Sollen E-Autos künftig künstlich lauter werden – trotz Lärmgefahr für Städte

Akustische Warnsysteme sind ein gesetzlicher Standard für Elektro‑ und Hybridfahrzeuge in Deutschland und der EU. Der Begriff AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) beschreibt ein künstlich erzeugtes Geräusch, das leise Fahrzeuge bei niedrigen Geschwindigkeiten hörbar machen soll, weil reine Elektroautos technisch so leise sind, dass sie für Fußgänger und sehbehinderte Personen kaum wahrnehmbar wären. Ohne als Warnsignal konzipierte Geräusche können elektrisch betriebene Fahrzeuge in Slow‑Speed‑Bereichen ein Sicherheitsrisiko darstellen, weil sie von anderen Verkehrsteilnehmern nicht rechtzeitig gehört werden. Darüber berichtet Renewz unter UNECE.
Seit dem 1. Juli 2019 müssen alle neu zugelassenen Elektro‑ und Hybridfahrzeuge in der EU mit einem AVAS ausgestattet sein; bis spätestens 1. Juli 2021 gilt diese Pflicht für alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit vier oder mehr Rädern.
Wie funktioniert AVAS und was regeln die Vorschriften
Die gesetzlichen Vorgaben stammen aus EU‑Rechtsakten und internationalen Normen:
- Die EU‑Verordnung Nr. 540/2014 legt fest, dass Elektrofahrzeuge ein AVAS haben müssen, und beschreibt grundlegende Anforderungen.
- Ergänzende technische Vorgaben finden sich in der UN‑Regelung Nr. 138 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE), die präzise definiert, wie und wann das Geräusch zu erzeugen ist.
Wichtigste technische Anforderungen:
- Das System muss beim Anfahren und bis etwa 20 km/h (in manchen Diskussionen bis 30 km/h) automatisch einen Ton erzeugen.
- Der Klang soll kontinuierlich sein und das Fahrzeugverhalten akustisch widerspiegeln, z. B. durch Veränderung von Lautstärke oder Tonhöhe in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit.
- Der erzeugte Geräuschpegel darf in etwa nicht lauter sein als bei einem vergleichbaren Fahrzeug mit Verbrennungsmotor.
- Ein Pause‑Schalter für AVAS ist erlaubt, darf aber so gestaltet sein, dass es beim Fahrzeugstart stets standardmäßig wieder aktiviert wird.

Wo kann man die offiziellen Vorschriften nachlesen
- UNECE Regulation No. 138 / Acoustic Vehicle Alerting System – offizieller Text mit technischen Definitionen und Prüfanforderungen. Hier ist beschrieben, wie Geräuschklassen, Frequenzbereiche und Betriebsbedingungen definiert sind.
- EU‑Verordnung Nr. 540/2014 mit Ergänzungen durch Delegierte Verordnung 2017/1576 – regelt Akustik‑Anforderungen für neue Fahrzeugzulassungen in der EU.
- Zusätzlich veröffentlichen Verbände wie der Deutsche Blinden‑ und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) Informationsmaterial über Sicherheit und Barrierefreiheit im Verkehr mit Elektrofahrzeugen.
Diese Quellen stehen öffentlich zur Verfügung und können über die Online‑Datenbanken der Europäischen Union oder der UNECE als PDF heruntergeladen werden.
Warum ist AVAS in Deutschland und der EU Pflicht
Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind bei niedrigen Geschwindigkeiten deutlich leiser als herkömmliche Verbrenner. Das reduziert zwar den Lärm, führt aber zu einem Sicherheitsproblem: Fußgänger und andere gefährdete Verkehrsteilnehmer, insbesondere Sehbehinderte, verlassen sich historisch stark auf Fahrzeuggeräusche zur Orientierung. Studien haben gezeigt, dass Fahrzeuge ohne akustische Warnung eher in Unfälle mit Fußgängern verwickelt sind. Dies war ein zentraler Grund für die gesetzliche Verpflichtung, AVAS einzubauen.
ESES: Erweiterte Klangsysteme über reine Warnsignale hinaus
Neben AVAS gibt es technisch weitere Systeme, die Exterior Sound Enhancement Systems (ESES) genannt werden. Diese Systeme erzeugen zusätzlich künstliche Geräusche, die nicht primär der Sicherheit dienen, sondern Markenidentität und Fahrerlebnis akustisch unterstreichen. Solche Sounds orientieren sich nicht unbedingt am Verbrennerklang, sondern sind oft emotional gestaltet und können variiert werden – etwa sportliche Töne bei Beschleunigung.
ESES ist kein verpflichtender Sicherheitsstandard, sondern eine optionale Ergänzung, die derzeit international diskutiert wird – unter anderem im Rahmen der UNECE‑Verhandlungen über künftige Akustik‑Normen für Elektrofahrzeuge.
Was bedeutet das für Verbraucher in Deutschland
Für Fahrzeughalter und Nutzer bedeutet das:
- Neuwagen mit Elektro‑ oder Hybridantrieb müssen ab Werk mit einem AVAS ausgestattet sein; ein separates Nachrüsten ist in der Regel nicht erforderlich.
- Beim Kauf eines Elektroautos sollten Verbraucher darauf achten, dass das AVAS korrekt funktioniert und den EU‑Normen entspricht.
- AVAS ist automatisch aktiv beim Start und unterhalb der definierten Geschwindigkeit; ein Ausschalten oder Verändern des Sounds durch Fahrer ist rechtlich eingeschränkt und bei Sicherheits‑AVAS nicht vorgesehen.
- ESES‑Sounds können von Herstellern angeboten werden, dienen aber nicht der Sicherheit und sind meist softwaregesteuert.
Diese Regelungen gelten innerhalb der EU grundsätzlich einheitlich, auch wenn es länderspezifische Unterschiede bei zusätzlichen Anforderungen geben kann.
Wichtigste Fakten auf einen Blick
- AVAS ist Pflicht für alle neuen Elektro‑ und Hybridfahrzeuge in EU und Deutschland.
- Das System erzeugt ein akustisches Warnsignal bis etwa 20 km/h, teilweise diskutiert bis 30 km/h.
- Der Ton soll kontinuierlich und wahrnehmbar den Fahrzeugverkehr signalisieren, ohne lauter als ein Verbrenner zu sein.
- ESES ist ein optionales Sound‑System, das über reine Warnfunktionen hinausgeht.
- Offizielle Vorschriften stehen in der UNECE Regulation No. 138 und der EU‑Verordnung Nr. 540/2014 zur Verfügung.
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