentraler Bedeutung für Millionen von Haushalten, da sie die Wahlfreiheit bei der Heizungstechnologie wiederherstellt und Hausbesitzern mehr finanzielle Planungssicherheit bietet. Durch den Wegfall strenger Sanierungszwänge entfallen hohe Investitionskosten, die bisher viele Eigentümer unter Druck gesetzt haben. Die Neuregelung zielt darauf ab, den Gebäudesektor pragmatischer und technologieneutraler zu dekarbonisieren, was direkte Auswirkungen auf die Nebenkosten und Immobilienwerte in ganz Deutschland hat, wie berichtet Renewz.de auf welt.
Das Ende der 65-Prozent-Regel: Technologieneutralität im Fokus
Der Kern der neuen Reform ist die vollständige Streichung des Paragrafen 71 aus dem bisherigen Gebäudeenergiegesetz, der vorschrieb, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verzichtet auf diese Quote, die von Kritikern oft als einseitige Bevorzugung der Wärmepumpe ausgelegt wurde.
Stattdessen wird der Einbau von Gas- und Ölheizungen wieder uneingeschränkt möglich sein, sofern diese für den Betrieb mit klimaneutralen Brennstoffen geeignet sind. Die Regierung verspricht sich davon eine Entlastung der Bürger um rund fünf Milliarden Euro pro Jahr. Für Unternehmen bedeutet der Wegfall dieser bürokratischen Hürden eine jährliche Einsparung von etwa 2,3 Milliarden Euro. Damit wird die staatliche Steuerung durch eine marktkonformere Lösung ersetzt, die auf Innovationen bei Brennstoffen setzt.
Die wichtigsten Änderungen durch den Wegfall der 65-Prozent-Vorgabe:
- Wiederherstellung der Wahlfreiheit: Eigentümer können frei entscheiden, ob sie eine Wärmepumpe, eine Gastherme oder eine Ölheizung installieren.
- Massive Kosteneinsparung: Der Entfall teurer Umrüstzwänge spart der Bevölkerung jährlich etwa 5 Milliarden Euro ein.
- Wegfall von Paragraf 71: Die rechtliche Grundlage für das bisherige Heizungsverbot wird komplett gestrichen.
- Förderung der Wirtschaft: Entlastung der Unternehmen um 2,3 Milliarden Euro pro Jahr durch weniger Regulierung.
- Technologieoffenheit: Gas- und Ölkessel bleiben als Brückentechnologie erhalten, solange sie modernisiert werden.
- Pragmatismus: Der Fokus verschiebt sich von der Hardware (Heizungstyp) hin zur Software (Brennstoff).
Die neue "Biostrecke": Quoten für grüne Brennstoffe ab 2029
Anstatt den Einbau bestimmter Heizungen zu verbieten, setzt die Bundesregierung nun auf eine verpflichtende Beimischung von klimaneutralen Brennstoffen wie Biomethan oder Bioöl. Diese sogenannten „Biostrecken“ definieren klare Etappenziele, um fossile Brennstoffe schrittweise zu ersetzen, ohne die Hardware austauschen zu müssen. Ab dem Jahr 2029 wird eine Mindestquote von zehn Prozent für erneuerbare Brennstoffe in neuen Gas- und Ölheizungen zur Pflicht.
Diese Quote steigt in den Folgejahren kontinuierlich an, um das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 zu erreichen. Für Verbraucher bedeutet dies, dass die Heizung zwar bleiben darf, der Brennstoffmix jedoch teurer werden könnte. Die Koalition reagiert damit auf die Notwendigkeit, CO2-Emissionen zu senken, ohne die soziale Stabilität durch übermäßige Sanierungskosten zu gefährden.
Zeitplan für die verpflichtende Beimischung klimaneutraler Brennstoffe:
| Jahr | Pflichtquote für Biomethan / Bioöl | Zielsetzung |
| 2029 | 10 Prozent | Einstieg in die dekarbonisierte Verbrennung |
| 2030 | 15 Prozent | moderate Steigerung der grünen Quote |
| 2035 | 30 Prozent | signifikante Reduktion fossiler Anteile |
| 2040 | 60 Prozent | dominanter Anteil erneuerbarer Brennstoffe |
| 2050 | ~100 Prozent | nahezu klimaneutraler Gebäudebestand angestrebt |
Aufhebung des Betriebsverbots für alte Kessel nach 30 Jahren
Eine der weitreichendsten Änderungen betrifft den bisherigen Paragrafen 72, der den Betrieb von alten Öl- und Gaskesseln nach 30 Jahren untersagte. Im neuen Entwurf von Katherina Reiche wird dieser Paragraf komplett gestrichen, was bedeutet, dass gut funktionierende Heizungen nicht mehr zwangsweise verschrottet werden müssen.
Bisher gab es zwar Ausnahmen für Niedertemperatur- und Brennwertkessel, doch die Unsicherheit bei den Eigentümern war groß. Durch die Streichung dieser Fristen entfällt der Modernisierungsdruck für Bestandsbauten erheblich. Das Gesetz orientiert sich nun am tatsächlichen Zustand der Anlage und nicht mehr an einem rein kalendarischen Alter. Dies schont Ressourcen und vermeidet unnötige Abfälle durch vorzeitigen Heizungsaustausch.
Konsequenzen aus der Streichung von Paragraf 72:
- Kein Zwangsaustausch: Die starre 30-Jahre-Frist für die Stilllegung von Heizkesseln entfällt.
- Bestandsschutz: Alte Öl- und Gasheizungen dürfen unbegrenzt weiterbetrieben werden, solange sie die Abgaswerte einhalten.
- Wegfall von Ausnahmeregelungen: Da das Verbot an sich fällt, sind auch die komplizierten Sonderregeln für Brennwertkessel hinfällig.
- Erhalt von Sachwerten: Funktionstüchtige Heizsysteme behalten ihren Wert und müssen nicht vorzeitig ersetzt werden.
- Planungssicherheit: Eigentümer können Sanierungen dann durchführen, wenn sie wirtschaftlich sinnvoll sind.
- Fokus auf 2050: Das Ziel ist ein klimaneutraler Bestand bis 2050, statt kurzfristiger Verbote bis 2045.
Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter ab 2028
Um Mieter vor den steigenden Kosten durch die CO2-Bepreisung und die neuen Biokraftstoff-Quoten zu schützen, hat die Koalition eine neue Lastenverteilung beschlossen. Ab dem Jahr 2028 müssen Vermieter die Kosten für die CO2-Abgabe und die Gasnetzentgelte zur Hälfte mittragen. Diese Regelung wird ab 2029 auf die Preissteigerungen ausgeweitet, die durch die verpflichtende Beimischung teurerer Öko-Brennstoffe entstehen.
Damit soll verhindert werden, dass die Energiewende allein auf den Schultern der Mieter ausgetragen wird. Vermieter haben dadurch einen stärkeren Anreiz, in effizientere Systeme zu investieren, da sie an den laufenden Betriebskosten beteiligt sind. Die Regelung stellt einen Kompromiss zwischen Investitionsanreizen für Eigentümer und dem Sozialschutz für Mieter dar.
Neue Regeln zur Kostenverteilung im Überblick:
- Halbe-Halbe-Prinzip: Ab 2028 werden CO2-Kosten und Gasnetzentgelte zu 50 % vom Vermieter getragen.
- Schutz vor Brennstoffpreisen: Ab 2029 gilt die Kostenteilung auch für den Aufpreis von Biomethan und Bioöl.
- Investitionsanreiz: Vermieter beteiligen sich stärker an den Betriebskosten neuer Öl- und Gasheizungen.
- Deckelung für Mieter: Mieter werden von den unkalkulierbaren Risiken der CO2-Preisentwicklung entlastet.
- Rechtliche Verbindlichkeit: Die Regelung ist fester Bestandteil der neuen Einigung zwischen CDU/CSU und SPD.
- Soziale Ausgewogenheit: Ziel ist es, Wohnen trotz ökologischer Auflagen bezahlbar zu halten.
Verschiebung der Fristen: Rechtssicherheit bis November 2026
Um einen nahtlosen Übergang zwischen dem alten und dem neuen Gesetz zu gewährleisten, hat das Bundeskabinett eine Übergangslösung verabschiedet. Der ursprüngliche Starttermin für die 65-Prozent-Regel, der auf den 1. Juli 2026 festgesetzt war, wird um vier Monate nach hinten verschoben. Neues Stichdatum für etwaige Übergangspflichten ist nun der 1. November 2026.

Diese Verschiebung dient der Rechtssicherheit für Bürger, die derzeit Heizungssanierungen planen oder durchführen. Niemand soll gezwungen werden, Anforderungen zu erfüllen, die kurze Zeit später durch das neue Gesetz von Katherina Reiche wieder abgeschafft werden. Diese Fristverlängerung verschafft dem Gesetzgeber die nötige Zeit, das Gebäudemodernisierungsgesetz ordnungsgemäß durch den parlamentarischen Prozess zu führen.
Der neue Zeitplan für den Übergang:
- 1. Juli 2026: Ursprünglich geplanter Start der 65-Prozent-Quote (jetzt ausgesetzt).
- 1. November 2026: Neues Datum für die Umsetzung der Übergangsregelungen zur Sicherung der Rechtsklarheit.
- Zeitgewinn: Vier Monate zusätzliche Zeit für Eigentümer, um auf die neue Gesetzeslage zu reagieren.
- Vermeidung von Fehl-Investitionen: Schutz vor dem Einbau teurer Systeme, die unter der neuen Rechtslage nicht zwingend wären.
- Parlamentarischer Ablauf: Sicherstellung, dass das neue Gesetz vor Inkrafttreten alter Pflichten verabschiedet wird.
Kritik der Opposition: Vorwürfe gegen das "Lobby-Gesetz"
Die politische Kehrtwende stößt bei den Grünen auf heftigen Widerstand und scharfe Kritik. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Julia Verlinden wirft Ministerin Reiche vor, Deutschland tiefer in die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus dem Ausland zu führen. Nach Ansicht der Kritiker gefährdet der neue Entwurf die nationalen Klimaziele, da der Gebäudesektor einen erheblichen Teil der CO2-Emissionen verursacht.
Die Opposition bezeichnet das Vorhaben als "Scheinlösung", die maßgeblich von der Öl- und Gaslobby beeinflusst worden sei. Zudem wird befürchtet, dass Mieter langfristig durch explodierende Preise für Bio-Brennstoffe stärker belastet werden, als es durch eine einmalige Investition in Wärmepumpen der Fall gewesen wäre. Der Streit zeigt die tiefe Spaltung in der Energiepolitik zwischen ökologischer Konsequenz und ökonomischem Pragmatismus.
Zentral Kritikpunkte der Grünen am neuen Gesetz:
- Klimaziele in Gefahr: Das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 wird durch die Aufhebung des Fossilen-Stopps gefährdet.
- Importabhängigkeit: Deutschland bleibt weiterhin auf Gas- und Öllieferungen angewiesen.
- Kostenfalle für Mieter: Sorge vor massiv steigenden Preisen für Biomethan und Bioöl in der Zukunft.
- Standortschwäche: Grüne Industrien und Wärmepumpenhersteller könnten durch die neue Unsicherheit geschwächt werden.
- Lobbyismus-Vorwurf: Die Opposition sieht im Gesetz die Handschrift der fossilen Energiewirtschaft.
Ausblick 2050: Das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands
Trotz der Lockerungen hält die Bundesregierung am übergeordneten Ziel fest, bis zur Mitte des Jahrhunderts einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Der neue Fokus liegt jedoch nicht mehr auf dem Jahr 2045 für ein komplettes Verbot fossiler Brennstoffe, sondern auf dem Jahr 2050 für die Klimaneutralität. Dies gibt dem Markt und den Bürgern fünf zusätzliche Jahre Zeit für die Transformation.
Klimaneutralität bedeutet in diesem Zusammenhang, dass keine zusätzlichen Treibhausgase mehr in die Atmosphäre abgegeben werden dürfen, was durch den Einsatz von grünem Wasserstoff, Biomasse und CCS-Technologien erreicht werden soll. Die Reform setzt darauf, dass technischer Fortschritt und sinkende Kosten für erneuerbare Gase die Umstellung attraktiver machen als staatliche Verbote. Es bleibt eine der größten wirtschaftlichen Herausforderungen, diesen Übergang ohne soziale Verwerfungen zu gestalten.
Eckpunkte der langfristigen Klimastrategie bis 2050:
- Zielmarke 2050: Vollständige Klimaneutralität des gesamten deutschen Gebäudebestands angestrebt.
- Kein fixes Auslaufdatum: Das bisherige gesetzliche Ende für fossile Kessel im Jahr 2044 wurde gestrichen.
- Einsatz von CCS: Speicherung von CO2 könnte eine Option bleiben, um Restemissionen auszugleichen.
- Wasserstoff-Ready: Neue Gasheizungen sollen perspektivisch auf Wasserstoff umrüstbar sein.
- Marktwirtschaftlicher Ansatz: CO2-Preis als Hauptsteuerungsinstrument statt kleinteiliger Verbote.
Häufige Fragen
Darf ich 2026 noch eine neue Gasheizung einbauen?
Ja, nach dem neuen Gesetzentwurf ist der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin erlaubt, die 65-Prozent-Pflicht für Erneuerbare entfällt.
Muss ich meine 30 Jahre alte Heizung jetzt doch nicht austauschen?
Richtig, die generelle Austauschpflicht für Heizkessel nach 30 Jahren (Paragraf 72 GEG) wird laut neuem Entwurf ersatzlos gestrichen.
Wer zahlt die CO2-Steuer bei Mietwohnungen?
Ab 2028 werden die Kosten für den CO2-Preis und die Gasnetzgebühren zu jeweils 50 Prozent zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt.
Was bedeutet die "Biostrecke" für mich?
Ab 2029 müssen Sie beim Betrieb einer neuen fossilen Heizung einen steigenden Anteil an grünem Gas oder Bioöl (startend bei 10 %) verwenden.
Sind Wärmepumpen jetzt hinfällig?
Nein, sie bleiben eine Option, sind aber nicht mehr gesetzlich gegenüber anderen Systemen durch die 65-Prozent-Regel bevorzugt.
Wann tritt das neue Gesetz endgültig in Kraft?
Das Gesetz soll das bisherige GEG ablösen, die Übergangsfristen wurden bereits bis zum 1. November 2026 verlängert.
Wird das Heizen mit Öl und Gas teurer?
Tendenziell ja, da durch die CO2-Bepreisung und die Pflicht zur Beimischung teurerer Bio-Brennstoffe ab 2029 die Betriebskosten steigen können.
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