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Warum ETF‑Sparer plötzlich höhere Steuern zahlen müssen – Vorabpauschale erklärt

Warum ETF‑Sparer plötzlich höhere Steuern zahlen müssen – Vorabpauschale erklärt

Januar 27, 2026
James Whitmore
ETF-Sparer müssen wegen Vorabpauschale 2026 Steuern zahlen, auch ohne Verkauf. So berechnen sich die Beträge und wie Steuerüberraschungen vermeiden.

Ein unerwarteter Steuerbescheid kann bei vielen ETF‑Investoren in Deutschland für Überraschung sorgen: Selbst ohne Verkauf der Anteile müssen sie für das Jahr 2026 Abgaben leisten. Grund ist die Vorabpauschale, eine gesetzlich vorgeschriebene Pauschalbesteuerung, die auf den theoretischen Ertrag von thesaurierenden ETFs erhoben wird. Darüber berichtet die Redaktion von Renewz.de.

Die Vorabpauschale betrifft vor allem Anleger, die ihre ETFs nicht ausschütten lassen, also die Erträge automatisch wieder in den Fonds reinvestieren. Das Ziel: Verhindern, dass Steuerzahlungen unendlich aufgeschoben werden und sicherstellen, dass Anleger jährlich mindestens einen Teil der Kapitalertragsteuer zahlen, auch ohne reale Ausschüttungen.

Was ist die Vorabpauschale

Die Vorabpauschale ist ein pauschaler Steuerbetrag auf den Wertzuwachs eines ETFs. Sie wurde 2018 eingeführt und gilt für thesaurierende Fonds, also Fonds, die Gewinne automatisch wieder anlegen. Dabei wird nicht der tatsächliche Gewinn besteuert, sondern ein fiktiver, auf Basis des Anfangswertes des Fonds berechneter Ertrag.

Ziel der Vorabpauschale ist es, die Steuerlast gleichmäßiger über die Jahre zu verteilen und Steuerstundungen durch langfristige Investitionen zu vermeiden. Das Gesetz sorgt dafür, dass Anleger jährlich auf ihre Kapitalerträge Steuern zahlen, auch wenn sie keine Ausschüttungen erhalten.

Warum fallen Steuern ohne Verkauf an

Viele Anleger sind überrascht: Die Vorabpauschale wird unabhängig vom Verkauf der ETF‑Anteile erhoben. Berechnet wird sie aus:

  1. Wert des Fonds am 01.01. des jeweiligen Jahres
  2. Basiszins, festgelegt von der Deutschen Bundesbank (z. B. 2,53 % für 2025)
  3. Multiplikation mit 0,7 (gesetzlicher Faktor)
  4. Abzug bereits ausgeschütteter Erträge (falls vorhanden)

Der so ermittelte Betrag gilt als fiktiver Ertrag und wird über die Abgeltungsteuer (25 % Kapitalertragsteuer + Solidaritätszuschlag 5,5 % und ggf. Kirchensteuer) besteuert.

Beispielrechnung: Vorabpauschale 2026

Angenommen, ein Anleger hält einen ETF im Wert von 10.000 €. Basiszins 2,53 % für 2025.

  1. Berechnung Vorabpauschale:
    10.000 € × 2,53 % × 0,7 = 177,10 €
  2. Steuer auf Vorabpauschale:
    177,10 € × 25 % = 44,28 € Abgeltungsteuer
  • Solidaritätszuschlag 5,5 % = 2,44 €
    Gesamtsteuer: 46,72 €

Damit müssen Anleger zahlen, obwohl sie den ETF nicht verkauft haben.

Vorabpauschale vs. Sparer-Pauschbetrag

Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € für Alleinstehende bzw. 2.000 € für Verheiratete kann die Steuerlast reduzieren oder sogar komplett ausgleichen. Anleger sollten daher rechtzeitig Freistellungsaufträge einreichen, damit die Vorabpauschale bis zur Höhe des Pauschbetrags steuerfrei bleibt.

Steuerüberraschungen vermeiden

Viele ETF-Sparer merken erst nach Kontoabbuchung, dass eine Steuerpflicht besteht. Um Überraschungen zu vermeiden:

  • Prüfen Sie regelmäßig Ihre Depotabrechnungen.
  • Stellen Sie sicher, dass genügend Guthaben auf dem Verrechnungskonto vorhanden ist.
  • Nutzen Sie Freistellungsaufträge, um Steuerzahlungen zu minimieren.
  • Achten Sie auf die Art des ETF (thesaurierend vs. ausschüttend), da ausschüttende ETFs die Vorabpauschale reduzieren.

Auswirkungen auf langfristige ETF-Strategien

Die Vorabpauschale betrifft vor allem Langfristinvestoren, die auf den Zinseszinseffekt zählen. Die jährliche Steuerzahlung mindert den Gesamtertrag, weshalb Investoren bei der Planung ihrer ETFs berücksichtigen sollten, wie Vorabpauschale und Kapitalertragsteuer zusammenspielen. Besonders wichtig ist dies für private Altersvorsorge oder langfristige Sparpläne.

FAQ – Wichtige Fragen zur Vorabpauschale

Was ist die Vorabpauschale?
Eine gesetzlich festgelegte Pauschalsteuer auf fiktive Erträge von thesaurierenden ETFs.

Warum zahle ich Steuern ohne Verkauf?
Die Steuer wird auf den theoretischen Ertrag des Fonds berechnet, unabhängig von tatsächlichen Ausschüttungen.

Wie wird die Vorabpauschale berechnet?
Wert des ETFs zu Jahresbeginn × Basiszins × 0,7 minus Ausschüttungen.

Was ist der Sparer-Pauschbetrag?
Ein Steuerfreibetrag von 1.000 € (Einzelperson) bzw. 2.000 € (Ehepaare), der Kapitalerträge steuerfrei stellt.

Wie vermeide ich Steuerüberraschungen?
Freistellungsauftrag einreichen, Verrechnungskonto ausreichend bestücken und auf ETF-Typ achten.

Die Vorabpauschale sorgt bei ETF-Sparern in Deutschland regelmäßig für unerwartete Steuerzahlungen, selbst ohne Verkauf der Anteile. Anleger sollten die Berechnung verstehen, Freistellungsaufträge nutzen und ihre langfristigen Sparpläne entsprechend anpassen, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Die jährliche Vorabpauschale ist fester Bestandteil der deutschen Kapitalertragsbesteuerung und beeinflusst sowohl thesaurierende als auch ausschüttende ETFs.

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