Welche Regelsätze gelten ab 2026: Wer bekommt wie viel Bürgergeld im kommenden Jahr

Das Bürgergeld bleibt für über fünf Millionen Menschen in Deutschland im Jahr 2026 eine essenzielle Existenzgrundlage. Entgegen den Hoffnungen vieler Empfänger auf eine Anpassung oder Steigerung der Zahlungen hat die Bundesregierung für das Jahr 2026 eine sogenannte Nullrunde beschlossen. Dies bedeutet, dass die Regelsätze des Bürgergeldes gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben. Diese Entscheidung wurde von der aktuellen schwarz-roten Koalition aus CDU und SPD nach der Bundestagswahl 2025 getroffen. Die zweite Nullrunde in Folge wurde am 10. September 2025 vom Bundeskabinett unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) abgesegnet, und der Bundesrat stimmte diesem Beschluss am 17. Oktober 2025 zu. Als Grundlage für die jährliche Überprüfung der Bedarfshöhen dient die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), die alle fünf Jahre erhoben wird; die jüngste Auswertung habe laut Bundesregierung keinen Anlass für eine Erhöhung der Sätze gegeben, berichtet Renewz.de mit Verweis auf stuttgarter-zeitung.
Die aktuellen Regelsätze des Bürgergeldes für das Jahr 2026, die auf dem Niveau der Vorjahre verharren, stellen sich demnach wie folgt dar:
- Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten 563 Euro.
- Paare erhalten je Partner 506 Euro.
- Volljährige Personen in Einrichtungen beziehen 451 Euro.
- Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren erhalten 471 Euro.
- Kinder zwischen 6 und 13 Jahren bekommen 390 Euro.
- Kinder bis fünf Jahre erhalten 357 Euro.
Eine Senkung der Bürgergeldleistungen ist gesetzlich ausgeschlossen, da die sogenannte Besitzschutzregelung gemäss $\S 28a$ Absatz 5 SGB XII garantiert, dass die Regelsätze auch dann nicht verringert werden dürfen, wenn die rechnerische Grundlage eine Absenkung nahelegen würde. Die Betroffenen erhalten somit mindestens den gleichen Betrag wie im Vorjahr. Während eine Erhöhung des Bürgergeldes unwahrscheinlich erscheint, sieht die geplante Reform der Grundsicherung schärfere Sanktionen vor, beispielsweise bei Nichterreichbarkeit der Empfänger, bevor das Bürgergeld endgültig in die neue Grundsicherung übergehen soll.
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