E-Auto-Prämie Deutschland: Regierung verschiebt Vorstellung der neuen Kaufprämie mit Zuschüssen bis 6.000 Euro

E-Auto-Prämie Deutschland: Die Bundesregierung hat die für Freitag angekündigte Vorstellung eines neuen Förderprogramms für Elektroautos kurzfristig verschoben. Bundesumweltminister Carsten Schneider sagte den Termin ab und verlegte ihn auf Montag. Grund seien letzte Detail-Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung. Das Programm soll Kauf- und Leasinganreize für privat zugelassene Elektrofahrzeuge bringen, mit Zuschüssen zwischen 1.500 und 6.000 Euro, abhängig von Einkommen und Haushaltsmerkmalen. Die Förderung soll rückwirkend für Neuzulassungen seit Jahresbeginn gelten und in den kommenden drei bis vier Jahren Mittel für rund 800.000 Fahrzeuge bereitstellen. Anträge werden voraussichtlich ab Mai möglich, berichtet die Redaktion Renewz mit Verweis auf die Bild.
E-Auto-Prämie Deutschland: Verschiebung der Vorstellung und offizieller Hintergrund
Das Bundesumweltministerium hatte den Präsentationstermin erst am Donnerstag angekündigt und kurz darauf wieder abgesagt. Nach Angaben des Ressorts wird die Vorstellung „von ursprünglich heute auf Montag verschoben“, um letzte Punkte innerhalb der Koalition zu klären. Die Mitteilung erfolgte gegenüber der Nachrichtenagentur Agence France-Presse. Inhaltlich geht es um Ausgestaltung, Anspruchsvoraussetzungen und die technische Abwicklung der Förderung, einschließlich eines Antragsportals.
Die kurzfristige Planänderung folgte auf vorab veröffentlichte Details, über die unter anderem die Bild berichtet hatte. In Regierungskreisen wird erwartet, dass die finale Fassung die zuvor genannten Eckpunkte bestätigt, jedoch präzisiert, welche Einkommens- und Familienkriterien gelten und wie die Rückwirkung konkret umgesetzt wird.

Förderprogramm Elektroautos 2026: Wer Anspruch hat und was gefördert wird
Nach den bislang bekannten Informationen richtet sich die E-Auto-Prämie ausschließlich an Privathaushalte. Firmenfahrzeuge sind ausgeschlossen. Gefördert werden ausschließlich Neuwagen; Gebrauchtfahrzeuge fallen nicht unter das Programm. Die Förderung soll sowohl den Kauf als auch das Leasing umfassen.
Förderfähige Antriebsarten:
- Reine batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)
- Brennstoffzellenfahrzeuge
- Bestimmte Plug-in-Hybride (PHEV) mit strengen Emissions- und Reichweitenkriterien
Für Plug-in-Hybride gelten technische Mindestanforderungen: Der CO₂-Ausstoß darf 50 Gramm pro Kilometer nicht überschreiten oder die elektrische Reichweite muss mindestens 80 Kilometer betragen. Fahrzeuge, die diese Schwellen nicht erreichen, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Förderung ist unabhängig vom Listenpreis vorgesehen. Damit sollen auch höherpreisige Modelle förderfähig bleiben, sofern die übrigen Kriterien erfüllt sind.
Höhe der E-Auto-Prämie: Beträge, Einkommen und Familienstatus
Die Zuschüsse sollen einkommens- und haushaltsabhängig gestaffelt sein. Als obere Einkommensgrenze ist ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von 80.000 Euro vorgesehen. Familien mit Kindern sollen höhere Beträge erhalten.
Geplante Fördersätze (nach bisherigem Stand):
| Fahrzeugtyp | Grundförderung | Zusätzliche Kriterien |
|---|---|---|
| Batterieelektrisch (BEV) | 3.000 € | Neuwagen, Privatnutzung |
| Brennstoffzelle | 3.000 € | Neuwagen, Privatnutzung |
| Plug-in-Hybrid (PHEV) | 1.500 € | ≤50 g CO₂/km oder ≥80 km E-Reichweite |
| Familienzuschläge | bis zu 6.000 € | abhängig von Einkommen & Kindern |
Die konkrete Ausgestaltung der Familienzuschläge und Einkommensstufen soll mit der endgültigen Präsentation veröffentlicht werden.
Rückwirkende Förderung seit Jahreswechsel: Was das praktisch bedeutet
Ein zentrales Element des Programms ist die geplante Rückwirkung. Demnach sollen auch Fahrzeuge förderfähig sein, die seit dem Jahreswechsel neu zugelassen wurden. Für Käuferinnen und Käufer bedeutet dies, dass eine Antragstellung nach Freischaltung des Portals möglich sein soll, selbst wenn das Fahrzeug bereits zugelassen ist.
Praktisch erfordert dies:
- Nachweis der Neuzulassung (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Kauf- oder Leasingvertrag
- Nachweis der privaten Nutzung
- Einkommensnachweis zur Prüfung der Förderhöhe
Die rückwirkende Anwendung erhöht den administrativen Aufwand, da Anträge für bereits erfolgte Zulassungen geprüft werden müssen. Das Ministerium plant hierfür ein zentrales Online-Portal.
Zeitplan und Antragstellung: Wann Geld fließen kann
Bis zur Auszahlung der Prämien dürften noch mehrere Monate vergehen. Nach Angaben aus dem Berichtsumfeld ist zunächst die technische Umsetzung eines Antragsportals erforderlich. Die Antragstellung wird voraussichtlich ab Mai möglich sein.
Voraussichtlicher Ablauf:
- Freischaltung des Online-Portals (Bundesebene)
- Einreichung der Anträge durch Privatpersonen
- Prüfung der Fördervoraussetzungen
- Bewilligung und Auszahlung
Offizielle Informationen sollen nach der Präsentation über die Websites des Bundesumweltministeriums und der Bundesregierung veröffentlicht werden.
Politischer Kontext: Warum die Prämie neu aufgelegt wird
Eine frühere Kaufprämie für elektrische Pkw hatte die damalige Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP Ende 2023 abrupt beendet, um Haushaltslücken zu schließen. Der Förderstopp hatte zu einem deutlichen Rückgang der Neuzulassungen geführt und die Branche unter Druck gesetzt.
Union und SPD einigten sich im vergangenen Jahr auf neue, milliardenschwere Kaufanreize, die gezielt Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen entlasten sollen. Nach Einschätzung des Umweltministeriums reichen die vorgesehenen Mittel für rund 800.000 Fahrzeuge in drei bis vier Jahren.
Markt- und Branchenzahlen: Neuzulassungen und Produktionsanteile
Die Stimmung in der deutschen Automobilindustrie hatte sich zum Jahreswechsel leicht verbessert. Das Münchner Ifo-Institut verwies auf Daten des Kraftfahrt-Bundesamt: Im Dezember wurden in Deutschland knapp 55.000 batterieelektrische Fahrzeuge neu zugelassen. Das entsprach mehr als 22 Prozent aller Pkw-Neuzulassungen.
Nach Angaben des Ministers entfielen 2025 rund 80 Prozent der neu zugelassenen Elektroautos und Plug-in-Hybride auf europäische Produktion. Herstellerverbände wie VDA und VDIK sowie das Center of Automotive Management (CAM) rechnen damit, dass in diesem Jahr jeder vierte neu zugelassene Wagen ein E-Auto sein könnte – vorausgesetzt, die Kaufprämie wird zügig eingeführt.
Abgrenzung: Steuerliche Vorteile bleiben bestehen
Unabhängig von der neuen Prämie profitieren Elektroautos weiterhin von steuerlichen Regelungen. Im Herbst 2025 hatte der Staat die Befreiung von der Kfz-Steuer für E-Autos verlängert. Diese Maßnahme gilt zusätzlich zur geplanten Kauf- und Leasingförderung und senkt die laufenden Kosten für Halterinnen und Halter.
Was Verbraucher jetzt tun können: Prüfung und Vorbereitung
Bis zur offiziellen Vorstellung und Freischaltung des Portals können sich Interessierte vorbereiten:
- Zulassungsdatum prüfen (ab 1. Januar relevant)
- Technische Daten des Fahrzeugs prüfen (CO₂-Wert, elektrische Reichweite)
- Kauf- oder Leasingunterlagen bereithalten
- Einkommensnachweise zusammenstellen
Verlässliche Informationen werden nach der Präsentation über die offiziellen Seiten der Bundesregierung veröffentlicht. Für statistische Vergleiche zu Neuzulassungen verweist das Kraftfahrt-Bundesamt auf seine monatlichen Berichte.
Einordnung für den Alltag: Die Verschiebung der Präsentation verzögert zwar die formale Bekanntgabe, ändert aber nichts an den angekündigten Eckpunkten. Für private Käuferinnen und Käufer bedeutet das, dass Entscheidungen zum Fahrzeugkauf weiterhin möglich sind, die finanzielle Entlastung jedoch erst nach Antragstellung und Bewilligung greift.
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