Kartellrecht: Wie viel muss Google wegen Marktmissbrauchs zahlen

Der Kartellrechtsstreit zwischen dem US-Tech-Giganten Google und der deutschen Preisvergleichsplattform Idealo hat am 2025 mit einem Paukenschlag vor einem Berliner Gericht einen wichtigen Zwischenstand erreicht. Das Gericht hat entschieden, dass Google, eine Tochtergesellschaft von Alphabet Inc., Idealo rund 465 Millionen Euro (umgerechnet 542 Millionen US-Dollar) an Schadensersatz zahlen muss. Grundlage dieser Entscheidung sind zwei Urteile, die Google einen Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt für Preisvergleiche attestieren. Idealo, eine Tochtergesellschaft der Axel Springer Mediengruppe, hatte insgesamt 3,3 Milliarden Euro inklusive Zinsen von Google gefordert und wirft dem Suchmaschinenbetreiber vor, von 2008 bis 2023 den Wettbewerb unfair behindert zu haben. Dieses Urteil unterstreicht die anhaltenden rechtlichen Herausforderungen, denen sich Google in Europa wegen seiner Dominanz im digitalen Suchmaschinenmarkt stellen muss.Wie die Redaktion Renewz.de berichtet.
Schadensersatz-Urteil: Die rechtliche Grundlage gegen Google
Das jüngste Schadensersatz-Urteil gegen Google basiert auf der festgestellten rechtlichen Grundlage des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch den Tech-Konzern. Die Gerichte sehen es als erwiesen an, dass Google seine Vormachtstellung im Suchmaschinenmarkt dazu nutzte, den eigenen Dienst Google Shopping gegenüber konkurrierenden Preisvergleichsportalen wie Idealo zu privilegieren. Dies geschah mutmaßlich durch eine bevorzugte Platzierung in den Suchergebnissen, die den Wettbewerbern systematisch Traffic und somit Umsätze entzog. Die Schadensersatzforderung von 465 Millionen Euro an Idealo zielt darauf ab, die entgangenen Gewinne und die entstandenen Verluste für den Zeitraum von 2008 bis 2023 auszugleichen. Die Urteile, die Google zu den Zahlungen verpflichten, sind allerdings noch nicht rechtskräftig, da dem Unternehmen die Möglichkeit zur Berufung eingeräumt wurde, wie ein Gerichtssprecher bestätigte.
Weitere Details zu den verhängten Schadensersatzpflichten in Deutschland:
- Hauptkläger: Idealo, Tochtergesellschaft der Axel Springer Mediengruppe.
- Zugesprochener Betrag für Idealo: rund 465 Millionen Euro.
- Weiterer Kläger: Producto (hinter einem anderen deutschen Preisvergleichsportal).
- Zugesprochener Betrag für Producto: 107 Millionen Euro.
- Zeitraum des Missbrauchs: 2008 bis 2023.
Die Plattform Idealo hat bereits angekündigt, trotz der ersten Erfolge, die juristischen Auseinandersetzungen fortzusetzen, da Marktmissbrauch aus ihrer Sicht keine profitable Geschäftsstrategie werden darf.

Idealo und die Forderung: Kampf gegen die Marktbeherrschung
Die deutsche Preisvergleichsplattform Idealo führt seit Jahren einen zähen Kampf gegen die Marktbeherrschung von Google und machte ihre Forderung von 3,3 Milliarden Euro inklusive Zinsen öffentlich. Diese hohe Summe spiegelt die Verluste wider, die Idealo nach eigenen Angaben durch Googles wettbewerbswidriges Verhalten im Zeitraum von 2008 bis 2023 erlitten hat. Der Vorwurf lautet, dass Google durch die unfaire Bevorzugung von Google Shopping die Sichtbarkeit und damit das Geschäft von Wettbewerbern massiv beschnitten hat. Co-Gründer Albrecht von Sonntag bekräftigte nach den Urteilen die Entschlossenheit des Unternehmens, weiter gegen Google vorzugehen und zu verhindern, dass Marktmissbrauch trotz Strafen zu einem lukrativen Geschäftsmodell wird. Das Urteil sendet ein wichtiges Signal an den digitalen Markt in Deutschland.
Zentrale Argumente von Idealo gegen Google:
- Google hat seine dominante Suchmaschinenposition genutzt, um eigene Dienste zu bevorteilen.
- Die Wettbewerbsverzerrung führte zu signifikanten Umsatzeinbußen bei Idealo.
- Die Praktiken hätten Idealo über einen Zeitraum von 15 Jahren geschädigt.
- Das Ziel der Klage ist es, konsequente Folgen für den Marktmissbrauch zu erwirken.
Der Fall Idealo ist dabei nicht isoliert, sondern steht im Kontext ähnlicher kartellrechtlicher Bedenken auf europäischer Ebene, die Google seit Jahren beschäftigen.
Google’s Reaktion und die Berufungsstrategie
Die Reaktion von Google auf die Urteile war umgehend und entschieden: Das Unternehmen weist die Entscheidungen entschieden zurück und hat angekündigt, gegen die Verurteilungen Berufung einzulegen. Ein Unternehmenssprecher betonte, dass Google die Entscheidungen nicht akzeptiere. Die amerikanische Technologiegruppe verweist auf Maßnahmen, die bereits 2017 ergriffen wurden, um konkurrierenden Preisvergleichsdiensten die gleichen Möglichkeiten wie dem eigenen Dienst Google Shopping zu gewähren, Anzeigen auf der Suchergebnisseite zu schalten. Diese internen Anpassungen wurden laut Google erfolgreich umgesetzt, auch ohne direktes Eingreifen der Europäischen Kommission.
Fakten und Zahlen zur Google-Strategie (Stand 2025):
- Google weist die Urteile entschieden zurück und kündigt Berufung an.
- Das Unternehmen verweist auf 2017 erfolgte Änderungen zur Gleichbehandlung von Preisvergleichsdiensten.
- Anzahl der konkurrierenden Preisvergleichsseiten, die die Google Shopping Unit nutzen, stieg von 7 auf 1550 in Europa.
- Google sieht die Änderungen als erfolgreich an, auch ohne formelles Eingreifen der EU-Kommission.
Die Berufung wird voraussichtlich einen weiteren mehrjährigen Rechtsstreit nach sich ziehen, der die juristische Auseinandersetzung in die nächste Instanz bringt.
Europäische Dimension: Der Fall Idealo im Kontext des DMA
Der Fall Idealo hat eine weitreichende europäische Dimension und ist eng mit den Bemühungen der Europäischen Union zur Regulierung großer Technologieunternehmen verknüpft, insbesondere mit dem Digital Markets Act (DMA). Die langjährigen Anschuldigungen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch Google im Bereich Preisvergleiche waren ein wichtiger Präzedenzfall für die Notwendigkeit schärferer regulatorischer Eingriffe. Das Berliner Urteil, obwohl national, sendet ein deutliches Signal über die Rechtsauffassung in der EU hinsichtlich der fairen Wettbewerbsbedingungen im digitalen Sektor. Die EU-Kommission hat Google bereits in der Vergangenheit mit hohen Kartellstrafen belegt, unter anderem wegen der Bevorzugung eigener Dienste.
Zusammenhang des Idealo-Urteils mit europäischen Regulierungen:
| Regelwerk | Kernpunkt | Relevanz für den Fall Idealo |
| Digital Markets Act (DMA) | Gewährleistung fairer und offener digitaler Märkte. | Adressiert direkt die von Idealo beklagte Bevorzugung eigener Dienste durch Gatekeeper wie Google. |
| Europäische Kartellverfahren | Untersuchung und Bestrafung von Missbrauch der Marktbeherrschung. | Stützt die Argumentation von Idealo, dass Googles Praktiken wettbewerbswidrig sind. |
Die Entwicklung des Falls wird von Wettbewerbshütern in ganz Europa genau beobachtet, da er die Durchsetzbarkeit von Wettbewerbsregeln gegen Technologiekonzerne betrifft.
Das Urteil des Berliner Gerichts, das Google zur Zahlung von 465 Millionen Euro Schadensersatz an Idealo verpflichtet, ist ein bedeutender Sieg für den deutschen Preisvergleichsmarkt und ein klares Zeichen gegen den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen im digitalen Raum.
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