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Ist Kiffen im Englischen Garten bald erlaubt? Warum kippte das Gericht Bayerns Cannabis-Verbot

Ist Kiffen im Englischen Garten bald erlaubt? Warum kippte das Gericht Bayerns Cannabis-Verbot

November 30, 2025
James Whitmore
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof kippt das Cannabis-Verbot im Englischen Garten München (Süden). Das Land muss Begründung nachbessern oder Verbot aufheben.

In einem wichtigen Urteil hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das vom Freistaat Bayern verhängte Cannabis-Konsumverbot für den Englischen Garten in München aufgehoben. Die bayerischen Behörden hatten kurz nach der bundesweiten Legalisierung des Freizeitkonsums der Substanz im Jahr 2024 umfassende landesweite Verbote für den Konsum in staatlichen Parks, Schlössern, Seen und Gärten erlassen, wovon auch die zentrale Münchner Grünanlage betroffen war. Zwei Kläger, die den Konsum von Cannabis in dem bei jungen Menschen und Touristen beliebten Park wünschten, hatten das Verbot mit rechtlicher Unterstützung des Deutschen Hanfverbands angefochten. Das Gericht urteilte, das Verbot sei rechtswidrig gewesen, da die staatlichen Behörden nicht ausreichend dargelegt hatten, inwiefern der Cannabis-Konsum im Englischen Garten eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit oder eine erhebliche Belästigung darstelle. Dieses Urteil könnte nun den Weg für den legalen Cannabiskonsum in weiten Teilen der südlichen Parkanlage ebnen und die restriktive Haltung Bayerns gegenüber der Bundesgesetzgebung weiter aufweichen, berichtet Renewz.de mit Verweis auf The Local.

Das jüngste Gerichtsurteil bedeutet nicht, dass der Cannabis-Konsum im gesamten Englischen Garten sofort gestattet ist. Zunächst gilt eine einmonatige Frist, innerhalb derer die bayerischen Behörden auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs reagieren können. Sollte der Freistaat gegen das Urteil Berufung beim Bundesverwaltungsgericht einlegen, bliebe das Verbot vorerst in Kraft, bis das höhere Gericht eine Entscheidung trifft. Wenn die zuständige bayerische Verwaltungsbehörde jedoch auf eine Berufung verzichtet, wäre das Rauchen von Cannabis im Englischen Garten unverzüglich erlaubt. Es ist festzuhalten, dass der Konsum im nördlichen Teil des Parks – nördlich des Mittleren Rings, der als weitläufiger und weniger frequentiert gilt – bereits aufgrund einer ähnlichen Klage, die im Juli entschieden wurde, gestattet ist. Hingegen bleibt der Konsum im südlichen Teil des Parks sowie in den nahegelegenen Anlagen wie dem Hofgarten und dem Finanzgarten vorerst untersagt.

Die bayerische Landesregierung, maßgeblich getragen von der Christlich-Sozialen Union (CSU), hat seit der bundesweiten Legalisierung des Freizeitkonsums von Cannabis im Jahr 2024 vehement gegen die öffentliche Nutzung gekämpft und lokale Verbote implementiert, wo dies rechtlich möglich war. Ein Vertreter des Deutschen Hanfverbands, Georg Wurth, kommentierte gegenüber der Süddeutschen Zeitung, man habe die CSU damit daran erinnert, dass Bayern ein Teil Deutschlands sei. Obwohl der Freizeitkonsum von Cannabis auf Bundesebene legalisiert wurde, können Bundesländer oder lokale Behörden Verbote an bestimmten Orten oder zu bestimmten Zeiten aufrechterhalten. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn nachgewiesen werden kann, dass eine Zulassung des Konsums an diesen Orten eine „Gefahr oder erhebliche Belästigung“ für die Öffentlichkeit darstellen würde.

Die zuständige Schloss- und Gartenverwaltung, die für den Englischen Garten verantwortlich ist, hatte zur Begründung ihres Verbots den Jugendschutz, Gesundheitsaspekte sowie die Belästigung durch Cannabisgerüche angeführt. Die Kläger und deren Anwalt, David Werdermann, argumentierten jedoch, dass die Auswirkungen des Tabakrauchs vergleichbar seien und wiesen auf einen Widerspruch in der Regulierung hin. Werdermann betonte, es sei widersprüchlich, das Rauchen von Tabak im Freien zu erlauben, Cannabis jedoch zu verbieten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof schien dieser juristischen Einschätzung in seinem Urteil zuzustimmen. Bayern, das sich traditionell als Freistaat Bayern bezeichnet, hat nach der Legalisierung von Cannabis auch landesweite Verbote bei Volksfesten – einschließlich des Oktoberfests – sowie in Biergärten und auf Restaurantterrassen eingeführt. Auch gegen diese Verbote leistet der Deutsche Hanfverband weiterhin rechtlichen Beistand und unterstützt ähnliche Klagen.

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