MiCA-Regulierung 2025: Was die Kryptomärkte und Dienstleister in Deutschland erwartet

Die Markets in Crypto-Assets (MiCA)-Verordnung der Europäischen Union stellt die tiefgreifendste regulatorische Zäsur für den Kryptowährungsmarkt dar und wird ab Ende 2024 (für Stablecoins) und der vollständigen Anwendung ab dem 30. Juni 2025 (für andere Bestimmungen) die Spielregeln für alle Krypto-Dienstleister (CASPs) in Deutschland grundlegend neu definieren. Ziel ist die Schaffung eines harmonisierten Rechtsrahmens in der gesamten EU, wodurch die bisherigen nationalen Alleingänge, wie die deutsche BaFin-Lizenzpflicht, ersetzt und erweitert werden. Für Deutschland bedeutet dies eine Transformation, da das nationale BaFin-System in den europäischen Passporting-Mechanismus überführt wird. Die Verordnung legt strenge Anforderungen an Transparenz, Anlegerschutz und Marktkapitalisierung fest. Schätzungen von Finanzanalysten, basierend auf Berichten der ESMA aus dem Jahr 2024, gehen davon aus, dass bis zu 40 Prozent der kleineren Krypto-Unternehmen ohne entsprechende Lizenz den europäischen Markt verlassen könnten. Wie die Redaktion von Renewz.de berichtet w kontekście nadchodzących, fundamentalnych zmian regulacyjnych w europejskim sektorze kryptowalut.
Lizenzierung von CASPs: Die Zukunft der Krypto-Dienstleister in Deutschland
Die vollständige Anwendung der MiCA-Verordnung ab Mitte 2025 bedeutet das Ende der rein nationalen Lizenzierung durch die BaFin für viele Krypto-Dienstleister. Sie wird durch eine EU-weite Genehmigung ersetzt, die das sogenannte Passporting ermöglicht. Ein CASP, der in einem EU-Land eine MiCA-Lizenz erhält, darf seine Dienste in allen anderen Mitgliedsstaaten anbieten. Dies ist eine Chance für deutsche CASPs, aber MiCA stellt gleichzeitig deutlich umfassendere und strengere Anforderungen an die Geschäftsführung, die IT-Sicherheit und das Kapital der Unternehmen.
Die Verordnung definiert neun spezifische Krypto-Dienstleistungen, die einer Genehmigung bedürfen, darunter Verwahrung, der Betrieb einer Handelsplattform und die Beratung. Für viele deutsche FinTechs bedeutet die Umstellung einen erheblichen administrativen Aufwand, da sie ihre Compliance-Prozesse auf das höhere Niveau der MiCA-Vorschriften anpassen müssen. Marktanalysten erwarten, dass insbesondere die strengen Anforderungen an das Mindestkapital – welche je nach Dienstleistungskategorie variieren – eine Konsolidierungswelle auslösen werden.
Mindestkapitalanforderungen für Krypto-Dienstleister (Auszug MiCA):
- Verwahrung und Handel im Auftrag Dritter: Mindestkapital von 125.000 Euro.
- Betrieb einer Handelsplattform: Mindestkapital von 150.000 Euro.
- Betreiben des Tauschs von Krypto-Assets: Mindestkapital von 50.000 Euro.
- Erbringung von Finanzberatung in Bezug auf Krypto-Assets: Mindestkapital von 50.000 Euro.
Strenge Regeln für Stablecoins: Asset-Referenced Tokens und E-Money Tokens
Ein besonders kritischer Bereich, der bereits ab Ende 2024 unter die volle Regulierung der MiCA fällt, ist der Markt für Stablecoins, die als Asset-Referenced Tokens (ARTs) und E-Money Tokens (EMTs) unterschieden werden. MiCA führt für diese Token strenge Anforderungen an die Reservehaltung, die Verwahrung und die Governance der Emittenten ein, um Stabilität und Liquidität zu gewährleisten.
Die Emittenten dieser Stablecoins müssen in der EU zugelassen sein. Die Verordnung schreibt vor, dass die Reservewerte, die zur Stützung der Stablecoins dienen, jederzeit zu mindestens 100 Prozent abgesichert sein müssen, in hochliquiden Vermögenswerten gehalten und von den operativen Vermögenswerten des Emittenten getrennt verwahrt werden. Dies soll verhindern, dass Anleger im Falle einer Insolvenz Verluste erleiden. Die neuen Regeln könnten kleinere, nicht-EU-regulierte Stablecoins dazu zwingen, den deutschen Markt zu verlassen.

Anforderungen an Stablecoin-Emittenten unter MiCA:
- Reservehaltung: 100-prozentige Absicherung durch liquide und risikoarme Vermögenswerte.
- Transparenz: Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Whitepapers, das Risiken darlegt.
- Governance: Einhaltung strenger Organisations- und IT-Sicherheitsanforderungen.
- Einlösung: Recht der Token-Inhaber auf jederzeitige kostenlose Einlösung der Tokens zum Nennwert.
Anlegerschutz und Haftung: Neue Transparenzpflichten für Emittenten
Die MiCA-Verordnung stärkt den Anlegerschutz in Deutschland erheblich, indem sie weitreichende Transparenz- und Offenlegungspflichten für alle Emittenten von Krypto-Assets einführt, die nicht als Wertpapiere klassifiziert werden. Bevor ein Token in Verkehr gebracht wird, muss der Emittent ein Krypto-Asset-Whitepaper erstellen und der BaFin vorlegen. Die BaFin kann dessen Veröffentlichung bei Mängeln untersagen.
Ein zentrales Element ist die Haftungsregelung. Emittenten und die Geschäftsleitung haften für Verluste der Anleger, wenn die im Whitepaper enthaltenen Informationen irreführend, unvollständig oder falsch sind. Darüber hinaus führt die Verordnung eine 14-tägige Widerrufsfrist für Verbraucher beim Erwerb neuer Krypto-Assets ein. Diese Maßnahmen sollen das Vertrauen in den Krypto-Sektor erhöhen.

Wichtige MiCA-Bestimmungen zum Anlegerschutz:
- Whitepaper-Pflicht: Ausführliche Offenlegung von Risiken und Token-Merkmalen.
- Haftung des Emittenten: Haftung für falsche oder irreführende Informationen im Whitepaper.
- Widerrufsrecht: 14-tägiges Rücktrittsrecht für Verbraucher beim Erwerb neuer Krypto-Assets.
- Interessenkonflikte: CASPs müssen Maßnahmen zur Bewältigung von Interessenkonflikten ergreifen.
BaFin und MiCA: Die Rolle Deutschlands in der neuen Krypto-Ära
Für die BaFin bedeutet die MiCA-Verordnung eine massive Umstellung der Zuständigkeiten. Obwohl die deutschen Vorschriften bereits fortschrittlich waren, weitet die MiCA den Umfang der Aufsicht aus. Die BaFin wird zur primären Anlaufstelle für die Erteilung der EU-weiten MiCA-Lizenzen und ist für die Überwachung der Einhaltung der neuen Regeln zuständig. Dies erfordert eine erhebliche personelle Aufrüstung.
Die bestehende deutsche BaFin-Erlaubnis muss in eine vollständige MiCA-Lizenz überführt werden. Die Übergangsfristen enden spätestens im Juli 2026. Bis dahin müssen alle CASPs die MiCA-Anforderungen erfüllen. Die neuen Regeln erleichtern es traditionellen Banken, eigene Krypto-Dienstleistungen anzubieten oder mit lizenzierten CASPs zusammenzuarbeiten, da der regulatorische Rahmen nun klar und europaweit gültig ist.
Die vollständige Implementierung der MiCA-Verordnung in Deutschland ab 2025 markiert einen Wendepunkt. Sie schafft einen klaren, harmonisierten Rechtsrahmen, der den Anlegerschutz erhöht und die notwendige Rechtssicherheit für die Institutionalisierung des Kryptomarktes schafft.
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